N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 24.05.2012.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
1. stellv. Bürgerm. Petra Albrecht-Henningsen
2. stellv. Bürgerm. Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Detlefsen
Gemeindevertreter Mike Fülling
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreterin Sabine Oehme
Gemeindevertreter Rainer Prosch

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Gerd Seemann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Bernd Eckart

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2012
7. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 3/2012
8. Algenbekämpfung an der Nordseite des Feuerwehrgerätehauses Winnemark
  Beschlussvorlage - 1/2012
9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 5/2012
10. Antrag des Heimatvereins Karlsburg auf Bezuschussung der Feier "60 Jahre Siedlung Karlsburg"
  Beschlussvorlage - 6/2012
11. Förderantrag des Fördervereins der Grundschule Karby
  Beschlussvorlage - 7/2012
II. Nichtöffentlicher Teil
12. Verkauf des alten Löschfahrzeuges LF8 und der alten Tragkraftspritze
  Beschlussvorlage - 8/2012
III. Öffentlicher Teil
14. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohner anwesend.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Fülling berichtet über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde Winnemark seit der letzten Gemeindevertretersitzung. Der Bericht des Bürgermeisters ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Bürgermeister Fülling stellt den Antrag, den TOP 12 im Nichtöffentlichen Teil zu beschließen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Winnemark zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Winnemark wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 3/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten beiTagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.



Beschluss:

Sofern im Kindergarten Karby keine Kapazitäten vorhanden sind, wird die Gemeinde sich an den Kosten beteiligen, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Algenbekämpfung an der Nordseite des Feuerwehrgerätehauses Winnemark
Beschlussvorlage - 1/2012

Auf der Nordseite des Feuerwehrgerätehauses etablieren sich immer wieder Algen und Moose. Auch nachdem die Alt-Fassade im Zuge des Anbaus mit einem Hochdruckreiniger gereinigt wurde, haben sich binnen kurzem wieder grüne Algen und Moose gezeigt. Dieses ist auch auf den nördlichen, neuen Wänden des Anbaus der Fall.
Eine temporäre Bekämpfung der Algen und Moose ist mit einem Pestizid möglich. Allerdings verhindert dieses nicht die Bildung neuer Grünfärbungen , sondern beseitigt nur die in situ vorhandenen Algen und Moose.

Eine Hydrophobierung des Mauerwerks mittels einer Fassadencreme (Remmers, Kösters, ...) würde dafür sorgen, dass Niederschlag unmittelbar nach der Hydrophobierung zu 80 - 90 % vom Mauerwerk abperlt und nicht in den Stein eindringt. Dadurch kann möglicherweise das Milieu so verändert werden, dass Algen und Moose nicht mehr so gut gedeihen. Aber auch diese Behandlung hält nur 3 - 5 Jahre vor und muss dann wiederholt werden.

Fazit:
Das der Gemeinde vorliegende Angebot mit einem Aufwand von rund 1.600 € wird wahrscheinlich nur eine vorübergehende Lösung des Problems sein.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das vorliegende Angebot anzunehmen. Die Kosten von 1.600 € werden aus dem Unterhaltungshaushalt bestritten.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 5/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich. Auch der am 30.04.2012 im Internet veröffentlichte Entwurf weist die Gemeinde Winnemark weiterhin als charakteristischen Landschaftsraum aus.


Bürgermeister Fülling erläutert den Beschlußtext im Bezug zur Empfehlung des Finanz-, Bau- und Wegeausschusses. Zur Verdeutlichung wurde der Beschlusstext neu gefasst.


Beschluss:

Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde Winnemark nichts gegen Windkraftnutzung einzuwenden hat. Dennoch wird die erstmalig kartographische Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes kritisch gesehen. Durch die Überplanung des Gemeindegebietes werden langfristig Nachteile erwartet. Der charakteristische Landschaftsraum ist für Winnemark zu streichen.

Der Bürgermeister wird legitimiert Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag des Heimatvereins Karlsburg auf Bezuschussung der Feier "60 Jahre Siedlung Karlsburg"
Beschlussvorlage - 6/2012

Mit Antrag vom 26.01.2012 beantragt der Heimatverein Karlsburg die Bezuschussung der Feier „60 Jahre Siedlung Karlsburg“. Der Heimatverein beabsichtigt am 02. Juni 2012 im Rahmen einer Feier die Gründung der Siedlung Karlsburg im Jahre 1952 würdig zu gedenken. Die Feierlichkeit wird für Mitglieder des Vereins sowie für alle Bürgerinnen und Bürger offen sein. Es ist vorgesehen, eine Schrift über die Historie von Karlsburg herauszugeben.

Um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 € wird gebeten.


Beschluss:

Dem Heimatverein Karlsburg wird für die Feierlichkeiten zum 60-jährigen Bestehen der Siedlung Karlsburg ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 250 € gewährt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Förderantrag des Fördervereins der Grundschule Karby
Beschlussvorlage - 7/2012

Der Förderverein der Grundschule Karby e. V. bittet mit Schreiben vom 27.02.2012 um eine finanzielle Unterstützung. Der Antrag wird u. a. mit dem engen finanziellen Rahmen, den die Schule zur Verfügung hat, begründet. In dem Antrag wird auch auf notwendige Veränderungen eingegangen, um der aktuellen Entwicklung der Schullandschaft Rechnung zu tragen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Förderverein der Grundschule Karby e. V. mit 150 € zu unterstützen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

zu TOP 12. Verkauf des alten Löschfahrzeuges LF8 und der alten Tragkraftspritze
Beschlussvorlage - 8/2012
Durch die Indienststellung des neuen Staffellöschfahrzeuges STLF 10/6 kann das alte Löschfahrzeug und die Tragkraftspritze verkauft werden. Hierzu wurden elf Firmen angeschrieben, die mit ausgedienten Feuerwehrfahrzeugen handeln. Jede Firma erhielt eine genaue Beschreibung (incl. Fotos und Fahrzeugbriefkopie) des Fahrzeuges und der TS mit der Aufforderung, ein Ankaufangebot abzugeben. Die Auflistung der einzelnen Angebote wird am Tag der Beratung vorgelegt.

Beschluss:
Das Löschfahrzeug LF8 wird zu dem Preis von 4.400 € an die Firma Gebrauchtwagenhandel Thies Raabs, Gettorf, verkauft.


Die Tragkraftspritze wird zu dem Preis von 520 € an die Firma Gebrauchtwagenhandel Thies Raabs, Gettorf, verkauft.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Anfragen und Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

Bürgermeister Fülling erläutert das aktuelle Bauverzeichnis, welches an die Mitglieder der Gemeindevertretung verteilt wird.

Bürgermeister Fülling erläutert die geplanten Arbeiten aus der Wegebereisung vom 09.05.2012.

Im Rahmen der Ermittlungen der Kreisverwaltung zur Aufhebung des Verbindungsweges von Karlsburg nach Dörphof, stellt Bürgermeister Fülling die Frage, ob aus Sicht der Gemeinde Winnemark der Verbindungsweg wieder hergestellt werden soll. Nach eingehender Beratung befürwortet die Gemeindevertretung mehrheitlich die Wiederherstellung des Verbindungsweges von Karlsburg nach Dörphof.

Anschließend werden die Einladungen zur Einweihung des umgebauten Kinderspielplatzes in Winnemark ausgegeben. Die Einladungen werden von der Gemeindevertretung verteilt.

Nachdem keine weiteren Anfragen und Bekanntgaben mehr anliegen, bedankt sich Bügermeister Fülling bei den Anwesenden für die Teilnahme und beendet die Sitzung.

 



Bernd Eckart  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters