Gemäß § 28 Nr.8 der Gemeindeordnung kann die Gemeinde Bürgerinnen und Bürgern, die mindestens 20 Jahre Ehrenbeamtinnen oder -beamte gewesen und in Ehren aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind, eine Ehrenbezeichnung verleihen.
Funktionen von Gerd Seemann sen. als Ehrenbeamter:
stellv. Gemeindewehrführer: 18.02.1992 bis 05.06.1993
Gemeindewehrführer: 05.06.1993 bis 09.03.2017
Herr Gerd Seemann war als stellvertretender Gemeindewehrführer und als Gemeindewehrführer über 25 Jahre Ehrenbeamter der Gemeinde Winnemark.