Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Windeby

Beschlussvorlage
5/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
06.03.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 27.03.2017 

Betreff:
Bezuschussung der Schülerbeförderung

Sachverhalt:
Die Windebyer Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Schule in Eckernförde besuchen, haben im Januar folgende Info durch die Stadt Eckernförde, als zuständiger Schulträger, erhalten:

Eine Schülerjahreskarte wird nur dann von der Stadt Eckernförde als Schulträger ausgegeben, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung

  • 4 km für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 und

  • 6 km für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10

überschreitet. Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen einem zentralen Punkt des Wohnortes und der Schule. Bezogen auf die städtischen Schulen bedeutet das Folgendes:

GEMEMEINDE WINDEBY (Ortsmittelpunkt Kreuzung L265/K57 an der Kapelle Westerthal):

  • Die Jungmannschule und die Peter-Ustinov-Schule liegen 4,4 km vom Ortsmittelpunkt entfernt. Die Schülerbeförderung durch die Stadt Eckernförde erfolgt nur für die Kinder der Klassenstufen 5 und 6, nicht mehr ab Klassenstufe 7.

  • Die Gemeinschaftsschule Eckernförde (Pferdemarkt) liegt 4,8 km und die Fritz-ReuterSchule 5,8 km vom Ortsmittelpunkt entfernt. Die Schülerbeförderung durch die Stadt Eckernförde erfolgt nur für die Kinder der Klassenstufen 5 und 6, nicht mehr ab Klassenstufe 7.

  • Die Pestalozzischule liegt innerhalb einer Entfernung von 4 km, so dass eine Schülerbeförderung durch die Stadt Eckernförde nicht erfolgt.

Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 2017/18.

Hintergrund/Begründung:

Nach § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) werden die notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung zu den öffentlichen Schulen zu zwei Dritteln von den Kreisen und zu einem Drittel von den Schulträgern getragen. Die Kreise haben durch Satzung festzulegen, welche Kosten als notwendig anerkannt werden.

In § 3 der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung ist geregelt, dass die Zurücklegung der eingangs genannten Entfernungen ohne ein Verkehrsmittel zumutbar ist. Diese Regelung ist nicht neu. In der Vergangenheit erhielten jedoch alle Schülerinnen und Schüler der o. g. Gemeinden eine Schülerjahreskarte, weil die Schulbusse aufgrund einer Kilometerpauschale bezahlt wurden, es also unerheblich war, wie viele Kinder mitfuhren. Aus Kulanz wurde auch den älteren Kindern ermöglicht, kostenlos bzw. gegen eine geringe Eigenbeteiligung an der Schülerbeförderung teilzunehmen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat in einem Rundschreiben an alle Schulträger im Kreisgebiet angekündigt, diese von der Satzung abweichende Praxis nicht mehr anzuerkennen. Er wird seinen Anteil an den Schülerbeförderungskosten (zwei Drittel) für alle Kinder, die gemäß der Satzung keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung haben, kürzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt Eckernförde die Kosten daher nur noch in den Fällen tragen wird, in denen die Entfernung zur Schule außerhalb der o. g. Kilometergrenzen liegt.

In allen anderen Fällen können die Schülerinnen und Schüler auch die Omnibusse der Autokraft nutzen, sie müssen aber die Schülerfahrkarten selbst kaufen. Monats-, Wochen- und Einzelfahrscheine können direkt beim Busfahrer erworben werden.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Eltern der im Eckernförder Stadtgebiet lebenden Schülerinnen und Schüler sich seit jeher selbst um die Beförderung ihrer Kinder zu kümmern haben. Viele dieser Kinder wohnen weiter als 4 km und zum Teil auch weiter als 6 km von ihrer Schule entfernt.

Die Information der Stadt Eckernförde ist sachlich richtig. Die Festsetzung des oben genannten Ortsmittelpunktes (Kreuzung L265/K57 an der Kapelle Westerthal) erfolgte im Jahr 1974 durch das Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein. Es gibt lediglich einen Ortsmittelpunkt je Gemeinde, festgesetzte Mittelpunkte von Ortsteilen bestehen nicht und hätten gemäß Schülerbeförderungssatzung auch keine Relevanz. Der anliegende Kartenausschnitt zeigt, dass der festgesetzte Ortsmittelpunkt auch real in der Mitte der Gemeinde liegt. Ein Antrag auf Verlegung des Ortsmittelpunktes würde somit keinen Sinn ergeben.

Um die Eltern zu unterstützen, besteht die Überlegung der Gemeinde die Schülerbeförderung zu bezuschussen.


Die Bezuschussung könnte wie folgt aussehen:
- die Bezuschussung gilt lediglich für die Klassenstufen 7-10 (die Klassenstufen 11-13 wurden bisher auch nicht befördert)
- nach Ablauf des Schuljahres 2017/2018 haben die Eltern bis 01.09.2018 Zeit, die Ausgaben für die Schülerbeförderung bei der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee einzureichen
- es erfolgt eine Bezuschussung i.H.v. 60 %, jedoch maximal 193,32 €
- eine Geschwisterermäßigung erfolgt nicht

Rechenbeispiel 1:
Die "Monatskarte Abo Schüler/Auszubildende" kostet 26,85 € monatlich und gilt für mindestens 12 Monate. Die Schüler können rund um die Uhr zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung pendeln. Die Gesamtkosten pro Jahr liegen bei 322,20 €. Die Kosten tragen die Eltern des Schülers und reichen die Rechnung nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 01.09.2018 bei der Amtsverwaltung ein. Die Gemeinde Windeby erstattet 193,32€. Der Eigenanteil liegt somit bei 128,88 €.

Rechenbeispiel 2:
Die Einzelkarte zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung kostet 1,80 €. Da das Kind in der Regel mit dem Fahrrad oder den Eltern zur Schule kommt, wird keine Monatskarte erworben, jedoch 222 Einzelkarten (unrealistisches Beispiel) erworben. Die Kosten in Höhe von 399,60 € tragen die Eltern und reichen die Rechnungen nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 01.09.2018 bei der Amtsverwaltung ein. Die Gemeinde Windeby erstattet 193,32 € (nicht 60%, 239,76 €). Der Eigenanteil liegt somit bei 206,28 €. 

Es handelt sich um schätzungsweise 35 Schüler. Die Kosten würden somit ca. 6.800 € betragen.

Abstimmungstext:
Die Schülerbeförderung für das Schuljahr 2017/2018 wird von der Gemeinde Windeby bezuschusst. Die Bezuschussung gilt für Schüler der Klassenstufe 7-10 einer weiterführenden Schule in Eckernförde. Es erfolgt eine Bezuschussung i.H.v. 60 %, jedoch maximal 193,32 €. Eine Geschwisterermäßigung erfolgt nicht. Die Ausgaben der Eltern für die Schülerbeförderung sind nach Ablauf des Schuljahres 2017/2018 bis zum 01.09.2018 bei der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee einzureichen.  


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Christian Levien
-Verwaltung-