Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
46/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
08.10.2015

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 28.10.2015 
Gemeindevertretung 30.11.2015 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 79.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.176.400,- € auf nunmehr 1.256.200,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 88.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 71.000,- € auf nunmehr 159.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.  


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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Nachtraghaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2015