Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
33/2014
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
21.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss 24.11.2014 
Gemeindevertretung 03.12.2014 

Betreff:
Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 77 zwischen Winnemark und Karby

Sachverhalt:

Der Kreis RD-Eck signalisiert, dass die K 77 von Winnemark bis Karby im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Mit dieser Kenntnis sollten vor Ort in der Gemeinde Winnemark folgende Überlegungen angestellt werden:
  1. Überlegungen zum Kanalsystem:
  • Sind Schäden an den SW-Kanälen oder an den SW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Sind Schäden an den RW-Kanälen oder an den RW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Sind Schäden an den Straßenabläufen und deren Anschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen zu den Querschlägen (Sackungen im Asphalt), machen die Querschläge eine besondere Vorbehandlung vor dem Asphaltieren der neuen Decke erforderlich?

Hinweis: Bisher war bei der Aufstellung des Kanalkatasters nicht vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen RW und die Anschlussleitungen der Regenabläufe der Straße zu inspizieren. Das Schadensbild in der Asphaltdecke der K 77 innerorts zeigt teilweise, dass u.a. diese Anschlussleitungsgräben seinerzeit mangelhaft verdichtet wurden (bereits genannte Querschläge). Um sicher zu gehen, dass diese Leitungen schadlos sind, sollten diese Leitungen kurzfristig gereinigt und inspiziert werden. Der Aufwand dafür möge auf rund 10.000 € geschätzt werden.
Darüber hinaus ist offenbar, dass vor Dorfstraße 6 und zwischen Dorfstraße 19 und 23 sämtliche Unterteile der Straßenabläufe defekt sind. Deren Erneuerung vor Asphaltierung der K 77 ist dringend zu empfehlen.
Zu den Fragen des Sanierungsbedarfs an SW- und RW-Kanälen hat das Büro WVK Stellung genommen. Der Aufwand, vornehmlich im Regenwassersystem, wird auf 175.000 € geschätzt.

Hinweis zur Zuständigkeit nach Straßen- und Wegegesetz:
Zitat § 12 Abs.2
(2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen.

            
  1. Überlegungen zur Straßenentwässerung:
  • Wie können die teilweise stehenden Pfützen beseitigt werden?
  1. Überlegungen zum innerorts führenden Geh- und Radweg (östlich der K 77):
    Zu bedenken ist, dass eigentlich der Kreis der Baulastträger des Geh- und Radweges ist, da er sowohl südlich als auch nördlich des Ortes weiterführt. Dennoch könnte es ja sein, dass man in Verbindung mit der Asphaltierung der Straße seitens derGemeinde gegenüber dem Kreis Anregungen äußern möchte.
  • Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben?
  • Soll die Oberfläche erneuert werden? Wenn ja, wie (Asphalt komplett neu? Anstelle Asphalt Pflasterbauweise? Gibt der vorhandene Asphaltoberbau technisch her, nur die Asphaltdecke zu erneuern? Müssen Hochbordsteine saniert werden?

  1. Überlegungen zu Einmündungen der Gemeindestraßen
  • Macht es Sinn, die Gelegenheit des Asphalteinbaus zu nutzen und einen kurzen Teil der Straßen ebenfalls mit einer neuen Decke zu versehen?

  1. Überlegungen zu Straßenausbaubeiträgen:
  • Baumaßnahmen an der Fahrbahn der Kreisstraße sind generell nicht ausbaubeitragspflichtig, da der Kreis Straßenbaulastträger ist.
  • Baumaßnahmen an der Straßenentwässerung, ggf. teilweise am Geh- und Radweg und an der Straßenbeleuchtung sind unter Umständen ausbaubeitragspflichtig, da die Gemeinde Straßenbaulastträger ist.

  1. Überlegungen zur Straßenbeleuchtung:
  • In Hinblick auf die schon aufgetretenen Kabelschäden macht es ggf. Sinn, den Zustand der Straßenbeleuchtungskabel durch Widerstandsmessung zu prüfen? Macht bei Feststellung mangelhafter Kabel eine Erneuerung oder Teilerneuerung Sinn, ggf. in einem Leitungsgraben mit Breitband?

  1. Überlegungen zur Breitbandversorgung
    • Macht es Sinn, Leerrohre für LWL-Kabel zu verlegen? Wenn ja, nur Überbauung des
      KVZ oder FTTH?
    • Wird es ein amtsweites Konzept geben, wie sieht eine Bezuschussung aus?

  1. Überlegungen zu den Versorgern (Sind hier ohnehin mittelfristig Maßnahmen
     geplant?)
  • Gasnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Stromnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Telefonnetzversorger (Telekom)

Herr Andresen möchte mit dieser Vorlage nur die Beratungen anstoßen und dafür sorgen, dass rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden. Sollten in der Fahrbahn der K 77 in offener Bauweise Kanalreparaturen durchgeführt werden müssen, dann ist es zu empfehlen, wenn diese bereits im kommenden Jahr 2015 durchgeführt werden. Dann könnten die Rohrgräben provisorisch verschlossen werden und der Verkehr noch ein Jahr darüber rollen und so zu einer Konsolidierung beitragen und spätere Setzungen vermeiden.

Anhand der Vielzahl der aufgezeigten Punkte wird deutlich, dass sich viele Beteiligte verständigen und Beschlüsse herbeiführen müssen.


Beteiligte sind:
  • Gemeinde Winnemark
  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) als Dienstleister des Kreises RD- Eck
  • Genannte Versorger
Sofern man den gedanklichen Ansätzen von Herrn Andresen folgen kann, bedarf es neben den bereits erfolgten Bestandsaufnahmen am Kanal auch darüber hinaus solche an den Oberflächen etc.. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht durch das Bauamt des Amtes geleistet werden, so dass externe Planer einzuschalten wären.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, dass zur Klärung der aufgezeigten Fragen Grundlagenermittlungen und Vorplanungen angestrengt werden. Dazu soll ein fachkundiger Planer eingeschaltet werden. Der Aufwand zur Anschubplanung derjenigen Belange, die in der Verantwortung der Gemeinde liegen, wird grob auf 5.000 € geschätzt. Die erforderlichen Mittel werden über den Vermögenshaushalt bereitgestellt.



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Jan Andresen
-Verwaltung-