N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 11.12.2017.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Gemeindevertreterin Petra Albrecht-Henningsen
Gemeindevertreter Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Heiko Martens
Gemeindevertreter Stefan Möse
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreterin Brigitte Sandtner
2. stellv. Bürgermeister Gerd Seemann
1. stellv. Bürgermeister Udo Thies

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 24/2017
7. Weiterführung und Finanzierung der Mitgliederwerbung für die Freiwillige Feuerwehr Winnemark
  Beschlussvorlage - 27/2017
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 21/2017
9. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 22/2017
10. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
  Beschlussvorlage - 19/2017
11. Antrag auf Einrichtung einer Spielstraße
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister bittet darum, die Tagesordnung um TOP 11 "Antrag auf Einrichtung einer Spielstraße" im öffentlichen Teil zu erweitern. Der neue Tagesordnungspunkt 12 soll nicht öffentlich behandelt werden. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Aus der Zuhörerschaft wird angeregt, dass die Gemeinde Winnemark doch Mitglied im Naturpark Schlei werden sollte. Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass die Bedingungen für die damalige Ablehnung auch weiter gelten. Es war durch die Gemeinde gewünscht, dass alle Gemeinden der Halbinsel Schwansen Mitglied werden und nicht nur die Randgemeinden der Schlei. Außerdem wurden Einschränkungen auf die räumliche Entwicklung der Gemeinde befürchtet. Die Angelegenheit könnte jedoch erneut aufgegriffen werden. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 24/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist.  


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Victoria
Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteherin:                         Marion Kropf            
  2) stellv. Wahlvorsteher:            Ralf Stolper             
  3) Schriftführerin:                         Anja Kübler                        
  4) stellv. Schriftführerin:            Svantje Trocha             
  5) Beisitzerin:                         Nadja Brix
  6) Beisitzer:                                     Christoph Lieber
  7) Beisitzer:                                    Frank Petersen                         
  8) Beisitzerin:                        Eva Hussmann                         
  9) Beisitzer:                                    Ingmar Käding
10) Beisitzer:                                    Harald Klingler     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Weiterführung und Finanzierung der Mitgliederwerbung für die Freiwillige Feuerwehr Winnemark
Beschlussvorlage - 27/2017
Mit Schreiben vom 27.03.2017 beantragt die FF Winnemark die Fortführung der Mitgliederwerbung durch die Gemeinde Winnemark zu finanzieren und die entsprechenden Haushaltsmittel für 2018 zur Verfügung zu stellen.
Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag der FF Winnemark zu entsprechen und 2.000 € in den Haushalt 2018 hierfür einzustellen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 21/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergebensich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.    


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen.   


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 22/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      644.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      644.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      150.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      150.600,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2.Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,26Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          280 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.   


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
Beschlussvorlage - 19/2017

Vorbemerkung

In vielen der teilnehmenden Kommunen wurde bereits über den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" beraten.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde ist es rechtlich erforderlich, den Vertrag in formellen Punkten anzupassen. Die Vertragsanpassung führt leider dazu, dass Beschlüsse, die bereits in den teilnehmenden Kommunen gefasst worden sind, wiederholt werden müssen.

Folgende Änderungen wurden in den Vertrag eingearbeitet:

 
Alt
Neu
§ 1 Abs. 2
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln.
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln. Das Gebiet des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Vertragsparteien.
§ 6 Abs. 1
(…) Er tritt am 01.11.2017 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
(…) Er tritt am 01.03.2018 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
Anlage 1, Seite 1, Rubrum
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein (…)
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (…)
Anlage 1, Seite 8, § 20 Abs. 1
Die Verbandssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Die Verbandssatzung tritt am (Tag der konstituierenden Sitzung) in Kraft.


Gründung des Zweckverbandes

Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken.

Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen. Die Verbandssatzung ist Gegenstand des Vertrages und diesem als Anlage 1 beigefügt. 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" gemäß Anlage. 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag auf Einrichtung einer Spielstraße
Bürgermeister Fülling berichtet, dass ihm ein Antrag der Anlieger in Rebelswisch auf Einrichtung einer Spielstraße vorliegt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Antrag zu befürworten und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Antragssteller sind entsprechend zu informieren. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.

Die weiteren Bekanntgaben des Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt. 


Godber Peters  Wilhelm Fülling 
Protokollführer  Bürgermeister