Herr Andresen hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche initiiert, die nicht zuletzt auch die Thematik der barrierefreien Herrichtung der Bushaltestellen zum Gegenstand hatten. Dabei wurden Gespräche zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde geführt und jeweils ausführlich in Vermerken dokumentiert. Heute zeigt sich, dass der Bauherr der Deckenerneuerung und der Dienstleister des Bauherren das Thema nicht mit der Priorität behaftet haben, wie es die Amtsverwaltung und die Gemeinde getan haben. Es zeichnet sich ab, dass die Bushaltestellen im Zuge der Asphaltdeckenerneuerungen unverändert liegen bleiben und zunächst nicht barrierefrei hergerichtet werden. Die durch die Amtsverwaltung angeregte Nutzung von Synergien beider Projekte im Sinne einer kosteneffizienten Bauweise werden seitens des Bauherren und des LBV nicht einhellig erkannt, so dass die Haltestellen wahrscheinlich in den kommenden Jahren in absehbarer Zeit erneut angepackt werden müssen. Die Fragen der Kostenträgerschaft sind trotz eines durch den Kreis veranlassten Rechtsgutachtens anscheinend auch noch nicht abschließend genau geklärt.
Da die beteiligten Amtsleiter derzeit noch keine abschließende Marschrichtung verkündet haben, empfiehlt Herr Andresen dennoch der Gemeinde, über den barrierefreien Ausbau der Innerortshaltestelle zu beraten. Der zur Verfügung gestellte Grundriss zeigt die derzeitige Planung der Gemeinde. Bei der Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Seite an der Einmündung zum Schleiwinkel würde nur der Bordstein als Buskappstein hergerichtet und der Wartebereich in der Höhe angepasst.
Sofern man sich dieser Planung anschließen kann, könnte für den Fall, dass doch noch ein zeitnaher Umbau bevorsteht, ein Vorratsbeschluss gefasst werden.
Die übrigen Haltestellen entlang der K 77 liegen außerhalb der OD und damit nach derzeitiger Rechtsauffassung größtenteils in der Baulast des Kreises.