N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 21.06.2017.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.39 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
stellv. Ausschussvorsitzender Heiko Basener
Gero Reimer (stellv. für Harald Paulikat)
wählbarer Bürger Klaus-Peter Haß
wählbarer Bürger Frank Möller

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Harald Paulikat (unentschuldigt vert. durch Gero Reimer)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Klaus Peter Busch
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Oliver Schulz
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
Gemeindevertreterin Claudia Wolfsdorf
Amtsdirektor Gunnar Bock
Protokollführer/in Michael Eggers
Gast Ralf Basener
Gast Detlev Flach
Gast Matthias Wohlenberg

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Entsiegelung des stillgelegten Radweges zwischen Kochendorf und Frohsein auf Höhe Schallund
  Beschlussvorlage - 2/2017
6. Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Friedenstal
  Beschlussvorlage - 16/2017
7. Sanierungskonzept Abwasser
  Beschlussvorlage - 17/2017
8. Erweiterung Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 18/2017
9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein - Sachthema Windernegie
9.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 12/2017
9.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 13/2017
9.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 14/2017
9.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 15/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bauausschussvorsitzende, Herr Kaschke, stellt den Antrag, den unter 10. aufgeführten Tagesordnungspunkt als nicht öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wird einvernehmlich entsprochen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben. Es folgt ein kontroverser Sachstandsaustausch der Ausschussmitglieder und der anwesenden Gemeindevertreter in Bezug auf Breitbandversorgung im Gemeindegebiet.  

zu TOP 5. Entsiegelung des stillgelegten Radweges zwischen Kochendorf und Frohsein auf Höhe Schallund
Beschlussvorlage - 2/2017
In der Sitzung des Umweltausschusses vom 20.10.2016 hat Herr Koberg die Entsiegelung von Flächen in der Gemeinde Windeby angeregt. Ein Vorschlag für eine Fläche, die entsiegelt werden könnte, ist der Teil des stillgelegten Radweges zwischen Kochendorf und Frohsein auf Höhe Schallund.

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister würde die genannte Fläche für eine Entsiegelung in Frage kommen. Angedacht ist, die entsiegelte Fläche danach mit Obstbäumen zu bepflanzen, da neben dem stillgelegten Radweg schon Obstbäume stehen, und diese von den Anwohnern gut angenommen werden.
Die Kosten für die Aufnahme des Asphalts sowie die Entsorgung und das Auffüllen des entnommenen Bodens mit Muttererde sowie die Neupflanzung werden sich auf ca. 2.500,00 € belaufen. Es muss im Vorwege der Entsiegelungsmaßnahme eine Probe des Asphalts entnommen werden und auf PAK getestet werden. PAK ist die Abkürzung für Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, welche in erhöhter Verbindung eine krebserregende Wirkung haben. Eine Beprobung kann bis zu 500,00 € kosten. Sollte sich nach der Entnahme der Probe herausstellen, dass die zu entsiegelnde Asphaltdecke mit PAK versetzt ist, kommen noch erhöhte Entsorgungskosten dazu. In einem solchen Fall würden sich die Kosten nur für die Entsorgung auf ca. 5.000,00 € belaufen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat eine Richtlinie zur Verwendung von Ersatzzahlungen, die z. B. aus der Schaffung neuer Windkraftanlagen entstanden sind, erlassen. Gefördert wird dabei die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, mit denen eine Aufwertung zugunsten von Naturschutz und Landschaftspflege erfolgt. Dazu zählt auch unter besonderen Voraussetzungen die Entsiegelung mit naturschutzfachlicher Aufwertung von Flächen. Eine Zuwendungsvoraussetzung ist unter anderem, dass Maßnahmen unter einer Gesamtsumme von 5.000,00 € nicht förderfähig sind. Eine Förderung der Maßnahme ist daher vom notwendigen Umfang abhängig.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Entsiegelung und die anschließende Neupflanzung des stillgelegten Radweges zwischen Kochendorf und Frohsein auf Höhe Schallund durchzuführen. Es soll versucht werden, Fördergelder aus der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Verwendung von Ersatzzahlungen für die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erlangen. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, soll die Maßnahme dennoch realisiert werden.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Friedenstal
Beschlussvorlage - 16/2017

Die Eigentümerin und Betreiberin der Gästehäuser "Oase Friedensthal" hat mit den zur Verfügung gestellten Schreiben vom 30.10.2016 und 23.01.2017 um die Vergabe von Hausnummern, die Unterhaltung des Gemeindeweges und die Erweiterung der Straßenbeleuchtung gebeten. Die Hausnummernvergabe und die Unterhaltung der Straße sind erledigt. Hinsichtlich der Erweiterung der Straßenbeleuchtung wurde Herr Andresen vom Bürgermeister gebeten, die Kosten zu schätzen und eine Beschlussvorlage zu fertigen.

Lageplan:

graphic


Wenn man die Straßenbeleuchtung erweitern möchte, dann muss an die letzte, gemeindliche Bestandsleuchte angeknüpft werden. Um tatsächlich eine Ausleuchtung zu erzielen, die einen Beitrag zu mehr "gefühlter" Sicherheit führt, sollte der Abstand der Leuchten nicht zu groß gewählt werden. Herr Andresen hat hier exemplarisch einen Abstand von 35-40 m gewählt. Somit ergeben sich auf der Distanz von rund 270 m zusätzliche 7 Leuchten. Die Kosten für den Leitungsgraben am Fahrbahnrand, die Kopflöcher für die Montage der Leuchten, die Wiederherstellung der Oberflächen, die Lieferung und Verlegung des Erdkabels, der Masten und der LED-Leuchtköpfe werden geschätzt auf rund 20.000 €. Nach derzeitigem Kommunalrecht ist der Bau von Straßenbeleuchtungsanlagen straßenausbaubeitragspflichtig, so dass die Anlieger einen Anteil der Kosten zu tragen haben.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung in Friedensthal um weitere 2 Leuchten zu erweitern. Die Kosten in Höhe von geschätzten 6.000 € werden anerkannt und erforderliche Mittel werden in den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen. Die Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen wird durch die Finanzverwaltung im Detail geprüft.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sanierungskonzept Abwasser
Beschlussvorlage - 17/2017
Bezüglich der Sanierung des Mischwasserkanalnetzes der Gemeinde Windeby im Ortsteil Kochendorf wurden vom Ingenieurbüro Torresin und Partner verschiedene Lösungsvarianten erarbeitet. Diese Lösungsvarianten sollen innerhalb der Ausschusssitzung vorgestellt und beraten werden. Ziel ist es, richtungsweisende Sanierungsvarianten zu präferieren, um weitere Planungsschritte voranzutreiben. Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den aufgeführten Lösungsvarianten um Voruntersuchungen handelt, die aus planungstechnischer Sicht noch detailliert auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht werden müssen.           

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Variante...1...der Voruntersuchung vom Ingenieurbüro Torresin und Partner weiter ausarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse sollen dann innerhalb einer der nächsten Sitzungen vorgestellt, beraten und ggf. beschlossen werden.       

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erweiterung Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 18/2017
Am 28.03.2017 fand ein örtlich anberaumter Besprechungstermin im Feuerwehrgerätehaus in Kochendorf statt, um die Möglichkeiten einer Erweiterung bzw. eines Neubaus des FWGH zu besprechen. Inzwischen hat das Architekturbüro Wohlenberg den Sachverhalt in einem Gespräch mit der unteren Bauaufsicht in RD in Bezug auf Machbarkeit geklärt. Das Ergebnis sieht wie folgt aus:
  • An dem vorhandenen Standort kann kein weiterer Neubau genehmigt werden, da es sich um den Aussenbereich handelt.
  • Eine Erweiterung um 50% der vorhandenen Fläche ist möglich.

Um ein weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit abzustimmen, wurde ein zusätzlicher Ortstermin am 08.06.2017 vereinbart. Die Ergebnisse dieser Zusammenkunft sollen dann in der Sitzung vorgestellt und beraten werden.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem vorgestellten Konzept vom Architekturbüro Wohlenberg zu entsprechen und das Büro mit den weiteren notwendigen Planungsschritten zu beauftragen. Dabei soll unter anderem auch eine eventuell mögliche Aufstockung des Gebäudes Berücksichtigung finden.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein - Sachthema Windernegie

zu TOP 9.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 12/2017
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

Die bisherigen Regionalpläne zum Sachthema Windkraft wurden vor dem OVG Schleswig beklagt. Im Ergebnis wurden durch das Urteil des OVG vom 20.01.2015 die Regionalpläne für verschiedene Planungsräume für unwirksam erklärt. Dies wirkte sich auch auf die restlichen Planungsräume aus. Das Land S. - H. hatte sich somit mit den Inhalten des Urteils auseinanderzusetzen und musste mit den gewonnenen Erkenntnissen das Planverfahren neu beginnen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde zwar nicht direkt beklagt, wurde aber für das Kapitel Windenergie durch das OVG für rechtswidrig gehalten. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Regionalpläne sondern auch der LEP jeweils zum Sachthema Windenergie neu aufzustellen sind. Abweichend vom ersten Verfahren sollen jetzt nicht mehr Windeignungsgebiete (Gebiete mit evtl. Vorbehalten, die erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden) sondern Windvorranggebiete (Flächen, in den sich Windkraft gegenüber allen anderen Vorhaben durchsetzt) ausgewiesen werden.

Bei diesen Plänen handelt es sich um Raumordnungspläne zur Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Gemäß § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung handelt es sich bei der Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme um eine Angelegenheit, die nicht übertragbar ist. Die abschließende Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

Zum Sachverhalt ist grundsätzlich anzumerken, dass seit dem Urteil des OVG eine Anpassung der Planungsräume erfolgte. Diese wurden von fünf auf drei reduziert. Das Amt Schlei-Ostsee befindet sich jetzt im Planungsraum II (vorher III). Dieser setzt sich unverändert aus den Kreisen RD-ECK und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster zusammen.

Im Oktober 2015 erfolgte die Veröffentlichung der ersten "Goldkarte" mit der Ausweisung von ca. 7,9 % der Landesfläche als Potentialflächen für Windkraft. Bis März 2016 wurden diese Flächen weiter untersucht und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien konkretisiert. Im Ergebnis verblieben noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Am 06. Dezember 2016 verabschiedete das Kabinett den derzeitigen Entwurf mit einer Restfläche von ca. 2 %. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe von Stellungnahmen erfolgte am 27.12.2016 und dauert bis zum 30.06.2017 an.

Zum gesamträumlichen Planungskonzept ist anzuführen, dass es sich hierbei um die Basis handelt, aus der sich die Flächenkonkretisierung ableiten lässt. In diesem Konzept wird ausführlich dargelegt, wie z. B.
  • die energiepolitischen Ziele des Landes sind,
  • sich Mindestgrößen für Vorrangflächen darstellen,
  • sich die harten, weichen und abwägungsrelevanten Kriterien darstellen,
  • sich die Bewertung und Abwägung von Betroffenheiten innerhalb der Potentialflächen darstellen,
  • usw.
Die Inhalte dieses Konzeptes legen die gesetzlichen, gerichtlichen und landespolitischen Anforderungen an die Ermittlung von Vorrangflächen für Windkraft dar. Wird z. B. das energiepolitische Ziel verändert, verändert sich auch der Bedarf an Fläche.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum gesamträumlichen Planungskonzept folgende Stellungnahme abzugeben:

zu 1. - 1.1.2 Seite 9
Planungsauftrag durch das Kabinett
Betrachtet man die aktuellen Blickpunkte der Bevölkerung, insbesondere an der Ostküste S. - H., muss festgehalten werden, dass sich ein wesentlicher Teil gegen die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ausspricht. Die Windkraft sollte sich dort wiederfinden, wo die entsprechende Akzeptanz erfolgt.

zu 1. - 1.2.3 Seiten 11
Der Windenergie substanziell Raum verschaffen
Es ist geschildert, wie sich der substanzielle Raum ermittelt. Wie stellen sich die Zahlen aber verbindlich für S. - H. dar. Es ist bezeichnend, dass der substanzielle Raum nahezu identisch ist mit den damaligen Zielen aus dem LEP (2010). Ist der substanzielle Raum tatsächlich 1,98 % oder ist dies das Ergebnis des energiepolitischen Ziels?!

zu 1. - 1.3.1 Seite 13
Akzeptanz
Es ist nicht nur der Wille zu berücksichtigen und einer gesonderten Prüfung heranzuziehen, der im Rahmen der damaligen Aufstellung der Regionalpläne 2012 durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden bekundet wurde. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der aktuell gegenwärtigen Erfahrungen der Windkraft eine Bewertung des heutigen Bürgerwillens vorzunehmen.

zu 1. - 1.3.2 Seite 14
Energiepolitische Ziel
Die Entscheidung des Landtags grundsätzlich seinen Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Fraglich ist aber, zu wessen Lasten. Sicherlich hat jeder in der Gesellschaft hierzu seinen Teil beizutragen. Eine Ausschöpfung des substanziellen Raums in dem Maße, wie sich die energiepolitischen Ziele darstellen, geht jedoch über das hinaus, was einige Teile der Bevölkerung für tragfähig erachten. Durch eine Verringerung der energiepolitischen Ziele in der Masse oder dem Standort (z. B. Offshore) würde die Bevölkerung weniger belastet werden und der Beitrag zur Energiewende eine vermutlich höhere Akzeptanz erfahren. Das energiepolitische Ziel sollte noch einmal eine Prüfung hinsichtlich Umfang, Standort (Verlagerung auf Offshore) und zeitliche Umsetzung erfahren.

zu 1. - 1.3.3 Seite 16
Räumliche Wirkung für die schleswig-holsteinische Landschaft
Ja, Windkraftanlagen gehören zum Landschafsbild in Schleswig-Holstein. Es bestehen jedoch noch viele Bereiche der Kulturlandschaft, die von diesen Anlagen freigehalten waren und heute auch noch sind. Zur Erhaltung dieser verbleibenden Landschaftsbereiche sollten sich Vorrangflächen im Schwerpunkt dort wiederfinden, wo Windkraftanlagen langjährig das Landschaftsbild prägen und Bestandteil dessen geworden sind.

zu 2. - 2.2.2 Seite 22
Referenzanlage
Einbußen der Anlagenleistung müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gesamtfläche führen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, dem energiepolitischen Ziel und dem wirtschaftlichen Ertrag eines Windparks gegenüberzustellen.

zu 2. - 2.2.3 Seite 23
Höhenbegrenzungen
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

zu 2. - 2.4.2.1 Seite 32
Abstandspuffer zu Einzelhäusern im Außenbereich
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34
planerisch verfestige Siedlungsflächenausweisungen
Viele der Flächennutzungspläne der ländlich geprägten Gemeinden werden in der Regel erst dann fortgeschrieben, wenn eine konkrete Planung ansteht. Darüber hinaus sind viele Flächennutzungspläne "in die Jahre" gekommen. Abstände zu möglichen Siedlungsausweisungsflächen ausschließlich an wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen zu orientieren, schneidet zu sehr in die planerischen Entwicklungsspielräume der Gemeinden ein. Aufgrund weiterer Vorgaben des LEP (städtebaulicher Entwicklungsrahmen) sowie sonstiger zu berücksichtigender öffentlicher Belange, sind die Gemeinden für sich betrachtet schon bei der städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt.
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Die vorgesehenen Abstände werden vollumfänglich mitgetragen und sollten unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2.- 2.5.2.1 Seite 50
Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34

zu 2. - 2.5.2.3 Seite 51
Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
Es ist nicht nur der reine Schwerpunktraum zu betrachten. Die Touristen suchen die Naherholung auch in den angrenzenden Naturräumen. Es ist ein entsprechender Puffer zu berücksichtigen bzw. eine Prüfung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen.

zu 2. - 2.5.2.11 Seite 56
Belange des Denkmalschutzes
Der Schutzabstand für die historische Kulturlandschaft, bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder mit 5.000 m wird begrüßt und sollte unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2. - 2.5.2.12 Seite 57
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39

zu 2. - 2.5.2.15 Seite 59
Naturparke
Wissentlich dessen, dass die Naturparke sich nur auf die Gebiete derer Gemeinde widerspiegelt, die Mitglied in eine Naturpark sind, endet der bedeutsame Landschaftsraum aber nicht an der Gemeindegrenze. Die Wirkung des Naturparks in der Fläche und die Auswirkung in den Nahbereich muss mit Berücksichtigung finden.

zu 2. - 2.6 Seite 67
Wesentliche Änderungen des Kriterienkatalogs vom ersten Planungserlass bis zum Entwurf
Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Neujustierung des Kriterienkatalogs erforderlich wurde, um den energiepolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Kriterien sollten insoweit eine Neujustierung erfahren, dass auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht wird. Insbesondere sind die Kriterien, wie stets durch die Planungsbehörde betont, an sachlich, objektiven Argumenten zu bewerten und unterliegen keiner Willkür der Planungsbehörde auf Basis eigener energiepolitischen Ziele. Die Kriterien haben sich am substanziellen Raum zu bemessen. Insoweit sind die Kriterien anzupassen und die Vorrangflächen insgesamt zu reduzieren.

zu 2. - 2.6.3 Seite 71
Änderungen der Abwägungskriterien
Die Betrachtung der Umfassungswirkung wurde zur Erreichung der energiepolitischen Ziele differenzierter betrachtet. Ziel sollte beim Thema Umfassungswirkung insbesondere der Schutz der Ortslagen und der dort lebenden Menschen und nicht das energiepolitische Ziel sein. Insbesondere an den Küstenbereichen ist dies erneut zu bewerten, da trotz Unterbrechung von Vorrangflächen eine Riegelbildung entsteht bzw. die Ortslagen auf der einen Seite durch Vorrangflächen und auf der anderen Seite durch die Küste umfasst sind. Ein freier Blick in die Landschaft ist teilw. nicht mehr möglich. Die Bewertung dieses Kriteriums ist neu zu prüfen.

Einer Lockerung der Betrachtung der Naturparke, rein aus der gewünschten Umsetzung der energiepolitischen Ziele, wird nicht gefolgt.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 13/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht abzugeben:

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010:

3.5.2 Windenergie:

6 G
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

10 Z
Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung des Außenbereichs. Außerhalb von Vorrangflächen ist die Errichtung von Windkraft ausgeschlossen. Dies gilt für alle Bereiche.

Begründung
zu 1 G
Die landespolitischen Ziele sind dahingehend zu überprüfen, als dass das Planungsziel mit dem Bürgerwillen und der Akzeptanz vor Ort vereinbar ist.

zu 6 G
Siehe Stellungnahme zu 6 G. Eine Höhenbegrenzung kann durch gemeindliche Bauleitplanung nur dann realisiert werden, wenn diese städtebaulich begründet ist. Diese Begründung rechtssicher darzulegen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar.


zu 8 Z
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan oder in Aufstellung befindlichen Verfahren Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

Umweltbericht:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 14/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben:

Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:
5.7.1 Allgemeines
Z(2)
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

Begründung
B zu 5.7.1 (1) bis (3)
Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen.
Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wann kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wann eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden.

Karte:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 15/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen zu den Datenblättern folgende Stellungnahme abzugeben:

Potentialfläche PR2_RDE_303
Der Abwägungsentscheidung wird gefolgt.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. 


Michael Eggers  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender