Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Stellvertreter Amtsausschuss Roland Axmann (stellv. für Frank Dreves) |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen |
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas |
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige |
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder |
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger |
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg |
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls |
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak |
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck |
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde |
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep |
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer |
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt |
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer |
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker |
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer |
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt |
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves (entschuldigt vert. durch Roland Axmann) |
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse (entschuldigt ) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
Gast Enriquè Ruiz Hampel |
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Bericht des Amtsdirektors |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Vorstellung neuer stellvertretender Schiedsmann |
Beschlussvorlage - 12/2014 | |
9. | Teilnahme an der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee 2014 bis 2023 |
Beschlussvorlage - 16/2014 | |
10. | Übertragung von Aufgaben auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 18/2014 | |
11. | Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" |
Beschlussvorlage - 19/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
15. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Amtsvorsteher stellt den Antrag, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern: TOP 11 " Stellungnahme zur Erteilung einer Erlaubnis" TOP 12 " Stellungnahme zur Erteilung einer Bewilligung" Die Tagesordnungspunkte 11 - 13 sollen nichtöffentlich beraten werden. |
Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten: 06.05.2014 Fachtagung Natura 2000 07.05.2014 Workshop Scheersberg 10.05.2014 Amtsbereisung Teil 1 19.05.2014 Vorstandssitzung Naturpark Schlei 22.05.2014 Fachtagung Schwerin 23.05.2014 Fachtagung Schwerin 02.06.2014 Stadtwerke Schleswig, Spende für die Jugendfeuerwehren 13.06.2014 Amtsvorstehertagung in Molfsee 14.06.2014 Einweihung Erlebnisbad Damp 30.06.2014 Schleibereisung, Einladung durch Stadt Schleswig 02.07.2014 SHGT-Tagung in Alt Duvenstedt 09.07.2014 Petitionsübergabe Wasserstraße Schlei, Kappeln 11.08.2014 Sondersitzung zum Abbau von Kohlenwasserstoffen im Amt 12.08.2014 Sanierungsstand- und Planung der Kreisstraßen in Rendsburg 14.08.2014 Arbeitskreis Daseinsvorsorge im Rathaus in Schleswig 15.08.2014 Informationsgespräch Brücke Lindaunis 21.08.2014 Abstimmungsgespräch mit Eckernförde, Osterby, Kappeln und Amt Süderbrarup wegen Claimabsteckung 27.08.2014 Hauptausschuss |
zu TOP 4. | Bericht des Amtsdirektors |
Der Amtsdirektor berichtet in folgenden Angelegenheiten:
|
zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Herr Haller verweist auf die Presseveröffentlichung der neuen Rattenbekämpfungsverordnung des Kreises. Danach ist der Gebrauch von Rattenbekämpfungsmitteln nur noch für Schädlingsbekämpfer oder Personen mit Befähigungsnachweis möglich. Herr Haller fragt nach, ob eine Verordnung auf Amtsebene möglich ist. Ordnungsamtsleiter Kinza führt dazu aus, dass die gesetzliche Regelung bereits seit letztem Jahr galt. Es sind lediglich die besonders giftigen Stoffe für Privatleute verboten. Alternative ist der Erwerb von zahlreichen anderen Mitteln für Privatleute jedoch noch möglich, so dass keine Nachteile zu erwarten sind. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Vorstellung neuer stellvertretender Schiedsmann |
Beschlussvorlage - 12/2014 Auf der letzten Sitzung des Amtsausschusses vom 14.04.2014 wurde Herr Enrique Ruiz-Hampel aus Rieseby für die Dauer von 5 Jahren zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsbezirk Schlei gewählt. Herr Ruiz-Hampel stellt sich jetzt dem Amtsausschuss vor. |
Beschluss: |
zu TOP 9. | Teilnahme an der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee 2014 bis 2023 |
Beschlussvorlage - 16/2014 Die Erarbeitung der integrierten Entwicklungsstrategie zur Bewerbung der AktivRegion Schlei-Ostsee für die ELER Förderperiode 2014-2020 läuft derzeit auf Hochtouren. Grundlage für die Erarbeitung der Strategie ist ein entsprechender Leitfaden der aufgrund von EU-Verordnungen vom zuständigen Ministerium erarbeitet wurde. Der Leitfaden definiert für die Strategie Mindest- und Qualitätskriterien. Ein zentrales Anerkennungskriterium zum Thema Finanzierung ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln. Nach aktuellen Informationen erhalten die für die kommende Förderperiode anerkannten AktivRegionen jeweils ein Budget in Höhe von insgesamt 3.000.000 €. Die EU-Mittel sind entsprechend durch öffentliche nationale Mittel kozufinanzieren. Die Bereitstellung der öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die Laufzeit der Förderperiode ist bereits aus den beiden vorangegangenen EU-Förderperioden bekannt und geübte Praxis. In Vorgesprächen wurde erörtert, das bewährte Kofinanzierungsmodell der auslaufenden Förderperiode auf Basis des bekannten Verteilerschlüssels und mit der gleichen Gesamtsumme (917.500,00 €) fortzuführen. Im Hinblick auf die neue Förderperiode wurden die Datengrundlagen aktualisiert. Die Einwohnerzahlen basieren auf der Fortschreibung der Zensuszahlen vom 30.09.2013. Die Finanz- u. Steuerkraftzahlen aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2014. Der aktualisierte Verteilerschlüssel für die Förderperiode 2014 bis 2020 (2023) ergibt sich aus den vorliegenden Tabellen. Insgesamt erstreckt sich der Finanzierungsrahmen durch die neue n+3-Regelung (vorher n+2) bis zum Jahre 2023. Die Kofinanzierungsmittel sind bereitzustellen für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe. Hierin enthalten sind die Kosten des Regionalmanagements, Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen und ein Finanzierungsbeitrag für das Regionen-Netzwerk auf Landesebene. Darüber hinaus dienen die Mittel zur Bereitstellung von öffentlicher Kofinanzierung von regionalen Projekten und ggf. Projekten in privater Trägerschaft (z.B. OFS, Vereine, Verbände). Für Projekte in privater Trägerschaft werden Landesmittel in gleicher Höhe bereitgestellt. Die Strategie ist bis zum 30.09.2014 beim Land einzureichen. Die beteiligten Ämter und Städte müssen sich bis zum 10.09.2014 gegenüber der AktivRegion Schlei-Ostsee erklären. Um den Anerkennungskriterien des Landes für die künftige Förderperiode zu genügen, wurde im Regionen-Netzwerk die nachfolgende inhaltliche Beschlussformulierung entwickelt. Weitere Informationen sind unter www.lag-schlei-ostsee.de zu erhalten. Dort steht auch eine Projektabschlussbroschüre für die Förderperiode 2006 bis 2013 zum Herunterladen zur Verfügung, welche den Amtsausschussmitgliedern vorliegt. |
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :22 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Übertragung von Aufgaben auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 18/2014 Das Landesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Februar 2010 (Az.: LVerfG/09) folgendes festgestellt: "Die Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 93), ist mittlerweile insofern mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 3 Absatz 1 der Landesverfassung unvereinbar, als sie in § 5 Absatz 1 Satz 1 die Möglichkeit eröffnet, dass sich die Ämter in Folge zunehmender Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben durch die Gemeinden zu Gemeindeverbänden entwickeln, sie aber für diesen Fall in § 9 keine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses als des zentralen Entscheidungsorgans der Ämter durch das Volk vorsieht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die verfassungswidrige Rechtslage bis spätestens zum 31. Dezember 2014 durch eine Neuregelung zu beseitigen. Bis dahin bleibt § 9 der Amtsordnung insgesamt anwendbar." Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 u. a. § 5 der Amtsordnung (AO) geändert. Seit dem können mehrere amtsangehörige Gemeinden gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von höchstens fünf Selbstverwaltungsaufgaben aus einem Katalog von 16 definierten Aufgaben übertragen. Dem Amt Schlei-Ostsee (bzw. seinen Rechtsvorgängern) wurden von jeweils mehreren Gemeinden folgende Aufgaben übertragen (s. auch untenstehende Tabelle):
Folglich wurden dem Amt ursprünglich insgesamt 8 Aufgaben übertragen, wobei die dezentrale Abwasserbeseitigung und die Ortsentwässerung Nordschwansen unter dem Oberbegriff "Abwasserbeseitigung" zusammen als nur eine Aufgabe zählen. Folglich hatte das Amt die zulässigen fünf übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben um 2 Aufgaben überschritten. Grundsätzlich passen alle genannten übertragenen Aufgaben in den Katalog des § 5 der Amtsordnung, so dass sich aus diesem Grunde keine zwingende Auswahl einer Rückübertragung ergeben hatte. Diese war vielmehr nach praktischen Erwägungen vorzunehmen. Verschiedene Gemeinden im jetzigen Amt Schlei-Ostsee haben in ehemals verschiedenen Ämtern zu verschiedenen Zeiten verschiedene Aufgaben übertragen. Anlässlich der gesetzlichen Änderung wurden wiederum die Aufgaben "Volkshochschule Fleckeby" und "Jugendfeuerwehr Schwansen" an die Gemeinden (bzw. den Schulverband Fleckeby) zurück übertragen. Nunmehr macht es Sinn, die aktuellen Aufgabenübertragungen einmal zusammenfassend darzustellen und die (weitere) Zustimmung zur Wahrnehmung dieser Aufgaben durch das Amt zu beschließen. Selbstverständlich gilt die Aufgabenübertragung nur insoweit, wie auch amtsangehörige Gemeinden die Übertragung beschlossen haben. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich von jeder Gemeinde binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und dass im Amtsausschuss nur die jeweiligen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen. Zu den einzelnen Aufgaben:
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Amt Schlei-Ostsee (weiterhin) im Rahmen der Übertragungsbeschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden in folgenden fünf Aufgabenbereichen nach § 5 AO die Trägerschaft übernimmt:
Folgende Aufgaben wurden rückübertragen:
Tabelle der gemeindlichen Übertragungsbeschlüsse:
* nur OT Brodersby und OT Höxmark |
Beschluss: Das Amt Schlei-Ostsee ist grundsätzlich bereit, Trägerschaften im Bereich folgender 5 Katalogaufgaben nach § 5 AO zu übernehmen:
Der Übernahme der Trägerschaften entsprechend der in vorstehender Tabelle genannten Übertragungsbeschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden wird zugestimmt. |
Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" |
Beschlussvorlage - 19/2014 Die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark haben die Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung, wonach das Amt nur noch 5 Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden übernehmen darf, wird eine Rückübertragung dieser Aufgabe überlegt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern geführt. Die Aufgabe beinhaltet "lediglich" die Vertragspartnerschaft zur Kirchengemeinde Karby, die Trägerin der Einrichtung ist. An den diesbezüglichen Verhandlungen sind ohnehin die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden beteiligt. Der Mehraufwand bei einer Rückübertragung an die Gemeinden ist unerheblich. Die jeweiligen Gemeinden würden jedoch eine wichtige Selbstverwaltungsaufgabe dazu gewinnen. Als Rechtsnachfolger für das Amt wären die vier Gemeinden "automatisch" Vertragspartner der Kirchengemeinde. So würden sie auch hinsichtlich des Kindergartengrundstücks in der Rosenstraße dem Amt als Erbbauberechtigte folgen. Wesentliche finanzielle Veränderungen wären damit nicht verbunden, da die Rechte und Pflichten, die bereits jetzt mittelbar bei den 4 Gemeinden liegen, 1 : 1 übergehen würden. Die Aufgabe kann zum 01.01.2015 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen. |
Beschluss: Soweit die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark die Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" beschließen, stimmt das Amt dieser Rückübertragung zu. |
Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Der Amtsvorsteher gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt. |
Godber Peters | Rainer Röhl |
Protokollführer | Amtsvorsteher |