N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 08.12.2011.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
1. stellv. Bürgerm. Petra Albrecht-Henningsen
2. stellv. Bürgerm. Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Detlefsen
Gemeindevertreter Mike Fülling
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreterin Sabine Oehme
Gemeindevertreter Gerd Seemann

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Rainer Prosch (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 23/2011
7. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 19/2011
8. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 20/2011
9. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 16/2011
10. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 14/2011
11. Kostenbeteiligung für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz des TSV Nordschwansen-Karby
  Beschlussvorlage - 15/2011
12. Deckenerneuerung der Gemeindestraße "Emers"
  Beschlussvorlage - 17/2011
13. Umgestaltung des Spielplatzes Winnemark
  Beschlussvorlage - 21/2011
14. Toilettencontainer auf dem Spielplatz
  Beschlussvorlage - 22/2011
15. Erneuerung Buswartehäuser/Fahrradständer
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
17. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 23/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gasthof Victoria

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Wilhelm Fülling

stellv. Wahlvorsteher: Petra Albrecht-Henningsen

Schriftführer/in:            Peter Braunshausen

stellv. Schriftführer/in: Klaus-Dieter Detlefsen

Beisitzer/in:            Mike Fülling

Beisitzer/in:            Heiko Matthies

Beisitzer/in:            Rainer Prosch

Beisitzer/in:            Gerd Seeman

Beisitzer/in:            Heiko Martens

Beisitzer/in:            Stefan Möse

                                         
Reserve: Sabine Oehme


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 19/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 20/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               569.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               569.100,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               201.500,00EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               201.500,00EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         5,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 16/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 01.01.2002 30,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 50,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die gültige Satzung enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Dies gilt auch für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Förderung der Hundezucht zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen,
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden,
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Hundesteuersätze unverändert zu lassen. Für gefährliche Hunde soll jedoch der 8-fache Satz erhoben werden. Die vorgelegte II: Nachtragssatzung ist dementsprechend abzuändern.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 14/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegendem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Kostenbeteiligung für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz des TSV Nordschwansen-Karby
Beschlussvorlage - 15/2011

Der TSV Nordschwansen-Karby stellt den Antrag, den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz mit 400 € zu unterstützen.
Der jetzige Ballfangzaun auf dem B-Platz besteht schon seit etlichen Jahren. Da dieser Zaun mittlerweile marode geworden ist, wird eine Erneuerung notwendig.


Beschluss:

Der TSV Nordschwansen-Karby wird für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz von Seiten der Gemeinde Winnemark mit 400 € unterstützt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Deckenerneuerung der Gemeindestraße "Emers"
Beschlussvorlage - 17/2011

Die Vorlage 14/2009 sei quasi zitiert. Seinerzeit wurde die Beratung und eine Entscheidung vertagt.

Die Decke der Straße von Rebels bis in die 90°-Kurve Emers ist in einem desolaten Zustand. Der Unterhaltungsaufwand steigt von Jahr zu Jahr.

In der Anlage ist eine Kostenschätzungen dargestellt. Es würde in Höhe des Durchgangs in das Baugebiet Rebels gestartet und hinter der 90°-Kurve Emers beendet. Die im Innenradius der 90°-Kurve verlegten Granitsteine würden angehoben und ggf. leicht ergänzt.

Deckenerneuerung von Rebels bis 90°-Kurve Emers. Geschätzte Kosten rund 55.000 €.

Bis vor ca. 6 Jahren wurden für die Deckenerneuerung von Wirtschaftswegen noch Zuschüsse gewährt. Dieses ist heute nicht mehr ohne weiteres der Fall. Heute werden, wenn überhaupt, nur noch sog. Kernwege bezuschusst. Da es sich bei diesem Weg allerdings auf keinen Fall um einen Kernweg handelt, ist eine Bezuschussung aussichtslos.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Deckenerneuerung „Emers“ in 2012 über eine Länge von rund 650 durchzuführen. Die geschätzten Kosten von 55.000 € werden anerkannt und über den Haushalt 2012 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Umgestaltung des Spielplatzes Winnemark
Beschlussvorlage - 21/2011

Herr Andresen wurde vom Bürgermeister gebeten, einen Vorschlag für die Umgestaltung des Spielplatzes zu unterbreiten. Dazu wurde der Bestand fotografiert (siehe Anlage).
Der folgende Vorschlag kann nur subjektiver Natur sein. Die Gemeindevertretung muss natürlich über diesen Vorschlag beraten und ggf. beschließen.

Wenngleich das Protokoll der jährlichen Hauptinspektion des Spielplatzes nur wenige Mängel aufzeigt, so sind folgende Geräte abgängig oder ohne großen Spielwert:
  • Sandkiste (meist Hunde- oder Katzentoilette)
  • Betonmast als Balancierbalken
  • Kriechtunnel (meist Hunde- oder Katzentoilette)
  • Turm mit Rutsche
  • ggf. Stahlrohrdoppelschaukel

Diese Geräte wären zu demontieren und zu entsorgen.

Ersatzweise sollten neue Geräte angeschafft werden. Herr Andresen empfiehlt Alu- und Stahlgeräten gegenüber Holzgeräten den Vorzug zu geben. Diese sind quasi Wartungsfrei und verwittern kaum. In zahlreichen Gemeinden des Amtes stehen bereits derartige Geräte, teilweise schon mehr als 5 Jahre. Bisher hat keine Gemeinde Probleme gemeldet. Das einzige Manko ist, dass die Kunststoffteile über die Zeit leicht verblassen.

Die Anordnung der Spielgeräte sollte außerhalb des Schattenbereichs der Bäume erfolgen. Möglicherweise ließen sich die Bolztore nach Osten versetzen, so dass eine Seilbahn von Nord nach Süd aufgestellt als quasi-optische Abgrenzung zwischen Spiel- und Bolzplatz fungieren kann. Inwiefern der Ballfangzaun hinter dem Bolztor wichtig ist, möge die Beratung ergeben.

Anliegende Kostenschätzung nebst den exemplarischen Herstellerfotos zeigen den unterbreiteten Gestaltungsvorschlag. Die Kostenschätzung schließt mit einer Summe von rund 20.000 €. Da die vorhandene Holzdoppelschaukel eigentlich noch erhaltenswürdig ist, könnte statt des Kombischaukelgerätes mit Doppelschaukel und Vogelnest nur eine Vogelnestschaukel gewählt werden.
Die Farbgebung bei der Turmkombination kann wahlweise statt gelb, rot und blau auch in braun, gelb und dunkelgrün gestaltet werden.

Sollte die Gemeinde den Vorschlag im Groben annehmen, so wird die Gerätebeschaffung über eine Sammelbestellung zusammen mit anderen Gemeinden organisiert. Möglicherweise lässt sich darüber ein Rabatt erzielen.


Der Bürgermeister erläutert noch einmal, dass die Turmkombination Basel in Stahlausführung, eine Seilbahn und ein Vogelnest ohne Schaukelteil beschafft werden sollen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Spielplatz Winnemark entsprechend des besprochenen Vorschlags umzugestalten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu veranlassen, die Bestellungen auszulösen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 15.000 € werden im Haushalt 2012 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Toilettencontainer auf dem Spielplatz
Beschlussvorlage - 22/2011

Der WC-Container wurde vor mehr als 20 Jahren angeschafft und in der Ecke des Spielplatzes aufgestellt, weil dort auch der Austragungsort von Gemeindefesten war. Über die Jahre hat der Zustand des Containers stark gelitten. Wenngleich immer wieder kleine Reparaturen durchgeführt wurden, so stehen jetzt größere Reparaturen an. Der Fußboden ist durchgerottet und bedarf der Erneuerung. Ferner schließen die Eingangstüren nicht mehr vernünftig, sie sind sehr verzogen. Kurzum müssten die Stand-WCs und ein Teil der Installationen ausgebaut, dann der alte Fußboden ausgebaut, anschließend ein neuer Fußboden nebst Belag eingebaut und abschließend die Objekte wieder montiert werden. Ein Richten der Türen wird nach Einschätzung von Herrn Andresen nicht möglich sein, so dass zwei neue FH-Türen (MZ-Türen gibt es nicht mehr) eingebaut werden müssten. Ohne eine detaillierte Kostenschätzung angefertigt zu haben, mögen die Kosten aller Gewerke (Tischler, Bodenleger, Sanitärmonteur, Schlosser) auf nicht unter 3.500 € geschätzt werden.

Es steht die Frage im Raum, ob der Container überhaupt noch benötigt wird. Ohne einen beschilderten Hinweis auf die Einrichtung wissen nur Ortskundige von diesem Angebot. Ein Kinderspiel- und Bolzplatz mit öffentlichem WC ist ungewöhnlich. Wanderer oder Fahrradwanderer erkennen es nicht. Daher ergeben sich 3 Optionen des Handelns:
  1. Reparatur
  2. Reparatur und Hinweisbeschilderung
  3. Entfernen und Entsorgen des Containers

Die Kosten zu 1 wurden oben auf mindestens 3.500 € geschätzt. Die laufenden Kosten (Ver- und Entsorgung, Reinigung) bleiben unverändert zu den vergangenen Jahren.
Die Kosten zu 2 sind gegenüber 1 insbesondere höher in den laufenden Kosten zu beurteilen, da der Container häufiger frequentiert würde. Eine häufigere Reinigung wäre ggf. erforderlich.
Die Kosten zu 3 können auf rund 1.500 € einschließlich Verlegen der Versorgungsleitungen in einen Schacht angenommen werden.

Zu bedenken ist, dass über die Frischwasserzuleitung auch die Pferdetränke der angrenzenden Koppel bedient wird.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Toilettencontainer auch nach Ablauf des Winters geschlossen zu lassen, um die Resonanz abzuwarten und ggf. auf die Angelegenheit zurückzukommen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erneuerung Buswartehäuser/Fahrradständer

Bürgermeister Wilhelm Fülling berichtet, dass für neue Buswartehäuser zurzeit kein Bedarf besteht. Die Fahrradständer wurden bereits erneuert.
Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erübrigt sich damit.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 17. Anfragen und Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Frau Oehme berichtet, dass sich in letzter Zeit verstärkt Diebstähle in der Umgebung ereignen. Ferner berichtet sie von seltsamen Anrufen. Die Polizei wurde informiert.

Frau Albrecht-Henningsen berichtet, dass sich aus dem Apfelfest der CDU ein Überschuss von 300,- € ergeben hat. Diese wurden wie folgt verteilt: 100,- € Kindergruppe, 200,- € Spielplatzkonto.



Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister