Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Windeby (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 17.04.1997in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 16.04.2017.
Als Grundlage für die BGS dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 27.06.2016 beschlossen und durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 18.07.2016 genehmigt wurde.
Damit zum 01.01.2017 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2017 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, entspricht jedoch der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung.
Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Aktualisierung der Tiefenbegrenzungsregelung für Schmutzwasseranschlussbeiträge (§ 7 Abs. 2b), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserversickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung einschließlich der Neuregelung einer Fremdwassergebühr (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).
Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass eine Erhöhung der Schmutzwasserzusatzgebühr von bisher 2,40 € auf 2,65 €m³ erforderlich ist (siehe anliegende Gebührenkalkulation). Die Sätze für die Schmutzwassergrund- sowie Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr bleiben unverändert (siehe § 24).