N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 15.12.2015.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Gemeindevertreterin Petra Albrecht-Henningsen
Gemeindevertreter Heiko Martens
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreterin Brigitte Sandtner
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Peter Braunshausen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 17/2015
7. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 18/2015
8. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark
  Beschlussvorlage - 16/2015
9. Zuschuss für den Willkommenskreis Höxmark
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 9 "Zuschuss für den Willkommenskreis Höxmark" zu erweitern.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 17/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 18/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      721.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      721.400,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      190.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      190.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      5,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark
Beschlussvorlage - 16/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Gleichzeitig sollte der Steuersatz von bisher 10 % auf den landesweiten durchschnittlichen Steuersatz von 12 % angehoben werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 12.000 € belaufen.

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Winnemark wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschuss für den Willkommenskreis Höxmark
Der Bürgermeister erläutert, dass der Willkommenskreis Höxmark um Unterstützung gebeten hat. Die Einstellung einer ehrenamtlichen Helferin kommt jedoch für die Gemeinde nicht in Betracht. Bürgermeister Fülling hat sich mit den Bürgermeistern der übrigen umliegenden Gemeinden beraten und schlägt vor, den Willkommenskreis Höxmark in 2016 mit 500,- € zu unterstützen.

Beschluss:
Die Gemeinde Winnemark unterstützt den Willkommenskreis Höxmark in 2016 mit einem Zuschuss in Höhe von 500,- €.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgaben
Die Bekanntgaben des Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister