N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 01.09.2014.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Stellvertreter Amtsausschuss Roland Axmann (stellv. für Frank Dreves)
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk

Abwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves (entschuldigt vert. durch Roland Axmann)
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
Gast Enriquè Ruiz Hampel
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers
4. Bericht des Amtsdirektors
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Vorstellung neuer stellvertretender Schiedsmann
  Beschlussvorlage - 12/2014
9. Teilnahme an der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee 2014 bis 2023
  Beschlussvorlage - 16/2014
10. Übertragung von Aufgaben auf das Amt Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 18/2014
11. Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby"
  Beschlussvorlage - 19/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Amtsvorsteher stellt den Antrag, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:

TOP 11 " Stellungnahme zur Erteilung einer Erlaubnis"
TOP 12 " Stellungnahme zur Erteilung einer Bewilligung"

Die Tagesordnungspunkte 11 - 13 sollen nichtöffentlich beraten werden.


Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers

Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten:

06.05.2014                        Fachtagung Natura 2000
07.05.2014                        Workshop Scheersberg
10.05.2014                        Amtsbereisung Teil 1
19.05.2014                        Vorstandssitzung Naturpark Schlei
22.05.2014                        Fachtagung Schwerin
23.05.2014                        Fachtagung Schwerin
02.06.2014                        Stadtwerke Schleswig, Spende für die Jugendfeuerwehren
13.06.2014                        Amtsvorstehertagung in Molfsee
14.06.2014                         Einweihung Erlebnisbad Damp
30.06.2014                        Schleibereisung, Einladung durch Stadt Schleswig
02.07.2014                        SHGT-Tagung in Alt Duvenstedt            
09.07.2014                        Petitionsübergabe Wasserstraße Schlei, Kappeln
11.08.2014                        Sondersitzung zum Abbau von Kohlenwasserstoffen im Amt
12.08.2014                        Sanierungsstand- und Planung der Kreisstraßen in Rendsburg
14.08.2014                        Arbeitskreis Daseinsvorsorge im Rathaus in Schleswig
15.08.2014                        Informationsgespräch Brücke Lindaunis
21.08.2014 Abstimmungsgespräch mit Eckernförde, Osterby, Kappeln und Amt Süderbrarup wegen Claimabsteckung
27.08.2014                        Hauptausschuss


zu TOP 4. Bericht des Amtsdirektors

Der Amtsdirektor berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • In der Außenstelle in Damp (Vogelsang-Grünholz) besteht erneut ein großzügiges Raumangebot. Zwei Mieter haben ihre Mieträume gekündigt.
  • Die Außenstellen in Damp und Rieseby mussten in den ersten 3 Augustwochen mit eingeschränkten Öffnungszeiten auskommen, da urlaubsbedingte Abwesenheiten von Mitarbeitern krankheitsbedingt ergänzt wurden.
  • Der Frontspieß im Eingangsbereich des Haupthauses wurde mit Außenjalousien (Sonnenschutz) versehen.
  • Derzeit findet eine große Kassen- und Ordnungsprüfung durch das Gemeindeprüfungsamt statt. Diese Prüfung ist turnusgemäß in größeren Jahresabständen vorgesehen. Die letzten Prüfungen der alten Ämter wurden Anfang des Jahrtausends durchgeführt.
  • Frau Schiewer wird das Bauamt nach dem Weggang von Frau Blaase verstärken. Die Nachfolge auf Frau Schiewer´s bisherigen Stelle (Vorzimmer Büroleiter) wird in den kommenden Tagen vereinbart. Im Sozialamt wird Frau Heylmann am 01.10.2014 neu anfangen.
  • Das Amt kann erneut auf erfolgreiche Auszubildende und damit auch auf eine qualifizierte Ausbildung verweisen. Kevin Rosenthal hat einen guten Ausbildungsabschluss erreicht und wurde zur Bestenehrung seines Jahrgangs in die Verwaltungsakademie eingeladen.
  • Das Innenministerium hat den Vertrag über die Übertragung von Aufgaben vom Kreis auf das Amt nur teilweise genehmigt. Für Tempo-30-Zonen ist daher wieder der Kreis zuständig. Verkehrsrechtliche Anordnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen können noch vier Jahre vom Amt entschieden werden.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat zwar festgestellt, dass "wiederkehrende Beiträge" grundsätzlich verfassungskonform sein können. Es weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine konkret individuelle Vorteilssituation für die Grundstücke in einem Abrechnungsgebiet vorhanden sein muss. D. h., ein baulich zusammenhängendes Gebiet, welches nicht durch sonstige Zäsuren (überörtliche Straßen, Bahnanlagen etc.) getrennt wird, ist erforderlich. Auch aus diesem Grunde empfiehlt das Amt weiterhin, auf die Erhebung von "wiederkehrenden Beiträgen" zu verzichten.
  • Das novellierte Personenbeförderungsgesetz beinhaltet die Zielsetzung, bis zum 01.01.2022 für die Nutzung des ÖPNV vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Der Kreis RD-ECK hat einen entsprechenden Maßnahmenplan entworfen, der unter www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de im Bereich Wirtschaft + Tourismus / ÖPNV / Maßnahmenplan Barrierefreiheit eingesehen werden kann. Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der Abstimmung auf Verwaltungsebene und soll anschließend eine kommunale Gremienbeteiligung durchlaufen, bevor der Kreistag den Plan beschließt.
  • Der Kreis hat kürzlich mitgeteilt, dass er in diesem Jahr voraussichtlich 820 (bisher angenommen: 450) Asylbewerber und Spätaussiedler aufnehmen muss. Das Amt Schlei-Ostsee hat 2014 nunmehr mit einer Zuweisung von 66 (bisher 37) Personen zu rechnen, wobei hiervon bisher 28 Personen untergebracht wurden. Insgesamt betreuen wir derzeit 60 Menschen. Diese Aufgabe konnte bisher durch Anmietung diverser Wohnungen in verschiedenen Gemeinden durch das Ordnungsamt umgesetzt werden. Die neue Quote wird kaum durch die Anmietung einzelner Wohnungen zu erfüllen sein. Alternativen werden derzeit geprüft.
  • Nahezu alle Gemeinden des Amtes beteiligen sich an der Erstellung der Breitbandkonzeption. Nachdem dieses Ergebnis bereits zur Sommerpause absehbar war, wurde die entsprechende Angebotseinholung bereits Mitte Juli gestartet, obwohl dies ursprünglich erst Ende September vorgesehen war. Nunmehr wird die Auswahl des Projektbüros noch in diesem Monat erfolgen, so dass wir Anfang 2015 auf Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse die weitere Vorgehensweise besprechen können.
  • Die OstseefjordSchlei GmbH wird erneut mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Lokalen Tourismusorganisation in der Region Schlei/Ostsee beauftragt.
  • Die politische Diskussion wird derzeit von den Planungen zu den verschiedenen Windeignungsflächen und zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas oder/und Erdöl bestimmt.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses

Herr Haller verweist auf die Presseveröffentlichung der neuen Rattenbekämpfungsverordnung des Kreises. Danach ist der Gebrauch von Rattenbekämpfungsmitteln nur noch für Schädlingsbekämpfer oder Personen mit Befähigungsnachweis möglich. Herr Haller fragt nach, ob eine Verordnung auf Amtsebene möglich ist. Ordnungsamtsleiter Kinza führt dazu aus, dass die gesetzliche Regelung bereits seit letztem Jahr galt. Es sind lediglich die besonders giftigen Stoffe für Privatleute verboten. Alternative ist der Erwerb von zahlreichen anderen Mitteln für Privatleute jedoch noch möglich, so dass keine Nachteile zu erwarten sind.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Vorstellung neuer stellvertretender Schiedsmann
Beschlussvorlage - 12/2014

Auf der letzten Sitzung des Amtsausschusses vom 14.04.2014 wurde Herr Enrique Ruiz-Hampel aus Rieseby für die Dauer von 5 Jahren zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsbezirk Schlei gewählt. Herr Ruiz-Hampel stellt sich jetzt dem Amtsausschuss vor.


Beschluss:

zu TOP 9. Teilnahme an der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee 2014 bis 2023
Beschlussvorlage - 16/2014

Die Erarbeitung der integrierten Entwicklungsstrategie zur Bewerbung der AktivRegion Schlei-Ostsee für die ELER Förderperiode 2014-2020 läuft derzeit auf Hochtouren. Grundlage für die Erarbeitung der Strategie ist ein entsprechender Leitfaden der aufgrund von EU-Verordnungen vom zuständigen Ministerium erarbeitet wurde. Der Leitfaden definiert für die Strategie Mindest- und Qualitätskriterien. Ein zentrales Anerkennungskriterium zum Thema Finanzierung ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln.

Nach aktuellen Informationen erhalten die für die kommende Förderperiode anerkannten AktivRegionen jeweils ein Budget in Höhe von insgesamt 3.000.000 €. Die EU-Mittel sind entsprechend durch öffentliche nationale Mittel kozufinanzieren. Die Bereitstellung der öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die Laufzeit der Förderperiode ist bereits aus den beiden vorangegangenen EU-Förderperioden bekannt und geübte Praxis. In Vorgesprächen wurde erörtert, das bewährte Kofinanzierungsmodell der auslaufenden Förderperiode auf Basis des bekannten Verteilerschlüssels und mit der gleichen Gesamtsumme (917.500,00 €) fortzuführen. Im Hinblick auf die neue Förderperiode wurden die Datengrundlagen aktualisiert. Die Einwohnerzahlen basieren auf der Fortschreibung der  Zensuszahlen vom 30.09.2013. Die Finanz- u. Steuerkraftzahlen aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2014. Der aktualisierte Verteilerschlüssel für die Förderperiode 2014 bis 2020 (2023) ergibt sich aus den vorliegenden Tabellen. Insgesamt erstreckt sich der Finanzierungsrahmen durch die neue n+3-Regelung (vorher n+2) bis zum Jahre 2023.

Die Kofinanzierungsmittel sind bereitzustellen für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe. Hierin enthalten sind die Kosten des Regionalmanagements, Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen und ein Finanzierungsbeitrag für das Regionen-Netzwerk auf Landesebene. Darüber hinaus dienen die Mittel zur Bereitstellung von öffentlicher Kofinanzierung von regionalen Projekten und ggf. Projekten in privater Trägerschaft (z.B. OFS, Vereine, Verbände). Für Projekte in privater Trägerschaft werden Landesmittel in gleicher Höhe bereitgestellt.

Die Strategie ist bis zum 30.09.2014 beim Land einzureichen. Die beteiligten Ämter und Städte müssen sich bis zum 10.09.2014 gegenüber der AktivRegion Schlei-Ostsee erklären. Um den Anerkennungskriterien des Landes für die künftige Förderperiode zu genügen, wurde im Regionen-Netzwerk die nachfolgende inhaltliche Beschlussformulierung entwickelt.

Weitere Informationen sind unter www.lag-schlei-ostsee.de zu erhalten. Dort steht auch eine Projektabschlussbroschüre für die Förderperiode 2006 bis 2013 zum Herunterladen zur Verfügung, welche den Amtsausschussmitgliedern vorliegt.


Beschluss:

  1. Das Amt Schlei-Ostsee bestätigt, Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee im Rahmen der ELER-Förderung (2014-2023) zu werden. Das Amt Schlei-Ostsee wird die gemeinsam mit den weiteren Akteuren erarbeitete integrierte Entwicklungsstrategie aktiv umsetzen.
  2. Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2015-2023 für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe, zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale Projekte in der in der Strategie dokumentierten Höhe erforderlich. An dieser Mittelbereitstellung beteiligt sich das Amt Schlei-Ostsee mit einer Gesamtsumme von 179.005,00 €. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.
  3. Das Amt Schlei-Ostsee erklärt sich bereit, für Einzelprojekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung, die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen. Gleiches gilt für die beteiligten amtsangehörigen Gemeinden.


Ja-Stimmen :22
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Übertragung von Aufgaben auf das Amt Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 18/2014

Das Landesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Februar 2010 (Az.: LVerfG/09) folgendes festgestellt:
"Die Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 93), ist mittlerweile insofern mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 3 Absatz 1 der Landesverfassung unvereinbar, als sie in § 5 Absatz 1 Satz 1 die Möglichkeit eröffnet, dass sich die Ämter in Folge zunehmender Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben durch die Gemeinden zu Gemeindeverbänden entwickeln, sie aber für diesen Fall in § 9 keine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses als des zentralen Entscheidungsorgans der Ämter durch das Volk vorsieht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die verfassungswidrige Rechtslage bis spätestens zum 31. Dezember 2014 durch eine Neuregelung zu beseitigen. Bis dahin bleibt § 9 der Amtsordnung insgesamt anwendbar."

Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 u. a. § 5 der Amtsordnung (AO) geändert. Seit dem können mehrere amtsangehörige Gemeinden gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von höchstens fünf Selbstverwaltungsaufgaben aus einem Katalog von 16 definierten Aufgaben übertragen.

Dem Amt Schlei-Ostsee (bzw. seinen Rechtsvorgängern) wurden von jeweils mehreren Gemeinden folgende Aufgaben übertragen (s. auch untenstehende Tabelle):
  • Dezentrale Abwasserbeseitigung
  • Ortsentwässerung Nordschwansen
  • Schulträgerschaft Mittelschwansen
  • Volkshochschule Fleckeby
  • Förderung der Kindertagesstätten in Karby
  • Jugendfeuerwehr Schwansen
  • Wahrnehmung der Gesellschafteraufgaben in der Ostseefjord Schlei GmbH
  • Integrierte Ländliche Entwicklung/AktivRegion

Folglich wurden dem Amt ursprünglich insgesamt 8 Aufgaben übertragen, wobei die dezentrale Abwasserbeseitigung und die Ortsentwässerung Nordschwansen unter dem Oberbegriff "Abwasserbeseitigung" zusammen als nur eine Aufgabe zählen. Folglich hatte das Amt die zulässigen fünf übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben um 2 Aufgaben überschritten.

Grundsätzlich passen alle genannten übertragenen Aufgaben in den Katalog des § 5 der Amtsordnung, so dass sich aus diesem Grunde keine zwingende Auswahl einer Rückübertragung ergeben hatte. Diese war vielmehr nach praktischen Erwägungen vorzunehmen. Verschiedene Gemeinden im jetzigen Amt Schlei-Ostsee haben in ehemals verschiedenen Ämtern zu verschiedenen Zeiten verschiedene Aufgaben übertragen. Anlässlich der gesetzlichen Änderung wurden wiederum die Aufgaben "Volkshochschule Fleckeby" und "Jugendfeuerwehr Schwansen" an die Gemeinden (bzw. den Schulverband Fleckeby) zurück übertragen. Nunmehr macht es Sinn, die aktuellen Aufgabenübertragungen einmal zusammenfassend darzustellen und die (weitere) Zustimmung zur Wahrnehmung dieser Aufgaben durch das Amt zu beschließen. Selbstverständlich gilt die Aufgabenübertragung nur insoweit, wie auch amtsangehörige Gemeinden die Übertragung beschlossen haben. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich von jeder Gemeinde binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und dass im Amtsausschuss nur die jeweiligen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.

Zu den einzelnen Aufgaben:
  • Die dezentrale Abwasserbeseitigung beinhaltet die Abfuhr des Klärschlamms aus den Kleinkläranlagen mit der entsprechenden Gebührenerhebung und dem Satzungsrecht. Alle 19 Gemeinden haben diese Aufgabe übertragen, so dass eine einheitliche Vorgehensweise bspw. bei der Ausschreibung der Abfuhr insgesamt zu günstigeren Konditionen führt. 38 Satzungen in 19 Gemeinden werden durch zwei Amtssatzungen ersetzt, womit eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung einhergeht. Wesentliche Satzungsgestaltungsmöglichkeiten sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin nicht gegeben und die Ausführung der Satzung obliegt so oder so dem Amt. Mit der Übertragung ist folglich eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung verbunden, ohne dass eine Einschränkung gemeindlicher Rechte zu befürchten ist. Folglich soll diese Aufgabe beim Amt verbleiben, so dass die erste Katalogauswahl "Abwasserbeseitigung" heißt.
  • Damit "belastet" die Ortsentwässerung Nordschwansen keine gesonderte Aufgabe und kann ebenfalls in Amtsträgerschaft verbleiben. Damit wird die Schaffung eines zusätzlichen Abwasserzweckverbandes überflüssig.
  • Die Trägerschaft für die Schule Mittelschwansen wurde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erörtert. Hierbei wurde einvernehmlich zwischen Kreis und Schulträger festgestellt, dass die Amtsträgerschaft als zweite Aufgabe beibehalten werden soll.
  • Die Aufgabe "Volkshochschule Fleckeby" wurde ursprünglich von den Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel auf das Amt übertragen. Die Rückübertragung auf den Schulverband Fleckeby, der sich aus den gleichen Gemeinden zusammensetzt, ist bereits zum 01.01.2013 erfolgt.
  • Die Förderung der Kindertagesstätten in Karby beinhaltet die Vertragspartnerschaft zur Kirchengemeinde Karby, die Trägerin der Einrichtungen ist. In einer Großzahl anderer Gemeinden besteht eine direkte Vertragsbeziehung der Gemeinden zur Kirchengemeinde, so dass auch hier eine Rückübertragung auf die Gemeinden erfolgen könnte. Hierfür wäre eine notarielle Änderung der Rechtsnachfolge eines Erbbaurechtsvertrages erforderlich, da das Amt Erbbauberechtigter eines Kindergartengrundstücks der Kirchengemeinde ist und den dortigen Kindergarten erstellt hat. Der Beginn einer diesbezüglichen Beratung wird noch im Jahr 2014 angedacht, so dass die Aufgabe derzeit noch als dritte Aufgabe beim Amt verbleibt.
  • Die Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen" wurde als Teil der originären Aufgabe der Gemeinden für den Brandschutz an die Gemeinden zurückübertragen. Die Gemeinden haben durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.11.2013 die Gemeinden Waabs und Winnemark für ihre jeweiligen Standorte beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
  • Die Beteiligung an der Ostseefjord Schlei GmbH kann nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden, da je Amt nur ein Gesellschafteranteil ausgegeben wird. Folglich ist als vierte Katalogaufgabe die Förderung des Tourismus zu nennen.
  • Die Wahrnehmung der Aufgabe "AktivRegion (Integrierte Ländliche Entwicklung)" wurde von allen 16 Gemeinden, die im Gebiet der AktivRegion Schlei-Ostsee liegen, auf das Amt übertragen. Eine wirksame Vertretung im Vorstand der AktivRegion ist bei der Vielzahl der Gemeinden im AktivRegions-Gebiet nur über das Amt möglich. Dies schließt ausdrücklich eine Mitarbeit der Gemeinden nicht aus. Die Aufgabe soll somit als fünfte Katalogaufgabe beim Amt angesiedelt bleiben.


Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Amt Schlei-Ostsee (weiterhin) im Rahmen der Übertragungsbeschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden in folgenden fünf Aufgabenbereichen nach § 5 AO die Trägerschaft übernimmt:
  • Abwasserbeseitigung
  • Schulträgerschaft
  • Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen sowie Durchführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Förderung des Tourismus
  • Integrierte Ländliche Entwicklung

Folgende Aufgaben wurden rückübertragen:
  • Volkshochschule Fleckeby
  • Jugendfeuerwehr Schwansen
Tabelle der gemeindlichen Übertragungsbeschlüsse:
 
Abwasserbeseitigung
Schule
Kindergarten
Tourismus
I. Ländl. Entwickl.
 
dezentral
zentral
in Waabs
Karby
überörtl.
AktivReg.
Altenhof
09.02.1982
-
-
-
-
-
Barkelsby
16.02.1982
-
-
-
19.02.2014
13.09.2007
Brodersby
09.11.1981
* 03.08.1984
-
1998/2000/01
-
01.07.2014
Damp
17.02.1982
-
"22.07.1975"
-
08.12.2004
19.09.2007
Dörphof
29.04.1981
25.07.1984
-
1998/2001
11.11.2004
21.08.2007
Fleckeby
28.10.2008
-
-
-
08.11.2007
07.12.2006
Gammelby
28.01.1982
-
-
-
25.02.2014
18.09.2007
Goosefeld
08.06.1984
-
-
-
-
-
Güby
30.09.2008
-
-
-
30.10.2007
12.06.2007
Holzdorf
02.09.1981
-
"29.07.1975"
-
18.10.2004
12.12.2007
Hummelfeld
10.11.2008
-
-
-
17.03.2014
28.07.2014
Karby
17.12.1981
27.06.1984
-
1998/2000/01
08.12.2004
08.10.2007
Kosel
11.11.2008
-
-
-
27.02.2014
12.07.2007
Loose
13.09.1983
-
-
-
-
24.07.2014
Rieseby
06.10.2008
-
-
-
02.04.2014
07.05.2007
Thumby
07.04.1981
-
"16.09.1975"
-
13.12.2004
13.12.2007
Waabs
20.10.1981
-
25.07.1975
-
07.04.2014
05.11.2007
Windeby
29.12.1981
-
-
-
-
-
Winnemark
27.10.1981
-
-
1998/2000
14.10.2004
06.09.2007
                                    * nur OT Brodersby
 und OT Höxmark


Beschluss:

Das Amt Schlei-Ostsee ist grundsätzlich bereit, Trägerschaften im Bereich folgender 5 Katalogaufgaben nach § 5 AO zu übernehmen:
  • Abwasserbeseitigung
  • Schulträgerschaft
  • Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen sowie Durchführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Förderung des Tourismus
  • Integrierte Ländliche Entwicklung

Der Übernahme der Trägerschaften entsprechend der in vorstehender Tabelle genannten Übertragungsbeschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby"
Beschlussvorlage - 19/2014

Die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark haben die Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung, wonach das Amt nur noch 5 Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden übernehmen darf, wird eine Rückübertragung dieser Aufgabe überlegt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern geführt.

Die Aufgabe beinhaltet "lediglich" die Vertragspartnerschaft zur Kirchengemeinde Karby, die Trägerin der Einrichtung ist. An den diesbezüglichen Verhandlungen sind ohnehin die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden beteiligt. Der Mehraufwand bei einer Rückübertragung an die Gemeinden ist unerheblich. Die jeweiligen Gemeinden würden jedoch eine wichtige Selbstverwaltungsaufgabe dazu gewinnen. Als Rechtsnachfolger für das Amt wären die vier Gemeinden "automatisch" Vertragspartner der Kirchengemeinde. So würden sie auch hinsichtlich des Kindergartengrundstücks in der Rosenstraße dem Amt als Erbbauberechtigte folgen. Wesentliche finanzielle Veränderungen wären damit nicht verbunden, da die Rechte und Pflichten, die bereits jetzt mittelbar bei den 4 Gemeinden liegen, 1 : 1 übergehen würden.

Die Aufgabe kann zum 01.01.2015 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.


Beschluss:

Soweit die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark die Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" beschließen, stimmt das Amt dieser Rückübertragung zu.


Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Der Amtsvorsteher gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.



Godber Peters  Rainer Röhl 
Protokollführer  Amtsvorsteher