N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 03.12.2014.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Gemeindevertreter/in Petra Albrecht-Henningsen
Gemeindevertreter Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreter Rainer Prosch
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann
Gemeindevertreter Gerd Seemann jun.
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Heiko Martens (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 29/2014
7. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 30/2014
8. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
  Beschlussvorlage - 31/2014
9. Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby
  Beschlussvorlage - 34/2014
10. Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 77 zwischen Winnemark und Karby
  Beschlussvorlage - 33/2014
11. Reparatur Geschwindigkeitsmessgerät
  Beschlussvorlage - 36/2014
12. Beschaffung einer Wärmebildkamera (Antrag der FF Winnemark)
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, den TOP 12 "Beschaffung einer Wärmebildkamera (Antrag der FF Winnemark)" im öffentlichen Teil aufzunehmen. Die Punkte 13 und 14 sollen nichtöffentlich beraten werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 29/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 30/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      640.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      640.100,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      176.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      176.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      5,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
Beschlussvorlage - 31/2014

Der Förderverein e. V. Grundschule Karby steht zurzeit für die Grundschule Karby in der Planung, eine Projektwoche mit JuMoTiS zu veranstalten. JuMoTiS bringt ein Tanzprojekt an die Schule, durch das emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten gefördert werden. Bei den Teilnehmern werden durch einen methodisch-didaktischen, bewegungsorientierten und vor allem straff strukturierten Tanz-Unterricht die Konzentration und das Durchhaltevermögen gestärkt. Durch kreative Ideen wird die Phantasie bei allen angeregt und das gewohnte Bewegungsrepertoire erweitert. Der Tanzunterricht wird von professionellen Tanzpädagogen die gesamte Woche begleitet. Zum Anschluss findet eine große Tanz-Aufführung statt. (www.jumotis.de)

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 4.200,00 €.
Der Förderverein hat den Wunsch, dieses großartige Projekt an der Grundschule Karby anbieten zu können, kann jedoch die gesamte Summe nicht alleine tragen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Förderverein e. V. Grundschule Karby für die Tanzprojektwoche einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby
Beschlussvorlage - 34/2014

Der Nahbereichsschulverband Kappeln hat bis vor einiger Zeit die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" in Karby mit einem Betrag in Höhe von 105,00 EUR pro Kind und Monat bezuschusst. Diese Bezuschussung wurde aufgrund der Eröffnung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Karby eingestellt.

Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule erfolgt von Montag bis Donnerstag in der Zeit bis 15.15 Uhr, am Freitag bis 13.15 Uhr. Die Hortbetreuung in den Kindergärten erfolgt hingegen auch in den Ferien sowie am Freitagnachmittag.

Nach Besprechung der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark wird vorgeschlagen, einen freiwilligen Zuschuss für die Hortbetreuung in den Ev.-Luth. Kindergärten Karby in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat zu zahlen. Dieser errechnet sich wie folgt:

Ausgehend von einem durchschnittlichen Betreuungsbedarf von 3 Stunden wird angelehnt an die Förderung der Tagespflege ein Zuschuss in Höhe von 1,00 EUR pro Kind und Stunde gezahlt, so dass sich ein Betrag in Höhe von 15,00 EUR pro Woche ergibt (3 Stunden x 1,00 EUR x 5 Tage). Hochgerechnet auf den Monat ergibt sich somit ein Zuschussbetrag von 60,00 EUR pro Kind und Monat.


Beschluss:

Die Gemeinde Winnemark beschließt für 2015, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat für die Hortbetreuung der Grundschüler aus der Gemeinde Winnemark in den Ev.-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Karby zu zahlen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 77 zwischen Winnemark und Karby
Beschlussvorlage - 33/2014

Der Kreis RD-Eck signalisiert, dass die K 77 von Winnemark bis Karby im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Mit dieser Kenntnis sollten vor Ort in der Gemeinde Winnemark folgende Überlegungen angestellt werden:
  1. Überlegungen zum Kanalsystem:
  • Sind Schäden an den SW-Kanälen oder an den SW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Sind Schäden an den RW-Kanälen oder an den RW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Sind Schäden an den Straßenabläufen und deren Anschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen zu den Querschlägen (Sackungen im Asphalt), machen die Querschläge eine besondere Vorbehandlung vor dem Asphaltieren der neuen Decke erforderlich?

Hinweis: Bisher war bei der Aufstellung des Kanalkatasters nicht vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen RW und die Anschlussleitungen der Regenabläufe der Straße zu inspizieren. Das Schadensbild in der Asphaltdecke der K 77 innerorts zeigt teilweise, dass u.a. diese Anschlussleitungsgräben seinerzeit mangelhaft verdichtet wurden (bereits genannte Querschläge). Um sicher zu gehen, dass diese Leitungen schadlos sind, sollten diese Leitungen kurzfristig gereinigt und inspiziert werden. Der Aufwand dafür möge auf rund 10.000 € geschätzt werden.
Darüber hinaus ist offenbar, dass vor Dorfstraße 6 und zwischen Dorfstraße 19 und 23 sämtliche Unterteile der Straßenabläufe defekt sind. Deren Erneuerung vor Asphaltierung der K 77 ist dringend zu empfehlen.
Zu den Fragen des Sanierungsbedarfs an SW- und RW-Kanälen hat das Büro WVK Stellung genommen. Der Aufwand, vornehmlich im Regenwassersystem, wird auf 175.000 € geschätzt.

Hinweis zur Zuständigkeit nach Straßen- und Wegegesetz:
Zitat § 12 Abs.2
(2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen.

            
  1. Überlegungen zur Straßenentwässerung:
  • Wie können die teilweise stehenden Pfützen beseitigt werden?
  1. Überlegungen zum innerorts führenden Geh- und Radweg (östlich der K 77):
    Zu bedenken ist, dass eigentlich der Kreis der Baulastträger des Geh- und Radweges ist, da er sowohl südlich als auch nördlich des Ortes weiterführt. Dennoch könnte es ja sein, dass man in Verbindung mit der Asphaltierung der Straße seitens derGemeinde gegenüber dem Kreis Anregungen äußern möchte.
  • Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben?
  • Soll die Oberfläche erneuert werden? Wenn ja, wie (Asphalt komplett neu? Anstelle Asphalt Pflasterbauweise? Gibt der vorhandene Asphaltoberbau technisch her, nur die Asphaltdecke zu erneuern? Müssen Hochbordsteine saniert werden?

  1. Überlegungen zu Einmündungen der Gemeindestraßen
  • Macht es Sinn, die Gelegenheit des Asphalteinbaus zu nutzen und einen kurzen Teil der Straßen ebenfalls mit einer neuen Decke zu versehen?

  1. Überlegungen zu Straßenausbaubeiträgen:
  • Baumaßnahmen an der Fahrbahn der Kreisstraße sind generell nicht ausbaubeitragspflichtig, da der Kreis Straßenbaulastträger ist.
  • Baumaßnahmen an der Straßenentwässerung, ggf. teilweise am Geh- und Radweg und an der Straßenbeleuchtung sind unter Umständen ausbaubeitragspflichtig, da die Gemeinde Straßenbaulastträger ist.

  1. Überlegungen zur Straßenbeleuchtung:
  • In Hinblick auf die schon aufgetretenen Kabelschäden macht es ggf. Sinn, den Zustand der Straßenbeleuchtungskabel durch Widerstandsmessung zu prüfen? Macht bei Feststellung mangelhafter Kabel eine Erneuerung oder Teilerneuerung Sinn, ggf. in einem Leitungsgraben mit Breitband?

  1. Überlegungen zur Breitbandversorgung
    • Macht es Sinn, Leerrohre für LWL-Kabel zu verlegen? Wenn ja, nur Überbauung des
      KVZ oder FTTH?
    • Wird es ein amtsweites Konzept geben, wie sieht eine Bezuschussung aus?

  1. Überlegungen zu den Versorgern (Sind hier ohnehin mittelfristig Maßnahmen
     geplant?)
  • Gasnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Stromnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Telefonnetzversorger (Telekom)

Herr Andresen möchte mit dieser Vorlage nur die Beratungen anstoßen und dafür sorgen, dass rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden. Sollten in der Fahrbahn der K 77 in offener Bauweise Kanalreparaturen durchgeführt werden müssen, dann ist es zu empfehlen, wenn diese bereits im kommenden Jahr 2015 durchgeführt werden. Dann könnten die Rohrgräben provisorisch verschlossen werden und der Verkehr noch ein Jahr darüber rollen und so zu einer Konsolidierung beitragen und spätere Setzungen vermeiden.

Anhand der Vielzahl der aufgezeigten Punkte wird deutlich, dass sich viele Beteiligte verständigen und Beschlüsse herbeiführen müssen.


Beteiligte sind:
  • Gemeinde Winnemark
  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) als Dienstleister des Kreises RD- Eck
  • Genannte Versorger
Sofern man den gedanklichen Ansätzen von Herrn Andresen folgen kann, bedarf es neben den bereits erfolgten Bestandsaufnahmen am Kanal auch darüber hinaus solche an den Oberflächen etc.. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht durch das Bauamt des Amtes geleistet werden, so dass externe Planer einzuschalten wären.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass zur Klärung der aufgezeigten Fragen Grundlagenermittlungen und Vorplanungen angestrengt werden. Dazu soll ein fachkundiger Planer eingeschaltet werden. Der Aufwand zur Anschubplanung derjenigen Belange, die in der Verantwortung der Gemeinde liegen, wird grob auf 5.000 € geschätzt. Die erforderlichen Mittel werden über den Vermögenshaushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Reparatur Geschwindigkeitsmessgerät
Beschlussvorlage - 36/2014

Die Gemeinden Brodersby und Winnemark sind Eigentümer eines Geschwindigkeitsmessgerätes. Dieses wurde in verschiedenen Zeitabständen unter den beiden Gemeinden ausgetauscht und an vielen verschiedenen Standorten aufgehängt.

Das Geschwindigkeitsmessgerät wurde aufgrund eines Defektes bei der Firma Elektro Lietz in Eckernförde abgegeben. Das Gerät wurde durchgemessen mit dem Ergebnis, dass die Hauptplatine defekt ist. Dieses Bauteil kann nicht mehr von einer Fremdfirma repariert werden. Elektro Lietz hat das Gerät nach Solingen zum Hersteller übersandt, mit der Bitte um Kostenschätzung der Reparatur.

Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Brodersby auf ihr Miteigentum verzichtet, so dass das Geschwindigkeitsmessgerät zu 100 % der Gemeinde Winnemark gehört.

Der Hersteller "Wavetec" würde die Hauptplatine austauschen, modifizieren und das aktuelle Update aufspielen. Die gesamte Überprüfung, Fehlermessungen und Reparatur kostet mit Mwst. und Versand 800,00 €. Danach soll das Gerät technisch wieder im Neuzustand sein.
(Ein neues vergleichbares Gerät würde ca. 3.000,00 € kosten.)

Zurzeit ist das Geschwindigkeitsmessgerät mit Akkus ausgestattet, die max. 5 -7 Tage halten. Dann muss der Akku getauscht werden.

Für die Verwendung an einem festen Standort sollte das Gerät an eine Dauerstromverbindung angeschlossen werden (z.B. Straßenlaterne). Hier würde der Akku nachts aufgeladen und kann dann sowohl tagsüber als auch nachts die Messungen anzeigen.

Für diese Variante muss das Geschwindigkeitsmessgerät ein anderes Ladegerät erhalten. Der Einbau und das neue Ladegerät kosten ca. 450,00 €.

Weiterhin würden ca. 180,00 € für den Umbau und den Anschluss an eine Straßenlaterne dazukommen.

Die Instandsetzung, Umrüstung auf Dauerstrom und Montage an die feste Stromversorgung kostet somit ca.: 1.430,00 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Instandsetzung, Umrüstung auf Dauerstrom und Anschluss an eine Straßenlaterne des Geschwindigkeitsmessgerätes für ca. 1.430 € vorzunehmen. Das Gerät soll zunächst am Ortseingang in Höhe des Spielplatzes aus Richtung Thumby kommend aufgestellt werden. Über einen weiteren festen Standort wird im Laufe des Jahres 2015 beraten.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beschaffung einer Wärmebildkamera (Antrag der FF Winnemark)

Der Antrag der Feuerwehr wird von Gerd Seemann sen. erläutert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Rahmen einer Sammelbestellung des Amtes eine Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr Winnemark zu beschaffen. Die Kosten in Höhe von 3.200 € werden in den Haushalt 2015 eingestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister