Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.48 Uhr |
Ausschussvorsitzender (FA) Peter Braunshausen |
Ausschussmitglied (FA) Petra Albrecht-Henningsen |
wählbarer Bürger (BW) Mike Fülling |
Ausschussmitglied (FA) Heiko Martens |
Ausschussmitglied (FA + BW) Stefan Möse |
Ausschussmitglied (BW) Rainer Prosch |
Ausschussmitglied (BW) Udo Thies |
Ausschussvorsitzender (BW) Gerd Seemann (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied (FA) Brigitte Sandtner (entschuldigt ) |
Bürgermeister Wilhelm Fülling |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Ralf Loell |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anfragen und Mitteilungen |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 10/2016 | |
7. | Finanzierung Jugendfeuerwehr |
Beschlussvorlage - 13/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
|
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
|
zu TOP 4. | Anfragen und Mitteilungen |
|
zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
|
zu TOP 6. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 10/2016 Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €. Die Gemeinde Winnemark könnte maximal 57 Aktien zu einem Preis 267.628,68 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde. |
Herr Loell von der Schleswig-Holstein-Netz AG präsentiert einen Leinwandvortrag und beantwortet Fragen des Ausschusses. Nach seinem Vortrag verlässt er die Sitzung. Der Ausschuss erörtert die Chancen und Risiken eines Aktienkaufs.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, die Entscheidung über den Kauf von Aktien der SH-Netz-AG in die GV zu vertagen.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Finanzierung Jugendfeuerwehr |
Beschlussvorlage - 13/2016 Es ist seinerzeit zwischen den Gemeinden des ehemaligen Amtes Schwansen vereinbart worden, dass die laufenden Ausgaben der Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark nach dem Umlagemodell der Berechnung der Amtsumlage erhoben und über den Haushalt der Gemeinde Winnemark abgewickelt werden. Für anstehende Investitionen der Jugendfeuerwehren (z. B. Fahrzeugbeschaffung) sollte eine Absprache zwischen den betroffenen Gemeinden erfolgen. Aus diesem Grunde fand hierzu am Montag, d. 27. Juni 2016 ein Besprechungstermin statt. Das Ergebnis ist: Protokoll der Besprechung Jugendfeuerwehr vom 27.06.2016 Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.20 Uhr Ort: Außenstelle Amt Schlei-Ostsee, Vogelsang-Grünholz, Sitzungszimmer Teilnehmer: Gemeinde Brodersby: Birgit Schwartz-Sander Gemeinde Damp: Bgm. Horst Böttcher Gemeinde Dörphof: Bgm. Frank Göbel Gemeinde Holzdorf: nicht anwesend Gemeinde Karby: Bgm. Klaus-Dieter Möse Gemeinde Thumby: nicht anwesend Gemeinde Waabs: Bgm. Udo Steinacker Gemeinde Winnemark: Bgm Wilhelm Fülling FF Waabs: GWF Nis Juhl, Jugendwart Ulf Matzen FF Winnemark: Jugendwart Richard Braunshausen Verwaltung: Bernd Eckart, Uli Erichsen Ergebnisse:
Modell 1 (siehe Anlage) zeigt die jetzige Abrechnung nach den Umlagesätzen auf. Die Umlagegrundlagen basieren auf den Vorjahreszahlen und verändern sich jährlich. Modell 2 (siehe Anlage) legt die Neubeschaffung von 2 Fahrzeugen um und zeigt die Kosten pro Gemeinde in dem Beschaffungsjahr auf. Es wird von Kosten in Höhe von 50.000 € pro Fahrzeug und einem Verkaufserlös der alten Fahrzeuge von 6.500 € je Fahrzeug sowie einem Kreiszuschuss in Höhe von 15.000 € je Fahrzeug ausgegangen. Der Umlagebetrag beträgt dann inkl. der laufenden Kosten 72.000 €. Modell 3 (siehe Anlage) geht von einer Finanzierung der Kosten, wie im Modell 2 beschrieben, mittels einer Kreditaufnahme über 15 Jahre (voraussichtliche Lebensdauer der Fahrzeuge) aus. Der Umlagebetrag (Zins- und Tilgungsleistungen plus laufende Kosten) würde dann 19.700 € betragen. Die Belastung der Gemeinden würde mit diesem Modell den finanzschwächeren Gemeinden entgegenkommen. Modell 4 (siehe Anlage) geht von den laufenden Kosten zuzüglich einem Investitionsbetrag in Höhe von 7.200 € pro Gemeinde (Finanzierungslücke 57.000 € geteilt durch 8 Gemeinden) aus. Dieses Modell kann nicht zur Durchführung gelangen, da es gegen § 2 Abs. 5 des Öffentlich-rechtlichen Vertrages (siehe Anlage) der Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark vom 28.11.2013 verstößt. Einvernehmlich sprechen sich die anwesenden Gemeinden dafür aus, schnellstmöglich das Modell 3 umzusetzen. Dieses steht aber unter dem Vorbehalt, dass keine Gemeinde innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht (§ 2 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages). Der Bürgermeister erläutert die Finanzierungsmöglichkeiten.
Dem erläuterten Sachverhalt wird nicht widersprochen.
|
Beschluss: keiner
|
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
|
Jan Andresen | Peter Braunshausen / Gerd Seemann |
Protokollführer | Ausschussvorsitzende |