Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bauausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
4. Änderung des Flächennutzungsplanes Windeby für den Bereich der Biogasanlage in Windeby - Aufstellungsbeschluss - |
Sachverhalt: |
Der Betreiber der Biogasanlage Windeby ist mit Schreiben vom 12.08.2013 an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den Flächennutzungsplan sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern. Die Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage beinhaltet als Auflage die Herstellung eines Erdspeicherbeckens mit Foliendichtung. Aus technischen Gründen musste die Planung des Beckens nochmals verschoben werden. Da das Becken außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 liegt, ist die Aufstellung der entsprechenden Bauleitplanung erforderlich. |
Abstimmungstext: |
die für den Bereich der Biogasanlage Windeby folgende Änderung der Planung vorsieht: nördliche Erweiterung des Geltungsbereiches*
6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen. - *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |
Anlagen: |
Antrag BioEnergie Tarott GmbH & Co. KG v. 12.08.2013 Geltungsbereichsabgrenzung |