Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
44/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
30.09.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Satzungsbeschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" sowie Billigung der Begründung

Sachverhalt:
Siehe Beschlussvorlage 41/ 2015. 

Abstimmungstext:
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Biogasanlage Windeby" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Der dem Durchführungsvertrag, als Anlage beigefügte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), wird nach § 12 (3) Baugesetzbuch Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby" in Kraft. 


.....................................
Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
Die Planzeichnung mit Begründung.