Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
1/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
25.01.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr.

(1) Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich bei
1. Bränden
2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das gleiche gilt für Einsätze zu Zwecken nach Abs.1 im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr)

Das Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher Entgelte.

Da die Gemeinde Windeby nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht ohne Weiteres möglich.

Die beigefügte Mustersatzung mit dem Mustertarif wird zur Zeit von den meisten amtsangehörigen Gemeinden verwendet.


Abstimmungstext:

Die Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Windeby werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.






Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und bekannt zu machen.



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Bernd Eckart
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