N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Windeby vom 15.06.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Peter Haß
wählbarer Bürger Marcus Klaes
wählbarer Bürger Volker Wegner
Ausschussmitglied Jutta Werner (stellv. für Heiko Basener)
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Wodi

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Heiko Basener (entschuldigt vert. durch Jutta Werner)

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Gero Reimer
Verwaltung Jan Andresen
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Herr Flach

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
  Beschlussvorlage - 5/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
7. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
  • Einzäunung Feuerlöschteich Friedensthal
    Der an den Löschteich angrenzende Anlieger hat auf den schlechten Zustand der Einzäunung hingewiesen. Da der Teich im Eigentum der Gemeinde steht, ist entsprechender Handlungsbedarf gegeben.
  • Heizungsanlage Gemeindefreizeitstätte
    Durch die Verwaltung werden entsprechende Angebote eingeholt. Nach den Sommerferien soll mit der Maßnahme begonnen werden.
  • Gebäudeunterhaltung
    An der vermieteten Liegenschaft „Frohsein 5“ in Windeby drückt bei Regen das Wasser durch die Fenster. Hiervon betroffen sind die Fenster an der wetterseitig gelegenen Giebelwand. Die Fenster sollten erneuert werden. Ein Aufmaß sowie die Einholung von Angeboten erfolgt durch die Verwaltung.
  • Im Bereich Friedland wurde ein Abwasserschacht an die vorhandene Straßenhöhe angeglichen.
  • Winterschäden
    Mit der Beseitigung der Winterschäden ist zeitnah zu rechnen. Die ausführende Firma hat sich bereits die Schäden angesehen.
  • Löschwasserversorgung
    Im Bereich des Hofes Westerthal soll ein neuer Brunnen gebohrt werden. Der Ausschussvorsitzende hat mit dem Grundeigentümer Kontakt aufgenommen und angefragt, ob dieser Brunnen auch zur Sicherung der Löschwasserversorgung genutzt werden kann. Der Brunnen selbst eignet sich aufgrund der vorhandenen Fördermenge nicht. Der vor Ort befindliche Teich könnte aber im Fall eines Feuers über die Pumpe nachgefüllt werden.
  • Rigole am „Schnaaper Weg“
    Eine sachgemäße Wiederherstellung erfolgte bisher nicht.
  • Straßenzustandsbericht
    Der Ausschussvorsitzende bittet die Mitglieder um die Aufnahme eines Straßenzustandsberichtes und verteilt hierzu die entsprechenden Unterlagen. Die Berichte werden dann der Verwaltung vorgelegt.
  • Regenwasserablauf im Bereich „Friedensthal“
    Ausschussmitglied Wodi weist darauf hin, dass im Einmündungsbereich „Lange Linie“ (Alte Schule 2 / Lange Linie 2) immer wieder festzustellen ist, dass das Niederschlagswasser auf der Fahrbahn steht. Um Schäden am Straßenkörper vorzubeugen und zur Sicherung des Verkehrs sollte hier eine nähere Untersuchung erfolgen. Die Ableitung des Niederschlagwassers sollte optimiert werden.


zu TOP 5. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
Beschlussvorlage - 5/2011

Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby schon am 09.06.2009 beschlossen hat, ein Kanalkataster aufzustellen, hat Herr Andresen zwischenzeitlich eine beschränkte Ausschreibung mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der vorangestellte Teilnahmewettbewerb diente dazu, tatsächlich nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Dienstleister, die an der beschränkten Ausschreibung zu beteiligen waren, zu ermitteln. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit waren durch schriftliche Belege nebst Referenzen und Angabe der dazugehörigen Kontaktpersonen nachzuweisen. Dem ausgewählten Bieterkreis wurde dann die tatsächliche Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen und Leistungstexten zugesendet. Dabei hat sich u. a. für die Gemeinde Windeby das Ingenieurbüro Torresin aus Nortorf als wirtschaftlichster Dienstleister herausgestellt. Es handelt sich um ein Ingenieurbüro für Bauwesen, Ingenieurvermessung und Geoinformatik.

Das Büro wird auf Basis der Ausschreibung im Rahmen eines VOL-Auftrages zu vereinbarten Einheitspreisen (pro Stück, pro Meter, pro km...) tätig. Die Auftragssumme beläuft sich auf Grundlage der von Herrn Andresen bereits in 2009 ermittelten, teilweise geschätzten Vorsätze auf rund 33.000 €. Da das Leistungsverzeichnis (LV) 26 Seiten umfasst, wurde nur die Zusammenfassung des Auftrags-LVs beigefügt.
Hinweis: Diese Summe beinhaltet lediglich die Ingenieur- und Vermessungsleistungen, die Reinigungs- und Inspektionsleistungen werden durch dritte Fachfirmen erbracht.
In der Sitzung wird sich ein Vertreter des Ingenieurbüros vorstellen. Er hat die vorhandenen Bestandsunterlagen erhalten, gescannt und kopiert und grob ausgewertet. Ferner hat das Ingenieurbüro die ALK (automatische Liegenschaftskarte) der Gemeinde, die bisher von Herrn Andresen vermittelten Grundlagen und die daraus hervorgegangenen Beschlüsse sowie Presseartikel zur Verfügung gestellt bekommen.

Das Büro hat zunächst den Auftrag, den Kostenumfang der Ingenieurs-, sowie Reinigungs- und Inspektionsleistungen auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen aus seiner Sicht zu ermitteln und ggf. im Vergleich zu den von Herrn Andresen seinerzeit ermittelten Kosten darzustellen.
Im Ergebnis soll der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung (Ingenieurleistungen und Reinigungs- sowie Inspektionsleistungen) beraten und beschlossen werden.

Im Haushalt sind folgende Mittel bereitgestellt:
2009:                        5.000 €, komplett übertragen auf Folgejahr
2010:                        5.000 €, komplett übertragen auf Folgejahr
2011:                        65.000 €
Summe:            75.000 €

Neben den Schilderungen des Sachverhaltes wird durch Herrn Andresen eine Anregung gegeben:

Das Wissen um die Lage und Führung der Stromversorgungskabel der Straßenbeleuchtung liegt meistens nahezu ausschließlich bei dem örtlichen Elektriker. Auch wenn derzeit niemand davon ausgeht, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit weder kurz- noch langfristig aufgegeben werden soll, so muss dennoch festgestellt werden, dass es anzuraten ist, mittelfristig ein Planwerk zu erstellen.
Dieses muss nicht zwangsläufig teuer sein. Ggf. könnten die Laternen im Zuge der Vermessung der Kanäle mit eingemessen werden. Bei rund 150 Laternen (geschätzt) würde dieses Einmessen und Darstellen in der ALK Kosten von rund 750 € verursachen. Da das Kanalkataster nur in den Ortsteilen mit zentraler Ortsentwässerung aufgebaut wird, müssten die Laternen in den Außerortslagen separat eingemessen werden. Somit wäre für rund
1.250 € eine gute und dauerhafte Basis für einen Leitungsplan geschaffen. Nachfolgend könnte man mit dem Mitarbeiter des örtlichen Elektrikers die Kabelführung sukzessive einpflegen.
Besonderheit für Windeby:
Herr Jordan hat zu Zeiten des Amtes Windeby die Standorte der Laternen bereits erfasst und in der Katastersoftware dargestellt. Alternativ zu der o. g. Einmessungsalternative könnten auch diese erhobenen Standorte übernommen werden und die Grundlage eines Laternenkatasters bilden. Allerdings sind die Standorte dann nicht 100 %-ig georeferenziert. Kosten für die Datenübernahme entstünden evtl. auch.


Ergänzend zu diesem Sachverhalt erläutert Herr Andresen zunächst die Veranlassung zur Beratung und resümiert den bisherigen Werdegang des Projektes. Stichpunktartig seien die Erläuterungen notiert:
  1. Veranlassung:
    • Das Kanalsystem in der Gemeinde Windeby stammt aus verschiedenen Zeiten:
  • Friedensthal – Lange Linie – Teiche Friedland: 1992 – 1994
  • Gut Windeby: Pläne tragen Daten von 1989 – 1994
  • Windeby Siedlung: ?
  • Frohsein: 1992 - 1994
  • Kochendorf: 1980 – 1983
  • Friedland: 1987
    • Die letzte Reinigung der Kanäle liegt sicherlich einige Jahre zurück und steht sowieso an.
    • Die SÜVO 2007 und die Novelle ab Februar 2012 verlangen die Aufstellung eines Katasters.
    • Das Land SH hat die Errichtung des Systems seinerzeit erheblich bezuschusst. Daher ist es legitim, dass das Land nunmehr von der Gemeinde über die SÜVO eine Kontrolle des Zustands einfordert. Es soll einen vorausschauenden und ökonomisch planvollen Betrieb des Systems gewährleisten.
    • Auf Amtsebene wurde ein Konzept für die Aufstellung des Katasters erarbeitet.
  • Historie:
    • Erste Beratung in der Gemeindevertretung am 17.03.2009, Verweis an Finanzausschuss
    • Finanzausschuss am 05.05.2009 fasst positiver Beschlussempfehlung
    • Gemeindevertretung am 09.06.2009 bestätigt Beschlussempfehlung von Finanzausschuss, Finanzierung (Rücklage…) soll nach Vorlage genauerer Zahlen im Finanzausschuss erfolgen.
  • Zahlen zu den Gebühren:
    • Grundgebühr:             48 €/Jahr pro qn 2,5-Zähler
    • Verbrauchsgebühr:            2,50 €/m³
    • Abschreibungsrücklage SW Stand 01.01.2011: 55.400 €
    • Abschreibungsrücklage RW Stand 01.01.2011: 5.000 €
    • Sonderrücklage Abwasser Stand 01.01.2011 8.000 €
    • Das Thema „Dichtheitskontrolle privater Grundstücksentwässerungsanlagen DIN 1986 T30“ wurde in SH entspannt, ein Handeln ist erst bis 2025 vorgeschrieben. Daher brauchen die Untersuchungen im privaten und öffentlichen Bereich nicht gemeinsam organisiert zu werden.
    • Ausschreibung der Ing.-Dienstleistung als VOL-Vertrag über eine beschränkte Ausschreibung mit vorangegangenem öffentlichen Teilnahmewettbewerb im Herbst 2010. Ergebnis für Windeby: Büro Torresin & Partner aus Nortorf, Ansprechpartner Herr Flach.
    • Die Kostenschätzung für die Ing.-Leistungen von Herrn Andresen aus 2009 schloss excl. der Vermögensbewertung und hydraulischen Prüfung mit rund 41.000 € brutto.

  • Als Anlage zur Vorlage war die Zusammenfassung der Leistungsbeschreibung der Ingenieursdienstleistungen beigefügt. Die Prüfung der Massen durch Herrn Flach hat ergeben, dass die Vordersätze im LV nicht stimmig sind. Herr Andresen hat nach Prüfung festgestellt, dass in der Tat falsche Vordersätze durch ihn angegeben wurden. Das LV wurde somit noch einmal mit korrekten Massenansätzen behaftet und weist anschließend eine Bruttosumme von rund 40.000 € aus (siehe Anlage zum Protokoll).

    Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Andresen stellt Herr Flach sich und das Ingenieurbüro Torresin & Partner vor. Anschließend erklärt er die technische Funktion von Geoinformationssystemen sowie deren Aufbau. Er geht auf die Inspektionstechniken von Video bis Kugelbildscanner in Windeby ein.
    Er gelangt zu einem Kostenrahmen von rund 40.000 € für die Ing.-Leistungen und rund
    46.000 € für die Reinigung und Inspektion der Hauptkanäle RW und SW sowie für die Inspektion der SW-Grundstücksanschlussleitungen. Damit ergeben sich seiner Auffassung nach Gesamtkosten von rund 86.000 €. Da hier die Vermögensbewertung und die Prüfung der Hydraulik zunächst unberücksichtigt bleiben, unterschreitet diese Schätzung die Kostenschätzung von Herrn Andresen aus 2009 (damals wurden Gesamtkosten von rund 98.000 € genannt).

    Um die Grundstückseigentümer vor der Durchführung der Vermessungsarbeiten zu sensibilisieren, wird die Verteilung eines Info-Flyers empfohlen. Ein Entwurf wurde der Beschlussvorlage bereits beigefügt. Herr Flach erklärt, dass er die Vermessung gern im August und September 2011 durchführen lassen würde.

    Thema Straßenbeleuchtung:
    Die Möglichkeit der Einmessung der Straßenlaternen wird erörtert. Herr Andresen berichtet von den Vorteilen und erklärt aber auch, dass es ein gewisser Luxus ist. Abschließend kommt man überein, dass die geringen Mehrkosten ein Einmessen bei dieser Gelegenheit sinnvoll erscheinen lassen.

    Abschließend wird folgender Beschlusstext zur Abstimmung gebracht:

    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die bereits im Juni 2009 beschlossene Erstellung des Kanalkatasters so wie geplant in die Tat umzusetzen. Der genaue Umfang wird nach den Erläuterungen des Ingenieurbüros wie folgt festgelegt:
    • Das Ingenieurbüro soll mit den in der Zusammenfassung der Ing.-Leistungen beschriebenen Leistungen beauftragt werden (vergl. Anlage zum Protokoll).
    • Ergeben sich nach der Vermessung des Kanalsystems keine wesentlichen Massenerhöhungen und lassen sich dadurch keine wesentlichen Mehrkosten gegenüber den beschlossenen 98.000 € erwarten, so soll das Ing.-Büro im Herbst 2011 die Ausschreibung der Kanalreinigung und -inspektion durchführen und die Vergabe vorbereiten.
    • Die Kanalreinigung und -inspektion soll vergeben und in einem Zeitfenster bis Ende 2012 durchgeführt werden.
    • Das vorläufige Endergebnis der Katasteraufstellung wird spätestens 2013 dem Bauausschuss zur weiteren Beratung vorgestellt.
    Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.
    Bisher sind 75.000 € über die Haushalte 2009 bis 2011 bereit gestellt bzw. übertragen worden. Daher wären für 2012 und 2013 nach heutigem Ermessen noch weitere 23.000 € bereit zu stellen.

    Die Einmessung der Straßenlaternen soll erfolgen. Die Kosten werden aus dem Unterhaltungshaushalt der Straßenbeleuchtung bestritten.


    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    II. Nichtöffentlicher Teil

    III. Öffentlicher Teil

    zu TOP 7. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

    Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



    Norbert Jordan  Klaus-Peter Haß 
    Protokollführer  Ausschussvorsitzender