Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
16/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
04.08.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Bebauungsplanes Nr. 7 für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch"
Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung

Sachverhalt:
Siehe Beschlussvorlage 17/2016.

Ergänzend erfolgt der Hinweis, dass im Rahmen der Feinabstimmung der konkreten Ausbauplanung und der Erarbeitung des Erschließungsvertrages die im Bebauungsplan dargestellte Verkehrsfläche von bisher 5,50 m auf die tatsächliche Straßenbreite von 5,05 m reduziert wurde. Die ursprünglich im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehenen Betonrückenstützen sollen auf den Privatgrundstücken errichtet werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür werden im Erschließungsvertrag geregelt.  

Abstimmungstext:
Der Bebauungsplanes Nr. 7 für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird mit der auf 5,05 m reduzierten Verkehrsfläche als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 7 für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.    


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Planzeichnung mit Begründung