N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 09.12.2010.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Victoria, Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
1. stellv. Bürgerm. Petra Albrecht-Henningsen
2. stellv. Bürgerm. Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Detlefsen
Gemeindevertreter Mike Fülling
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreterin Sabine Oehme
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreter Gerd Seemann

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Antrag auf Erneuerung des "Ballfangzauns" am B-Platz Karby
  Beschlussvorlage - 7/2010
7. Sanierung / Anbau Feuerwehrhaus Winnemark
  Beschlussvorlage - 12/2010
8. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 8/2010
9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 10/2010
10. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 11/2010
11. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Entsprechende Einwohnerfragen werden vom Bürgermeister wie folgt beantwortet:
  • An der Situation bezüglich des nicht erfolgten Beitritts zum Naturpark Schlei hat sich nichts geändert.
  • Die Räumung von Gemeindewegen kann insbesondere im Außenbereich nicht immer sofort erfolgen.
  • Die Erwerbsmöglichkeit eines derzeitigen Gemeindeweges durch den einzigen Anlieger kann beraten werden, sobald ein entsprechender Antrag gestellt wird.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister hält seinen anliegenden Bericht.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.


zu TOP 6. Antrag auf Erneuerung des "Ballfangzauns" am B-Platz Karby
Beschlussvorlage - 7/2010

Der B- Sportpplatz hinter der Schule Karby wird östlich zum Vorfluter abgegrenzt durch einen Maschendrahtzaun. Dieser war ehedem mal rund 1 m hoch. Heute hängt er durch, ist niedergetrampelt und in Gänze abgängig. Eine Funktion als Ballfangzaun erfüllt der Zaun schon lange nicht mehr.
  • Baujahr des Zauns 1983
  • über die Jahre vielfach repariert und gespannt
Eine erneute Reparatur ist völlig unwirtschaftlich.

Nach Kenntnis von Herrn Andresen finden auf dem B-Platz wochenendlich Jugendpunktspiele statt. Dabei werden zwei Spiele zeitgleich auf quer ausgetragen. Ferner finden zu den Tourniertagen (Freundschaftstournier + Bädertournier) Punktspiele auf dem ganzen Platz statt. Dabei ist es wohl ein Ärgernis, dass der Ball häufig aus dem Gelände der Vorflut oder aus der Vorflut selbst herausgeholt werden muss.

Daher strebt der TSV den Bau eines neuen Zauns an. Ein eingeholtes Angebot schließt für die 95 m Zaunlänge mit rund 8.700 €. Dabei wurde ein rund 2,40 m hoher, grün pulverbeschichteter Doppelstabmattenzaun angeboten. Der angebotene Preis ist fair kalkuliert und entspricht den Preisen, die auch sonst beim Amt Schlei-Ostsee angeboten werden.

Amtsingenieur Andresen kann nur empfehlen, für den Fall, dass ein Zaun gebaut werden soll und die Finanzierung möglich wird, tatsächlich einen stabilen Doppelstabmattenzaun zu bauen. Die Zäune sind nicht übersteigbar und haben eine hohe Stabilität. Durch die Verzinkung und Pulverbeschichtung ist die Lebendauer sehr hoch. Ein billiger Maschendrahtzaun ist keine dauerhafte und wirtschaftliche Lösung.

Sollte es zum Bau kommen, so wäre der Schulverband als teilweise Eigentümer in die Prozesse einzubinden.


Verschiedene Gemeindevertreter weisen darauf hin, dass der Antrag in der jetzt vorliegenden Form abgelehnt werden sollte.



Beschluss:

Es wird beschlossen, für den Bau eines Ballfangzauns am B-Platz einen Zuschuss von rund 2.200 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Sanierung / Anbau Feuerwehrhaus Winnemark
Beschlussvorlage - 12/2010

Nachdem der grundsätzliche Beschluss für die Sanierung / den Anbau des Feuerwehrhauses in den vergangenen Sitzungen gefasst wurde, wurde der Bauantrag gestellt und eine Ausschreibung / Preisanfrage der Gewerke veranlasst. Die Eröffnung der Angebote fand am 30.11.2010 statt. Sie werden derzeit noch nachgerechnet.
Der im Haushalt vorgesehen Kostenrahmen von 160.000,00 € kann eingehalten werden.

Hinsichtlich des Bauantrages musste erklärt werden, warum die Baugrenze des B-Plans Nr.3 überbaut werden muss. Diesbezüglich wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes beantragt.

Die aktuellen Pläne des Vorhabens liegen vor.

Hinsichtlich der Absicht, eine PV-Anlage zu installieren, wird die Entwicklung am Markt und beim EEG zu Beginn 2012 abgewartet. Grundsätzlich ist der Bau bereits beschlossen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Kosten gemäß Kostenanschlag in Höhe von 160.000 € anzuerkennen. Der Kostenanschlag bewegt sich im Rahmen der bereits gefassten Beschlüsse. Dem Antrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf Befreiung der Festsetzung des B-Plans (Überbauung der Baugrenze und rund 1,50 m) wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 8/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 44 Aktien erwerben.


Beschluss:

Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 10/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 11/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               532.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               532.300,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               278.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               278.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         5,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
3.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anfragen und Bekanntgaben

LVB Bock erläutert den aktuellen Stand und die Bemühungen um eine verbesserte Breitbandversorgung. Kurzfristig ist nicht mit einer verbesserten Situation zu rechnen. Den Gemeindevertretern wird eine schriftliche Zusammenfassung überreicht.



Wilhelm Fülling  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer