Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die Schmutzwasserzusatzgebühren aufgrund der Kosten für die Klärteichentschlammung von bisher 2,00 € auf nunmehr 2,40 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen.
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr kann hingegen von bisher 0,65 € auf 0,40 € pro qm relevanter Fläche gesenkt werden.
Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.