Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 25.11.2013 |
Betreff: |
Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde windeby über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte |
Sachverhalt: |
Die Gemeinde Windeby möchte die Regelungen zur Nutzung der Gemeindefreizeitstätte verändern. Zukünftig sollen bei der Nutzung nicht nur Sylvesterfeierlichkeiten sondern auch 18. Geburtstage ausgeschlossen werden. Außerdem soll, abweichend von der privaten Nutzung, ein zusätzlicher Gebührentatbestand für die Nutzung mit Einnahmeerzielung aufgenommen werden. Die entsprechenden Regelungen wurden in die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Nutzung der Gemeindefreizeitstätte aufgenommen. |
Abstimmungstext: |
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte wird beschlossen. |
Anlagen: |
1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte |