N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 25.05.2010.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Mohr, Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Peter Haß
Ausschussmitglied Heiko Basener
wählbarer Bürger Marcus Klaes
wählbarer Bürger Volker Wegner
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Wodi

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreter Gero Reimer
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Ralf Basener
Gast Rainer Niederhausen
Gast Frank Springer
5 Gäste

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 03.12.2009
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Aufstellung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung der Biogasanlage im Windeby
  Beschlussvorlage - 12/2010
5. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für die Erweiterung einer Biogasanlage für den Bereich "südlich Eichenalle" in Windeby
  Beschlussvorlage - 13/2010
6. Entwicklungsmöglichkeiten von Wohnbauflächen
  Beschlussvorlage - 11/2010
7. Verbesserung der Parkraumsituation am Bocksteen, Kochendorf
  Beschlussvorlage - 29/2009
8. Heizöllager Frohsein
  Beschlussvorlage - 8/2010

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß ergangen und der Ausschuss aufgrund der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.


zu TOP 2. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 03.12.2009

Änderungsanträge werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Aufstellung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung der Biogasanlage im Windeby
Beschlussvorlage - 12/2010

Einleitend erfolgt der Hinweis, dass die Sachverhaltsdarstellung sowohl der Erläuterung der Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 dient.

Mit Antrag vom 30.03.2010 wurde durch die BioEnergie Tarott GmbH & Co. KG, Eichenallee 2, 24340 Windeby, ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage in Windeby (Eichenallee) gestellt.

Die derzeit vorhandene Anlage, welche mit einer energetischen Leistung von 500 KW unter die Privilegierung fällt, wird bereits seit einigen Jahren betrieben. Die bisherige Wärme dient der Versorgung der Gewächshäuser und der Getreidetrocknung der Saatzucht. Ebenfalls wird bereits jetzt ein Teil des Baugebiets Domsland mit Wärme versorgt.

Die Stadtwerke Eckernförde sind nunmehr an den Betreiber herangetreten und haben nach der Möglichkeit einer Erweiterung gefragt. Durch das geplante Neubaugebiet in Eckernförde wäre eine Abnahmemöglichkeit für das Gas (Rohgas) vorhanden. Die Gesamtleitung soll auf 1,0 MW energetische Leistung angehoben werden.
Neben der Bereitstellung von Rohgas für das Neubaugebiet soll auch eine Versorgung weiterer Liegenschaften am Windebyer Weg angestrebt werden.

Der Geltungsbereich des geplanten Sondergebiets wurde etwas größer gefasst, um den möglichen Wandel der Substratverwendung, gleich gerecht zu werden. Neben Mais könnte auch eine Zuckerrübendicksaftvergährung erfolgen. Hierfür wären entsprechende Lagerflächen erforderlich, die gleich mit Berücksichtigung finden sollen.

Für die vorhandene Anlage bestehen entsprechende Gutachten. Im Hinblick auf die Ausweisung von Wohnbauflächen in Eckernförde sollen diese noch inhaltlich geprüft und ggf. erneuert werden.

Weiterhin ist vorgesehen, die Eingrünung zur Straße „Eichenallee“ wirksamer zu gestalten.

Mit der Erschließung des Neubaugebiets soll voraussichtlich im Herbst 2010 begonnen werden. Unter Berücksichtigung der Erschließungsdauer und der Bauzeit der ersten Häuser ist davon auszugehen, dass die Fertigstellung der ersten Häuser und die Lieferung von Wärme / Rohgas zeitgleich erfolgen wird.

Hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme zur Substratgewinnung ist anzumerken, dass ca. 360 bis 400 ha erforderlich sind. Ergänzend wird die Anlage mit Gülle betrieben. Der Anbau der erforderlichen Substrate erfolgt in der näheren Umgebung. 80 % der erforderlichen Menge hat dabei Wege von weniger als 5 bis 7 km zurückzulegen.

Zur verkehrlichen Erschließung wird ausgeführt, dass die Straße überwiegend im Privateigentum ist. Die öffentliche Widmung wird hier angenommen und die Gemeinde führt die Unterhaltungsarbeiten aus. Betreffend der evtl. Schäden durch den An- und Abfahrtsverkehr wird die Gemeinde mit dem Vorhabenträger vertragliche Regelungen treffen müssen. Entsprechende Zugeständnisse wurden bereits durch den Betreiber getätigt.

Im abzuschließenden Durchführungsvertrag können u. a. auch Regelungen über die Fruchtfolge sowie den Einsatz von alternativen Substraten getroffen werden.

Neben der Biogasgewinnung sollen nach den derzeitigen Planungen keine anderen Betriebszweige wie z. B. Fotovoltaik verfolgt werden. Auch hier bestünde die Möglichkeit vertraglich zu regeln, dass eine Überdachung der Silageflächen und damit einhergehend die Errichtung von Fotovoltaikanlagen ausgeschlossen werden kann.

In diesem Zusammenhang wird angeregt, im weiteren Verfahren die Höhenentwicklung der baulichen Anlagen zu regeln.

Am 03.05.2010 hat ein Planungsgespräch mit dem Innenministerium, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, der Gemeinde, dem Betreiber sowie der Verwaltung stattgefunden. Das Vorhaben wurde inhaltlich konkret vorgestellt. Bedenken wurden gegen die geplante Erweiterung nicht erhoben. Durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgte der Hinweis, dass zur Sicherung der Allee über eine Änderung der Verkehrsführung nachgedacht werden (z. B. Einbahnstraße) sollte. Ein Begegnungsverkehr ist während der Erntezeit nicht möglich.


Auf Nachfrage durch Ausschussmitglied Wodi wird durch Herrn Niederhausen noch einmal versichert, dass eine Beteiligung des Vorhabenträgers an den Kosten künftiger Straßenunterhaltungsarbeiten im Bereich Eichenalle und den weiteren betroffenen Abschnitten (Weg nach Friedensthal) außer Frage steht. Hier müssen in gemeinsamen Gesprächen die Konditionen erörtert und vertraglich festgeschrieben werden.
In diesem Zusammenhang führt Herr Niederhausen aus, dass es grundsätzlich gewünscht war, den wassergebundenen Weg bis zur Biogasanlage mit einer Asphaltdecke zu versehen. Aufgrund vorhandener grundbuchlicher Regelungen ist dies jedoch nicht möglich.

Der Lieferverkehr während der Erntezeit wird bereits jetzt in einem Einbahnstraßenverkehr geregelt. Der Anlieferverkehr wird ausschließlich über die Eichenallee geleitet. Auf dem Gelände der Saatzucht werden die Fahrzeuge gewogen und liefern das Substrat bei der Biogasanlage ab. Danach verlassen die leeren Fahrzeuge die Anlage in Richtung Friedensthal (B 203).
Durch die Ausschussmitglieder erfolgt der Hinweis, dass dieser Weg auch zum Teil im Eigentum der Gemeinde steht und auch hier entsprechende Regelungen zur Unterhaltung getroffen werden müssen.

Je nach Wetterlage erfolgte die Ernte des Mais in der Zeit vom 20.09. bis 15.10. eines Jahres. Während dieser Zeit sind bei der jetzigen Anlagengröße 5 Fahrzeuge im Einsatz. Diese Anzahl wird sich nach dem Ausbau erhöhen, wobei über den Einsatz von LKW nachgedacht wird. Insbesondere die weiter entfernten Flächen (z. B. Hummelfeld, Osterby, Büstorf und Ornum) würden einen Einsatz von LKW begründen. Es kann mehr Substrat pro Fahrt angeliefert werden (ca. 1,8-fache gegenüber eines Treckers).

Innerhalb des Ausschusses bestehen grundsätzlich keine wesentlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Betreffend der Wegeunterhaltung, sind im Durchführungsvertrag entsprechende Regelungen zu treffen.


Beschluss:

  1. Für die Erweiterung einer Biogasanlage im Bereich Windeby wird eine 3. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt folgendes Planungsziel:
    • Erweiterung der Biogasanlage des Betreibers BioEnergie Tarott GmbH & Co. KG
  • Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
    1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
    1. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
    2. Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag für die Kosten der Bauleitplanung abzuschließen.
    3. Betreffend der Wegeunterhaltung sind im Durchführungsvertrag entsprechende Regelungen zu treffen. Der Bauausschuss soll sich mit der Angelegenheit befassen. Von Herrn Niederhausen soll ein Vertragsentwurf vorgelegt werden.


    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 5. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für die Erweiterung einer Biogasanlage für den Bereich "südlich Eichenalle" in Windeby
    Beschlussvorlage - 13/2010

    Hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung wird auf die Beschlussvorlage 12/2010 (Aufstellung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung der Biogasanlage im Windeby) verwiesen.



    Beschluss:

    1. Für die Erweiterung einer Biogasanlage im Bereich Windeby wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 4 verfolgt folgendes Planungsziel:
    • Erweiterung der Biogasanlage des Betreibers BioEnergie Tarott GmbH & Co.KG
    2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
    3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
    4.      Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
    1. Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag für die Kosten der Bauleitplanung abzuschließen.


    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 6. Entwicklungsmöglichkeiten von Wohnbauflächen
    Beschlussvorlage - 11/2010

    Der Landschaftsplan der Gemeinde Windeby stellt insbesondere zwischen dem Wiesenredder und Schallund Flächen für eine mögliche Siedlungserweiterung dar. Diese Entwicklungsflächen sollen Grundlage für künftige Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sein.

    Betreffend der Ausweisung neuer Bauflächen, z. B. durch Anpassung des Flächennutzungsplans, hat sich die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 13.12.2006 grundsätzlich gegen Änderungen ausgesprochen. Grund hierfür war die mangelnde Nachfrage nach Bauland.

    Erfahrungen aus jüngerer Zeit haben aufgezeigt, dass durchaus Nachfragen nach Bauland bestehen (z. B. altengerechte Wohnanlage). Eine Realisierung der Vorhaben konnte jedoch aufgrund mangelnder Verfügbarkeit der Grundstücke nicht erfolgen. Ebenso ist nicht davon auszugehen, dass die angedachte Erweiterung des Baugebiets „Bocksteen“ realisiert werden kann. Hierfür sind ebenfalls die mangelnde Verfügbarkeit des Grundstücks sowie die Nähe zum Osterwall anzuführen.

    Innerhalb des Bauausschusses soll eine grundsätzliche Beratung über eine mögliche Änderung der im Landschaftsplan dargestellten Siedlungserweiterungsflächen erfolgen. Hierbei ist der Osterwall mit seinen Schutzabständen zu beachten.


    Durch den Protokollführer wird zu diesem Tagesordnungspunkt auf einen Antrag der Freien Wählergemeinschaft Windeby e. V. verwiesen. Dieser ist nach Versand der Einladung eingegangen. Dieser Antrag fordert die Gemeinde zur Erörterung des zuvor genannten Sachverhalt auf.

    Hieran anschließend wird näher auf die derzeitige Planungssituation eingegangen und die Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung bis zum Jahr 2025 aufgezeigt.


    Beschluss:

    Zur Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Windeby sollen die betroffenen Grundstückseigentümer, deren Flächen gemäß Landschaftsplan für eine Siedlungserweiterung vorgesehen sind, schriftlich zur möglichen Bereitstellung für eine wohnbauliche Entwicklung befragt werden.


    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 7. Verbesserung der Parkraumsituation am Bocksteen, Kochendorf
    Beschlussvorlage - 29/2009

    Die Freie Wählergemeinschaft beantragt die Verbesserung der Parkraumsituation im Bereich Bocksteen, da der vorhandene öffentliche Parkraum nicht mehr auszureichen scheint. Mehrere Verkehrsteilnehmer stellen ihre Fahrzeuge regelmäßig auf dem Wendehammer ab und verengen den Wendekreis dadurch erheblich. Es wird vorgeschlagen, die angrenzende Rasenfläche als Parkraum zur Verfügung zu stellen.

    Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.09.2009 wird die Angelegenheit im Frühjahr 2010 erneut im Bauausschuss beraten. Dabei soll auch über eine grundsätzliche Verwendung des Grundstückes am Wendehammer nachgedacht werden.


    Durch den Ausschussvorsitzenden wird berichtet, dass zu verschiedenen Tageszeiten die Parksituation im Bereich Bocksteen vor Ort betrachtet wurde. Danach kann festgehalten werden, dass ein Handlungsbedarf nicht gegeben ist. Ebenfalls wird kein Bedarf für eine Nutzungsänderung des gemeindlichen Grundstücks im Bereich des Wendehammers gesehen.

    Diese Auffassung wird auch durch die weiteren Ausschussmitglieder vertreten.


    Beschluss:

    Es wird kein Bedarf zur Veränderung der Parkraumsituation gesehen. Das Grundstück der Gemeinde wird in bisheriger Weise weiter genutzt und gepflegt.


    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 8. Heizöllager Frohsein
    Beschlussvorlage - 8/2010

    Das 10.000 Liter Heizöllager der Gemeindefreizeitstätte Frohsein wurde überprüft und als mangelhaft erwiesen. Der kellergeschweißte Tank ist einwandig und bedarf daher einer Auffangwanne für den Fall einer Havarie. Der Raum selbst dient seither als Auffangwanne und hat daher einen beständigen Schutzanstrich erhalten. Da der tragende Putz mürbe ist, zeigt sich der vorgeschriebene Schutzanstrich in einem unzulänglichen Zustand. Ferner sind Risse an den Flanken der zugemauerten Türbrüstung zu verzeichnen. Da im Kellerniedergang ein Bodenablauf ist und dieser wahrscheinlich auf kürzestem Wege in das Windebyer Noor entwässert, ist ein nicht zu verachtendes Gefahrenpotential nicht zu leugnen. Ferner fehlt eine vorgeschriebene Berstsicherung.
    Um den Mangel abzustellen, wurden die Möglichen geprüft. Sämtliche Möglichkeiten sind grundsätzlich zugelassen, müssen allerdings in der Örtlichkeit auch anwendbar sein.

    1. Variante:
    Erneuerung des Schutzanstrichs. Da um den Stahltank nur rund 50 cm Platz ist, gibt es für eine Neubeschichtung keine realistische Möglichkeit.

    2. Variante:
    Einbau einer Tankraumfolie „Maichenplast“. Dazu wird der Tank geleert, mit Hebekissen partiell an die Decke gedrückt und die vorkonfektionierte Maichenplastfolie untergezogen. Anschließend wird die Folie an den Wänden mit einer Art Kappleiste befestigt. Herr Andresen hat ein Angebot eingeholt. Dieses schließt mit 4.848,00 EURO. Grundsätzlich ist die Technik wohl anerkannt, allerdings muss angezweifelt werden, dass die Anwendung unter den sehr beengten Platzverhältnisse funktioniert. Der Tank kann nur rund 40 cm angehoben werden, so dass es quasi unmöglich ist, mittig unter dem Tank den Untergrund zu reinigen. Beim Abstellen und Füllen des Tanks ist ein Durchstanzen der Folie damit nicht auszuschließen. Gemäß der TankanlagenVO muss die Anlage alle 5 Jahre TÜV-geprüft werden.

    3. Variante:
    Einbau einer zweiten Hülle in den Stahltank. Es wird eine Folie in den vorhandenen Tank eingebaut. Dazu wird der Tank über den Domdeckel geleert und gereinigt. Dann wird eine vorkonfektionierte Folie eingebracht und über Luft an die Tankwandung gepresst und am Domdeckel fixiert. Zwischen Folie und Tankwandung wird dann über einen zu installierenden Kompressor ein geringes Vakuum aufgebaut (Leckanzeigegerät). Darüber wird die Dichtigkeit der Folie überwacht. Herr Andresen hat ein Angebot eingeholt. Dieses schließt mit 4.576,74 EURO. Gemäß der TankanlagenVO muss die Anlage alle 5 Jahre TÜV-geprüft werden. Alle 5 Jahre rund 100,00 EURO.

    4. Variante:
    Demontage des vorhandenen Tanks. Einbau einer 5.000 Liter Batterietankanlage. Vorteil: Keine TÜV-Prüfung mehr erforderlich. Nachteil: Angebotskosten von 5.998,00 EURO, Lagerkapazität „nur“ 5.000 Liter.


    Durch den Protokollführer wird zu diesem Tagesordnungspunkt ein Kostenangebot der Stadtwerke Eckernförde als Tischvorlage nachgereicht. Dies sieht den Anschluss an das Erdgasnetz vor. Ergänzend zu diesem Angebot wurden durch die Verwaltung die zusätzlichen Kosten für die Umstellung von Heizöl auf Erdgas geschätzt. Die Kosten betragen insgesamt ca. 13.100,00 EURO.

    Innerhalb des Ausschusses besteht die Auffassung, dass die vorhandene Heizungsanlage sehr alt ist und eine Umstellung auf Gas - zukunftsorientiert betrachtet - die beste Lösung darstellt. Von Unterhaltungsmaßnahmen an den Öltanks soll abgesehen werden.


    Beschluss:

    Gemeindevertreter Kaschke erklärt sich bereit, hinsichtlich eines möglichen Gasanschlusses mit den Stadtwerken Eckernförde ein Gespräch zu führen und die Konditionen zu konkretisieren.
    Losgelöst von dem Ergebnis des zuvor genannten Gesprächs wird beschlossen, die vorhandene Heizungsanlage gegen eine moderne Gas-Brennwerttherme auszutauschen. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die erforderlichen Mittel im Haushalt zur Verfügung zustellen.


    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.


    Norbert Jordan  Klaus-Peter Haß 
    Protokollführer  Ausschussvorsitzender