Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
9/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
28.05.2015

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Sachverhalt:

Es ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde herangetreten. Er beabsichtigt, das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" zu überplanen. Geplant sind derzeit 6 Grundstücke für Wohnbebauung.


Abstimmungstext:

  1. Für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch"* wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Mit der Planung soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
  5. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.




* Geltungsbereich:
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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurfs-Lageplan (des Antrages)