Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
22/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
06.09.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 20.09.2011 
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 29.11.2011 

Betreff:
Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Windeby

Sachverhalt:

Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Die fachliche Vorbereitung und Verantwortung obliegt der Gemeindewehrführung der Feuerwehr.

Ziel ist es, auf der Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

Verantwortlich für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist als Träger des Feuerwehrwesens die Gemeinde. Für die organisatorische und fachtechnische Einsatzbereitschaft der Feuerwehr trägt die Gemeindewehrführung die Verantwortung.


Der Feuerwehrbedarfsplan ist zwischenzeitlich von der Wehrführung erarbeitet worden und bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.


Abstimmungstext:

Der Feuerwehrbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen, zudem wird besonders die Personalsituation der Feuerwehr zur Kenntnis genommen. Der Wehrführer wird Unterstützung durch die Bürgermeisterin bei der Mitgliedergewinnung erhalten. Im Jahr 2012 wird erneut über den Feuerwehrbedarfsplan sowie die angebrachten Maßnahmen beraten.



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Bernd Eckart
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