Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
20/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
23.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 24.11.2014 
Gemeindevertretung 01.12.2014 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 147.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.200.500,- € auf nunmehr 1.347.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 46.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 89.800,- € auf nunmehr 136.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.



.....................................
Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Nachtraghaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2014