Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
9/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Claudia Buhs   
 
19.02.2013

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 14.03.2013 
Gemeindevertretung 18.03.2013 

Betreff:
Bezuschussung der Tagespflege im Kindergarten Mäuseburg in Osterby

Sachverhalt:

Die Gemeinde Osterby bietet im Kindergarten Mäuseburg nachmittags eine zusätzliche Betreuung durch eine Tagesmutter in den Räumen des Kindergartens an. Hierfür zahlt die Gemeinde Osterby für über 3-jährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 1,00 EUR pro Betreuungsstunde und Kind.

Zurzeit nehmen 3 Kinder über 3 Jahre aus der Gemeinde Windeby die zusätzliche Tagespflege in Anspruch.

Die Gemeinde Osterby stellt an die Gemeinde Windeby den Antrag, sich an den Kosten zu beteiligen.

Bisher sind der Gemeinde Windeby keine Kosten für die zusätzliche Tagespflege für über 3-jährige Kinder entstanden.
Für unter 3-jährige Kinder wird laut Vereinbarung ein Zuschuss in Höhe von 1,00 EUR pro Betreuungsstunde und Kind an den Kreis Rendsburg-Eckernförde gezahlt.

Es wird vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde Windeby mit 1,00 EUR pro Betreuungsstunde und Kind für die über 3-jährigen Kinder, die die zusätzliche Tagespflege in Anspruch nehmen, beteiligt.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde Windeby beteiligt sich mit Wirkung zum 20.03.2013 an den Kosten der zusätzlichen Tagespflege für die über 3-jährigen Kinder aus der Gemeinde Windeby, die den Kindergarten Mäuseburg besuchen, mit 1,00 EUR pro Betreuungsstunde und Kind.

Die Abrechnung der Kosten hat halbjährlich zu erfolgen.

Ein Nachweis der Erziehungsberechtigten über die in § 24 bzw. § 24 a SGB VIII angegebenen Kriterien sowie über die benötigten Betreuungszeiten sind der Abrechnung beizufügen.



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Claudia Buhs
-Verwaltung-