N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark vom 23.04.2009.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Victoria, Winnemark
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
1. stellv. Bürgerm. Petra Albrecht-Henningsen
2. stellv. Bürgerm. Peter Braunshausen
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Detlefsen
Gemeindevertreter Mike Fülling
Gemeindevertreterin Sabine Oehme
Gemeindevertreter Rainer Prosch
Gemeindevertreter Gerd Seemann

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Stefan Möse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführerin Urte Tange
Verwaltung Wolfgang Will

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.12.2008
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Pauschale Entschädigung an die Gemeinde Brodersby für die Strandbenutzung durch die Winnemarker Bürger
  Beschlussvorlage - 18/2008
7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 07. Juni 2009 und für die Bundestagswahl am 27. September 2009
  Beschlussvorlage - 1/2009
8. Windenergienutzung in Schleswig-Holstein
  Beschlussvorlage - 3/2009
9. Ausschreibungs- und Vergabeordnung
  Beschlussvorlage - 4/2009
10. Erstellung eines Kanalkatasters
  Beschlussvorlage - 5/2009
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechung 2008 der Gemeinde Winnemark, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2008 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
  Beschlussvorlage - 7/2009
12. Beteiligung an der Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
13. Nutzungsänderung Campingplatz Pippow
14. Weitere Beteiligung am Wikinger-Friesen-Weg
15. Teilnahme am Schleidörfertag am 05.07.2009
16. Bezuschussung des 40-jährigen Vereinsbestehens des Schützenvereins
17. Erstellung einer gemeindespezifischen Ausführungsplanung für die Breitbandversorgung
  Beschlussvorlage - 2/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
19. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Fülling berichtet über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde Winnemark seit der letzten Gemeindevertretersitzung.

Die Jahreshauptversammlungen der Vereine haben statt gefunden. An diesen hat der Bürgermeister teilgenommen.

Am 13.03.09 fand das traditionelle Vereinsschießen statt, bei dem eine Mannschaft der Gemeindevertretung mit gemacht hat.

Der Nahbereichsschulverband Kappeln hatte am 24.03.09 alle Bürgermeister des Einzugsgebietes zu einer Besichtigung der Schulen eingeladen.

Am 04.04.09 fand die Aktion „Saubere Gemeinde“ statt.

Die Aktion „Kinderspielplatz“ war ein voller Erfolg.




zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.12.2008

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 11.12.2008 erhoben.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Pauschale Entschädigung an die Gemeinde Brodersby für die Strandbenutzung durch die Winnemarker Bürger
Beschlussvorlage - 18/2008

Die Entschädigung gilt nur für Bürger der Gemeinde Winnemark, nicht für Feriengäste und Besucher.


Beschluss:

Die Gemeinde Winnemark zahlt an die Gemeinde Brodersby für 2009 eine einmalige, pauschale Entschädigung für die Strandbenutzung in Schönhagen durch Winnemarker Bürger in Höhe von 500,- €.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 07. Juni 2009 und für die Bundestagswahl am 27. September 2009
Beschlussvorlage - 1/2009

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 07. Juni 2009 und der Bundestagswahl am 27. September 2009 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes, der Europawahlordnung, des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreterund weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 07. Juni 2009 und der Bundestagswahl am 27. September 2009.


Beschluss:

Für die Europawahl 2009 und die Bundestagswahl 2009 wird folgendes Wahllokal bestimmt:
Gasthaus Victoria


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl 2009 und zur Bundestagswahl 2009 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Wilhelm Fülling

stellv. Wahlvorsteher: Petra Albrecht-Henningsen

Schriftführer/in:            Stefan Möse

stellv. Schriftführer/in: Sabine Oehme

Beisitzer/in:            Peter Braunshausen

Beisitzer/in:            Klaus-Dieter Detlefsen

Beisitzer/in:            Mike Fülling

Beisitzer/in:            Heiko Matthies

Beisitzer/in:            Rainer Prosch

Beisitzer/in:            Gerd Seemann

                                         
Reserve: Heiko Martens                                 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Windenergienutzung in Schleswig-Holstein
Beschlussvorlage - 3/2009

Einleitend erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Vorlage handelt, die allen amtsangehörigen Gemeinden dienen soll. Die Angaben sind daher auf das Amtsgebiet global betrachtet worden.
 

Gemäß Regionalplan für den Planungsraum III dürfen zur Zeit außerhalb der Eignungsräume keine Windenergieanlagen errichtet werden. Darüber hinaus sind
  • charakteristische, das Landschaftsbild des Planungsraumes besonders prägende großräumige Landschaftsräume wie die Halbinsel Schwansen, insbesondere wegen Überlappung der erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste und
  • der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von ca. drei bis vier Kilometern
  • ........
von Windenergieanlagen freizuhalten.

Der Entwurf des Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP) hat u. a. zum Inhalt,dass eine Erweiterung der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung von bisher 0,85 % auf 1,0 % der Landesfläche erfolgen soll. Bei einer Landesfläche von insgesamt 15.799 km² wäre dies ein Anstieg von Eignungsgebieten um 23,7 km² auf künftig insgesamt 157,99 km².

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat sich mit Schreiben vom 29.01.2009 ausführlich zur geplanten Erweiterung der Eignungsgebiete geäußert (siehe Anlage). Ziel soll es sein, bis Ende 2009 ggf. schon Baureife für einzelne Standorte zu erlangen.

Unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der Halbinsel Schwansen sowie der übrigen Flächen unseres Amtsgebietes wird auf die Bereiche kurz eingegangen, die nach dem Entwurf des LEP oder anderer Rechtsnormen nicht oder nur eingeschränkt für Windenergienutzung geeignet sind.

Nicht geeignet sind (Ausschlussgebiete):
  • Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
  • bestehende Naturschutzgebiete
  • in gesetzlich geschützten Biotopen und EU-Vogelschutzgebieten
  • in geschützten flächenhaften Landschaftsbestandteilen, in vergleichbaren Schutzgebieten sowie in den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie
  • in Wäldern
  • .....

bedingtgeeignet sind (Ausschlussgebiete mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf der Regionalplanebene):
  • Umgebungsbereiche von Landschafts- und Ortsbild prägender Kulturdenkmale und geschützter Ensembles
  • Pufferzonen entlang von Ufern und Deichen an Gewässern (Seen, Flüsse und Kanälen)
  • Landschaftsschutzgebiete und Naturparke
  • .....

Legt man die vorhandenen Naturschutzgebiete, die Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete sowie den Naturpark Schlei zur Ermittlung potenzieller Eignungsflächen zugrunde, verbleibt nur ein geringer Teil des Gemeinde- /Amtsgebietes. Für diese Teile sind die gemäß derzeitigen Erlass festgelegten Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten.
 
Gesamthöhe der Windkraftanlagen
bis
100 m
110 m
120 m
130 m
140 m
150 m
n“ m
Einzelhäuser und Splittersiedlungen
300 m
385 m
420 m
455 m
490 m
525 m
3,5 x „n“
ländliche Siedlungen
500 m
550 m
600 m
650 m
700 m
750 m
5 x „n“
städtische Siedlungen, Ferienhaus- / Wochenendhausgebiete und Campingplätze

1.000 m

1.100 m

1.200 m

1.300 m

1.400 m

1.500 m

10 x „n“

Somit kann festgehalten werden, dass nur eine verschwindend geringe Anzahl von geeigneten Flächen für die Schaffung von Windenergie in Betracht kommt.

Für die Bereiche der Landschaftsschutzgebiete und der Naturparke wird darauf hingewiesen, dass in Teilbereichen mit einer weniger hochwertigen Naturausstattung Ausnahmen in Betracht kommen können. Im Regelfall ist dann eine Entlassung der betreffenden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen. Für Flächen in Naturparken gilt dies entsprechend.

Die Neuausweisung bzw. die Ergänzung bestehender Eignungsflächen soll vorrangig die Errichtung aktueller und künftiger Windenergiegenerationen dienen. Bei diesen ist mit einer zu erwartenden Gesamthöhe bis ca. 180 m zu rechnen. Das REpower-Produktprogramm umfasst z. B. Windenergieanlagen mit Nennleistungen von 1,5 MW bis 5 MW und Rotordurchmessern von 70 bis 126 Metern. Bei einer 5 MW Anlage würde die Nabenhöhe bei 117 m liegen zzgl. 61,5 m Rotorblatt (gesamt = 178,5 m). Anlagen mit 2 MW Leistung beginnen bei einer Nabenhöhe von 59 m (alternativ 69 m, 80 m oder 100 m) zzgl. 40 m Rotorblatt (gesamt = 99 m).

Sofern in Ihrer Gemeinde der Wunsch besteht, Windenergie zu fördern und ggf. mögliche Eignungsflächen bekannt sind, die sich in die o. g. Schutzbestimmungen integrieren, bittet der Kreis Rendsburg-Eckernförde um Mitteilung.

Innerhalb des Amtsgebietes sind derzeit nur folgende Windkraftanlagen vorhanden:

Gemeinde Brodersby (3 Stck)                                                       
südöstlich Drasberg                                                                                         Höhe: 73 m                                                                                         Leistung: je 600 KW

Gemeinde Gammelby (1 Stck)                                                                                         
Rögener Weg (im Bereich des Bahnübergangs)                                                                                         Höhe: 90 m                                                                                         Leistung: 1,5 MW

Gemeinde Goosefeld (1 Stck)                                                                                         
Höhe Hoffnungsthal 25 (Hof Frohbös)                                                                                         Höhe: 57,2 m                                                                                         Leistung: 270 KW

Gemeinde Rieseby (1 Stck)                                                                                         
Kriesebyau Richtung Bösby                                                                                         Höhe: 54 m                                                                                         Leistung: 150 KW

Losgelöst vom o. g. Sachverhalt sind nach dem LEP - auch ohne Ausweisung von Eignungsflächen - die Ansiedlung von Kleinstanlagen als Einzelanlagen mit bis zu 20 Metern Gesamthöhe und Nebenanlagen denkbar, die einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 Baugesetzbuch dienen.


Dies wären:
Nr. 1 - land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb
Nr. 2 - Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung
Nr. 4 - Vorhaben, die wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll (z. B. Kiesabbau oder Schweinemast)

Ausnahmen können ebenfalls erteilt werden für Windkraftanlagen bis zu einer Höhe von 50 Metern, sofern sie einem im Außenbereich privilegierten Betrieb als Nebenanlage dienen.


Beschluss:

Im Rahmen der gültigen Bestimmungen steht die Gemeinde Winnemark der Windenergienutzung positiv gegenüber. Eine explizite Benennung von trennscharfen Flächen ist der Gemeinde zur Zeit nicht möglich.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ausschreibungs- und Vergabeordnung
Beschlussvorlage - 4/2009

Die Ausschreibungs- und Vergabevorschriften unterliegen ständigen Veränderungen. Aktuell ist beispielsweise im Zuge des Konjunkturpakets II eine Erhöhung der Vergaberichtwerte vorgesehen, die noch durch Landesregelungen bestätigt werden müssen. Hiermit werden positive Effekte einer zügigen Auftragsvergabe verbunden (u.a. auch Stützung des örtlichen und regionalen Handwerks und des Mittelstandes - Arbeitsplatzsicherung).
Darüber hinaus würde die Anwendung einer einheitlichen Ausschreibungs- und Vergabeordnung im Bereich des Amtes Schlei-Ostsee nicht nur die Vielzahl verschiedener Regelungen reduzieren, sondern auch ein einheitliches Verfahren bei gemeinsamen Ausschreibungen (z. B. beim Kanalkataster) ermöglichen.

Die Höchstsätze der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung werden sich voraussichtlich wie folgt verändern:
                        feihändige Vergabe bis             beschränkte Ausschreibung bis
                        bisher            neu            bisher            neu
Hoch- und Tiefbauleistungen 30.000,00 €100.000,00 € 100.000,00 € 1.000.000,00 €
sonst. Lieferungen und Leist. 25.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 100.000,00 €


Beschluss:

Die bestehende Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde wird aufgehoben. Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes ist künftig anzuwenden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erstellung eines Kanalkatasters
Beschlussvorlage - 5/2009

Anliegender Vermerk vom 30.01.09 gibt Informationen zur Veranlassung und den Rahmenbedingungen.

Der Unterzeichner hat für die Anlagenbetreiber der Abwassertechnischen Anlagen die Kanallängen, Schachtanzahlen, Hausanschlüsse und Druckrohrleitungslängen anhand alter Pläne und Kollegenaussagen ermittelt. Diese Werte können nur als überschlägig bezeichnet werden, da die Pläne oftmals unvollständig oder längst veraltet sind.

Gesamtlänge der Freigefällekanäle:             rund 10.500 m
Gesamtlänge der Druckrohrleitungen:            rund 3.500 m
Anzahl der Haltungsschächte:                        rund 319 Stk
Anzahl der SW-Hausanschlüsse:                        rund 184 Stk
Anzahl der RW-Hausanschlüsse:                        rund 98 Stk

Auf Basis dieser Zahlen wurden die Kosten für die Erstellung eines Kanalkatasters geschätzt (siehe Anlage). Der Anteil der Kosten für die Erstellung des Katasters für Schmutzwasserkanalisation beträgt rund 70 % und für Regenwasserkanalisation rund 30 %.

Die derzeitige SüVO fordert einen Mindeststandard. Da die SüVO im Februar 2012 novelliert werden wird, ist es nahezu sicher, dass darin Maßnahmen über den heute geforderten Mindeststandard hinaus fixiert werden. Dazu zählt beispielsweise die Dichtheitsüberprüfung der Hausanschlusskanäle. Daher hat der Unterzeichner bei der Kostenschätzung den Mindeststandard zugrunde gelegt und Dinge, die in naher Zukunft aller Wahrscheinlichkeit ohnehin gefordert werden, mit einbezogen. Ferner wurden die Kosten für die Vermögensbewertung mit integriert, denn diese wird zum Einen für eine rechtssichere Gebührenkalkulation und zum Anderen für die Umstellung der kameralistischen auf die doppische Haushaltsführung benötigt. Es bleibt der Gemeindevertretung unbenommen, den Umfang der Leistungen abweichend von dieser Empfehlung zu definieren.

Nicht nur die öffentliche Hand wird dazu verpflichtet, den Zustand der Kanäle zu inspizieren und ggf. Sanierungen vorzunehmen. Bis 2015 ist auch die Dichtheit privater Leitungen auf Grundstücken nachzuweisen. Dieses wurde durch die Einführung eines Paragraphen 18a im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) notwendig.
Mehr Informationen erhält man z.B. unter dem link im Internet: http://www3.ndr.de/sendungen/markt/archiv/bauen_wohnen_energie/rohrsanierung100.html

Vor diesem Hintergrund wird sich der öffentliche Anlagenbetrieber nicht gegen die Umsetzung der SüVO, insbesondere gegen die Forderungen gem. Anlage 2 der SüVO, widersetzen können.


Um die Bürger der Gemeinde im Vorwege über die Maßnahmen zu informieren, wird die Verwaltung eine Information herausgeben. Darin wird auf notwendige Vermessungs- und Kanalspül- sowie inspektionsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum hingewiesen. Im Zuge dieser Arbeiten müssen dann zum Aufsuchen der Hausanschlussschächte sicherlich auch die privaten Grundstücke betreten werden. Inwiefern man den Bürgern die Möglichkeit gibt, die privaten Kanäle durch das für die Gemeinde tätige Unternehmen mit untersuchen zu lassen, muss noch diskutiert werden.

Für die Gemeinde Winnemark hat die Kämmerei die mögliche Finanzierung in einem Vermerk notiert (siehe Anlage). Bei einer Finanzierung über die Gebühren über 10 Jahre würde die Schmutzwasserzusatzgebühr um ca. 0,33 €/m³ auf rund 1,89 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr um 0,26 €/m² auf 0,67 €/m² ansteigen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein Kanalkataster zu erstellen in dem im Sachverhalt und den Anlagen dargestellte Umfang. Die geschätzten Kosten werden rund 140.000 € betragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Aufträge nach erfolgter Ausschreibung / Preisanfrage an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Beratung über die Art der Finanzierung wird an den Finanzausschuss verwiesen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechung 2008 der Gemeinde Winnemark, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2008 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Beschlussvorlage - 7/2009

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Winnemark zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2008.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Winnemark wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2008 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Dem Originalprotokoll ist die Jahresrechnung als Anlage beigefügt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beteiligung an der Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes

Es gibt zwei Varianten der Vorgehensweise:
  1. Anschaffung über das Amt zusammen mit weiteren Gemeinden - Kostenanteil rund 450 bis 500 €
Das Gerät wäre 2 Monate pro Jahr in der Gemeinde.
  1. Anschaffung nur zusammen mit der Gemeinde Brodersby - Kostenanteil 1.250 €
Das Gerät wäre 6 Monate pro Jahr in der Gemeinde. Die Gemeinde Brodersby unterstützt bei der Aufstellung, Unterhaltung und Wartung des Gerätes.

Beschluss:
Es wird beschlossen, mit der Gemeinde Brodersby zusammen ein Gerät anzuschaffen. Details zu den Aufstellorten und Modalitäten sind noch zu klären. Die anteiligen Kosten von rund 1.250 € werden anerkannt.



Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Nutzungsänderung Campingplatz Pippow


Die Erbengemeinschaft Pippow hat eine Anfrage an die Gemeinde Winnemark gerichtet, ob die Gemeinde sich grundsätzlich vorstellen könne, zur Änderung der Nutzungsmöglichkeiten des Gebietes des heutigen Campingplatzes (F-Plan-Ausweisung „Sondergebiet Campingplatz“) Bauleitplanung zu betreiben.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Winnemark unter der Maßgabe der Kostenerstattung durch die Eigentümer grundsätzlich bereit ist, in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden Bauleitplanung zu betrieben.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Weitere Beteiligung am Wikinger-Friesen-Weg

Die Gemeinde Winnemark hat die Erstellung und Ausweisung des Wikinger-Friesen-Weges seinerzeit mit rund 3.500 € anteilig mit finanziert. Nunmehr wird der Weg als Radwanderroute angeboten und vermarktet. Für die Verwaltung, Prospekterstellung bzw. -erneuerung entfallen auf die Gemeinde Winnemark nach dem vorgegebenen Kostenverteilungsschlüssel 340 €.

Nach eingehender Beratung ergeht folgender Beschluss.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Kostenverteilungsschlüssel als ungerecht zu erachten. Dieser soll von der „Touristischen Arbeitsgemeinschaft Wikinger-Friesen-Weg“ auf Stimmigkeit geprüft werden. Unter Zugrundelegung eines objektiv gerechten Kostenverteilungsschlüssels wäre die Gemeinde Winnemark bereit, sich weiter an den Kosten zu beteiligen. Zunächst soll kein Betrag gezahlt werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Teilnahme am Schleidörfertag am 05.07.2009

Beschluss:

Es wird beschlossen, sich an den Kosten des Schleidörfertages mit pauschal 500 € zu beteiligen. Der Bürgermeister wird prüfen, ob die vom Schleidörfertag profitierenden Gewerbetreibenden der Gemeinde einen Teil der 500 € erstatten.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Bezuschussung des 40-jährigen Vereinsbestehens des Schützenvereins

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Schützenverein anlässlich des 40jährigen Jubiläums einen Zuschuss von 100 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erstellung einer gemeindespezifischen Ausführungsplanung für die Breitbandversorgung
Beschlussvorlage - 2/2009
Bezüglich des Verfahrens bei der Verbesserung der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee wird zunächst auf den anliegenden Zwischenbericht vom 23.10.2008 verwiesen. Die AktivRegion Schlei-Region hat die Firma LAN-Consult beauftragt, die Breitbandkonzeption zu erstellen. Folgende Schritte erfolgen bzw. sind erfolgt:
a) DSL-Verfügbarkeitsprüfung – Ist-Analyse der vorhandenen Infrastruktur
b) Auswertung der Bürgerbefragungen
c) Fertigung eines Bestandskatasters für die Gemeinden
d) Gegenüberstellung möglicher Techniken mit Kostenschätzung für die Gemeinden
e) Abfragen der Ausbauplanung der regional tätigen Carrier
f) Identifizierung der Wirtschaftlichkeitslücke
g) Erstellung des Konzeptes einer Breitbandversorgung für den Bereich der AktivRegion Schlei/Ostsee – Handreichung für alle Gemeinden.

Der Auftrag sieht keine gemeindespezifische Ausführungsplanung und Ausschreibung vor. Diese Leistungen können zusätzlich zum Konzept durch die jeweilige Gemeinde in Auftrag gegeben werden. Die Firma LAN-Consult berechnet hierfür ca. 2.000 € netto. Diese Summe müsste von der jeweiligen Gemeinde bereitgestellt werden.

Beschluss:
Die Beschlussfassung wird vertagt auf die kommende Sitzung.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 19. Anfragen und Bekanntgaben

Bürgermeister Fülling gibt folgendes bekannt:

- Die Änderung der Vorfahrtsregelung an der Einfahrt zur Siedlung Karlsburg auf rechts-links ist nach Anraten des Ordnungsamtes nicht empfehlenswert und wird daher nicht vorgenommen.

- Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft zur Verschönerung des Dorfes gebildet. Sie besteht aus Petra Albrecht-Heningsen, Sabine Oehme, Rainer Prosch und Wilhelm Fülling.

- Der Eigentümer von Bocksrüde möchte mehr Hinweisschilder zuseinem Hof. Die Gemeinde ist der Ansicht, dass hierfür jeder Bürger selber zuständig ist und nicht die Gemeinde.



Wilhelm Fülling  Urte Tange 
Bürgermeister  Protokollführer/in