Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
25/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
11.10.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 25.11.2013 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde windeby über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte

Sachverhalt:

Die Gemeinde Windeby möchte die Regelungen zur Nutzung der Gemeindefreizeitstätte verändern. Zukünftig sollen bei der Nutzung nicht nur Sylvesterfeierlichkeiten sondern auch 18. Geburtstage ausgeschlossen werden. Außerdem soll, abweichend von der privaten Nutzung, ein zusätzlicher Gebührentatbestand für die Nutzung mit Einnahmeerzielung aufgenommen werden.

Die entsprechenden Regelungen wurden in die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Nutzung der Gemeindefreizeitstätte aufgenommen.


Abstimmungstext:

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte wird beschlossen.



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Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:

1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte