N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 09.06.2015.

Sitzungsort:  im "Riesby Krog", Dorfstraße 35, 24354, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Stellvertreter Amtsausschuss Dieter Olma (stellv. für Christian Schlömer)
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Stellvertreter Amtsausschuss Heike Stolz (stellv. für Marlies Thoms-Pfeffer)
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk

Abwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer (entschuldigt vert. durch Dieter Olma)
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer (entschuldigt vert. durch Heike Stolz)

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung Norbert Jordan
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
Verwaltung Christoph Stöcks
Gast Hans-Heinrich Köpke
Gast Enriquè Ruiz Hampel
Gast Rolf-Oliver Schwemer
Gast Detlef Thom
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers
4. Bericht des Amtsdirektors
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Schiedspersonen für den Bezirk Schlei
  Beschlussvorlage - 9/2015
9. Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Windeby
  Beschlussvorlage - 5/2015
10. Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Schwansen
  Beschlussvorlage - 7/2015
11. Geschäftsordnung für den Amtsausschuss
  Beschlussvorlage - 34/2014
12. Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung
  Beschlussvorlage - 8/2015
13. Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Unterstützung der sprachlichen Eingliederung von Flüchtlingen
  Beschlussvorlage - 11/2015
14. Kanalsanierungen in der Ortsentwässerung Nordschwansen
  Beschlussvorlage - 2/2015
15. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 6/2015
16. Erlass der Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 1/2015

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Der Amtsvorsteher bittet darum, sich zu einer Gedenkminute für die verstorbene Mitarbeiterin des Amtes Maren Lenz und den verstorbenen Schiedsmann Gunnar Hansen zu erheben.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Amtsvorsteher beantragt, die Tagesordnung um TOP 16 "Erlass der Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Mittelschwansen" zu erweitern.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers

An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung teilgenommen:

24.11.2014 Informationsgespräch zur Entwicklung bzw. Sanierung des Ostseewanderweges

                                    Erfreulicherweise hat man auch auf höherer politischer Ebene die Wichtigkeit dieses Weges erkannt und schnelles Handeln zugesichert.

30.11.2014                        Internationale Chorakademie in Schleswig

Die Stadtwerke Schleswig hatten zu diesem schönen Event in der A.P. Möller Skolen eingeladen. Die Eintrittsgelder fließen in soziale Einrichtungen.

01.12.2014 Informationsveranstaltung zum Bergrecht
Im Landeshaus in Kiel wurden die bergrechtlichen Verfahren und die Möglichkeiten der Gemeindebeteiligungen erörtert. Festzustellen ist, dass dieses Gesetz einer dringlichen Reformierung bedarf.

05.12.2014                        Weihnachtsfeier der Amtsverwaltung

17.12.2014                        geplante Breitbandversorgung

Die ersten Schritte zur gemeindeübergreifenden Breitbandversorgung (FTTH) wurden auf den Weg gebracht. Derzeitiger Sachstand heute Abend.

30.12.2014                        Jahresabschlussgrüße an die Mitarbeiter des Amtes

11.01.2015                        Neujahrsempfang in Kosel

13.01.2015                         Besprechung zum Bildband des Kreises

                                    Neujahrsempfang der Marine des Standortes Eckernförde

02.03.2015                        Erstes Informationsgespräch zum Urteil des OVG im Amt

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zu den Windeignungsflächen wurde besprochen, die weiteren Maßnahmen abgestimmt.

05.03.2015                        IHK-Empfang bei Fa. Behn in Eckernförde

12/13.03.2015                        Dienstversammlung in Damp

Der Innenminister und der Landrat informierten u.a über die derzeitigen Sachstände im Bereich der Flüchtlingssituationen.

17.03.2015                        Zukunft Schleibrücke Lindaunis

Der Verkehrsminister informierte über die weitere Planung zum Neubau der Schleibrücke. Der Neubau soll Ende 2017 fertiggestellt sein.

22.03.2015                        20 Jahre Jugendfeuerwehr Fleckeby

26.03.2015                        Gewerbeentwicklung im Kreis

Seminar zur möglichen Entwicklung von Gewerbeflächen/Gebieten im Kreis und der kreisfreien Städte.

13.04.2015                        Vorgespräch für den Amts- und Hauptausschuss

28.04.2014                        Gesprächsrunde im Kreis zu aktuellen Themen

08.05.2015                        Amtsvorstehertagung in Molfsee

                                    Auch hier ging es schwerpunktmäßig um die Flüchtlingssituation.

09.05.2015                        Amtsbereisung Teil 2

Diesmal ging es in die südlichen Gemeinden des Amtes. Nochmals vielen Dank an die Bürgermeister(innen) für die ausführlichen Erläuterungen ihrer Gemeinde. Es war eine sehr interessante und schöne Rundreise.

26.05.2015                        Hauptausschusssitzung



zu TOP 4. Bericht des Amtsdirektors

  • Die Gesamtheit der Gemeinden im Amt Schlei-Ostsee ist strukturell finanzschwach. So liegt die Finanzkraft je Einwohner 2015 im Durchschnitt bei 916,98 €, während sie im Kreis 938,81 € und landesweit bei den kreisangehörigen Gemeinden 986,83 € beträgt. Die Spannbreite innerhalb des Amtes ist groß. So liegen Dörphof, Güby, Holzdorf und Rieseby bei ca. 860,00 €, Damp bei 1.286,91 €. Die Finanzkraft hängt entscheidend von der Steuerkraft ab, die gemeinsam mit den Schlüsselzuweisungen die Finanzkraft bildet.
Die Steuer- und Finanzkraftzahlen der einzelnen Gemeinden je Einwohner:
Gemeinde
Steuerkraft
Finanzkraft
Altenhof
677,58 €
913,76 €
Barkelsby
592,24 €
888,17 €
Brodersby
573,05 €
882,42 €
Damp
1.477,61 €
1.286,91 €
Dörphof
502,43 €
862,28 €
Fleckeby
662,80 €
909,33 €
Gammelby
534,76 €
870,91 €
Goosefeld
570,37 €
881,61 €
Güby
479,98 €
860,26 €
Holzdorf
507,10 €
862,71 €
Hummelfeld
540,29 €
872,58 €
Karby
562,77 €
879,32 €
Kosel
655,09 €
907,02 €
Loose
535,88 €
871,26 €
Rieseby
491,83 €
861,34 €
Thumby
712,98 €
924,39 €
Waabs
644,07 €
903,72 €
Windeby
655,59 €
907,18 €
Winnemark
561,19 €
878,84 €
Amt Schlei-Ostsee
651,23 €
916,98 €
Kreis RD-ECK
746,54 €
938,81 €
Kreisangehörige Gemeinden in S.-H.
829,35 €
986,83 €

Damit stehen den Gemeinden unseres Amtes jährlich ca. 1.300.000,00 € weniger Finanzmittel zur Verfügung, als nach dem schleswig-holsteinischen Durchschnitt zur Verfügung stehen würde. Zentralörtliche Mittel sind hierbei unberücksichtigt. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hat die Ungerechtigkeit noch deutlich gefördert.
  • Der Zensus 2011 ermöglicht gemeindespezifische Darstellungen. Der interaktive Zensus-Atlas kann unter https://atlas.zensus2011.de aufgerufen werden. Unter www.zensus2011.de können die dem Atlas zugrunde liegenden Daten heruntergeladen werden. In diesem Zusammenhang weise ich auf die zunehmenden Problematiken hin, die künftig mit der demografischen Entwicklung einhergehen werden (KiTa, Schule, Feuerwehr, Vereine, Ärzte, sonstige öffentliche und private Infrastruktureinrichtungen, Leben im Alter, bauliche Struktur usw.).
  • Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben kürzlich die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet vergeben. Mit dieser Netzplanung, die auch eine Kostenschätzung beinhaltet, soll den Gemeinden eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Zur Aufnahme der Netzstrecken und ihrer Oberflächenbeschaffenheit wird das Amtsgebiet bis Ende Juni 2015 von 2 Mitarbeitern des Planungsbüros abgefahren bzw. abgegangen. Bis Ende Juli sollen der Planentwurf und die Kostenschätzung vorliegen, und bis Ende August werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt. Parallel erfolgen juristische, steuerrechtliche und finanzierungstechnische Erstberatungen u. a. hinsichtlich einer Organisationsform eines möglichen "Breitbanderschließungsträgers". Die Gemeinden werden nach den Sommerferien auf Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse entscheiden, ob und wenn ja, in welcher Organisationsform es weiter gehen soll. Diese könnte sich bis Ende des Jahres konstituieren und im nächsten Jahr die Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) klären. Ein realistischer Ausbaubeginn kann derzeit für 2017 angenommen werden, wenn sich alle 19 Gemeinden des Amtes auf eine gemeinsame Konzeption verständigen. Für einen Ausbau sind ca. 3 Jahre zu veranschlagen.


Als möglicher zusätzlicher Partner kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Nunmehr sind die Weichen so gestellt, dass eine abgestimmte Planung vorgenommen werden kann. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.
  • Der Landtag hat im Mai das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz beschlossen, wonach für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine landesweite Veränderungssperre von 2 Jahren gilt. Hierzu werden jedoch Ausnahmetatbestände durch die Staatskanzlei definiert, die Mitte dieses Monats vorliegen sollen. Hierbei wird es vermutlich zum einen klare Abgrenzungen (wie 800 m Abstand zur nächsten Siedlung) geben, zum anderen aber auch wieder Kriterien, die auszulegen sein werden. Ich erwarte, dass letzteres auch für unser Amtsgebiet gelten wird (beispielsweise hinsichtlich des charakteristischen Landschaftsraums), so dass wir nur durch sich anschließende Auslegungen und Bewertungen der Landesplanung (Staatskanzlei) Klarheit darüber erhalten werden, ob Ausnahmen von der Veränderungssperre bei uns greifen oder nicht. Die Landesplanung wird ein eigenes Gutachten über die charakteristischen Landschaftsräume erstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Gutachten auf den Raum Schwansen auswirken wird.

Die Sinnhaftigkeit der Einleitung oder Fortführung von Bauleitplanungen in unseren Gemeinden kann erst beurteilt werden, wenn die landesplanerischen Vorgaben geklärt sind. Die Gemeinden können sich für diesbezügliche Entscheidungen solange Zeit lassen, bis konkrete Anträge von Vorhabenträgern vorliegen. Bis zu einer landesplanerischen Klärung und Konkretisierung von Vorhaben sind gemeindliche Planungen nicht sinnvoll möglich.

An der Neuaufstellung des Teilregionalplanes "Windeignungsflächen" werden sämtliche Gemeinden in den nächsten Jahren (erneut) durch das Land beteiligt.
  • Gemeindetag und Bildungsministerium haben sich bezüglich der Einführung einer schulischen Assistenz geeinigt. Es gilt das Optionsmodell, wonach die Schulträger bis 30.06.2015 mitteilen sollen, ob sie die Option greifen, sich selbst um Personal zu kümmern und das Land stellt die Gesamtkosten bis 125,00 € je Schüler zur Verfügung, oder das Land stellt das Personal selbst ein.
  • Dem Einsatz der OstseefjordSchlei GmbH und sämtlichen gebündelten Kräften vor Ort ist es zu verdanken, dass der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) entlang der L 26 von Eckernförde bis Damp im ersten Abschnitt nach den Sommerferien und im zweiten Abschnitt im nächsten Jahr eine neue Asphaltdecke erhält.

    Schwierig wird die zusätzliche Ausweisung des OKR von Damp über Dörphof (Schubystrand) bis Brodersby durch das Naturschutzgebiet Schwansener See.
  • Die Zahl der Flüchtlinge, die wir in diesem Jahr aufnehmen müssen, wird sich voraussichtlich auf ca. 150 erhöhen. Die Kapazitäten, die wir geschaffen haben, reichen hierfür aus, wenn uns in diesem Jahr "nur" 25 Flüchtlinge wieder verlassen. Hiervon ist u. E. auszugehen. In Gesprächen mit Kollegen aus anderen Ämtern, Gemeinden und Städten nehme ich wahr, dass die Situation dort sehr viel angespannter ist.

Ich danke allen, die bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge Unterstützung leisten, insbesondere den ehrenamtlichen Helfern, die für eine besondere Willkommenskultur vor Ort sorgen.
  • Die große Kassen- und Ordnungsprüfung durch das Gemeindeprüfungsamt hat keine gravierenden Mängel aufgedeckt. Zusammenfassend haben die Prüfer festgestellt, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die sonstige Verwaltungstätigkeit den Rechtsvorschriften und Weisungen der Aufsichtsbehörde entsprochen haben und die Kassengeschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.
  • Die Sozialabteilung wurde vom 19. bis 20. Januar 2015 vom Kreissozialamt geprüft. Es wurde zusammenfassend festgestellt, dass die Bearbeitung der Fälle sehr sorgfältig erfolgt und Entscheidungen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Interesse der Leistungsberechtigten getroffen werden.
  • In diesem Sommer werden sämtliche Indirekteinleiter ermittelt und anschließend deren ordnungsgemäße Einleitung überprüft. Betroffen sind die Betriebe, die über Fettabscheider oder andere Abscheider verfügen (müssen).
  • Die Klage der Waldorfeinrichtung wegen der Zahlung eines Kostenausgleichs für deren Krippe haben wir (aus formellen Gründen) gewonnen. Inhaltlich wurde nicht verhandelt, so dass es vermutlich erneut zu einer Klage kommen wird.
  • Die Beteiligung in der Bauleitplanung kann jetzt online über www.bob-sh.de erfolgen. Verwaltungen in ganz Schleswig-Holstein haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsverfahren mit BOB-SH durchzuführen. Die Planungsdokumente werden auf der Website hochgeladen und der Öffentlichkeit (und den Trägern öffentlicher Belange) bereitgestellt. Diese wiederum können ihre Stellungnahmen online einreichen und erhalten später die Bewertung ihrer Stellungnahme per E-Mail. Unser Bauamtsleiter, Norbert Jordan, hat die Einführung von BOB-SH intensiv unterstützt. Unser Amt startet demnächst mit B-Plänen in Brodersby, Goosefeld und Güby.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft ergibt sich die Frage, wie lange für ein faunistisches Gutachten vor Ort recherchiert werden muss. Bauamtsleiter Jordan erläutert hierzu, dass es hierzu klare Vorgaben des LLUR gibt, die von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Er rät der Fragestellerin, sich hierzu direkt mit dem LLUR in Verbindung zu setzen.

Es wird weiterhin nachgefragt, wieso in Bezug auf die Fledermäuse in den Gutachten nur auf die Kollisionsproblematik aber nicht auf die Problematik der Druckunterschiede hinter den Windkraftanlagen eingegangen wird. Auch hierzu verweist Herr Jordan direkt an die Fachleute des LLUR.


zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses

Amtsausschussmitglied Haller fragt an, ob bei den Ladungsfristen der Sitzungseinladung auch die sehr schleppende Postzustellung vor Ort berücksichtigt wird. Dieses wird vom Amtsdirektor bejaht. Gleichzeitig erklärt er, dass im Rahmen des Poststreiks sogar die Bürgermeister gebeten werden, die Einladungen zu verteilen, damit die Ladungsfristen eingehalten werden.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Schiedspersonen für den Bezirk Schlei
Beschlussvorlage - 9/2015

Der Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes Schlei, Herr Gunnar Hansen, ist am 17.04.2015 verstorben.

Herr Enrique Ruiz-Hampel, geb. 30.11.1966 in Marburg, wohnhaft Holmbrook 4, 24354 Rieseby, Beamter bei der Bundesagentur für Arbeit, der zur Zeit das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes innehat und bereits diverse Seminare besucht hat, bewirbt sich nun als 1. Schiedsmann.

Außerdem hat sich Herr Detlef Thom, geb. 28.05.1960 in Hildesheim, wohnhaft Breekstücken 5 c, 24354 Kosel, zurzeit Hausmann, davor Tätigkeit als Assessor in einer Anwaltskanzlei, beworben. Er strebt das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes an.

Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl des Schiedsmannes vom Amtsausschuss ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Eckernförde zu bestätigen.


Beschluss:

Gemäß § 30 SchO wird Herr Ruiz-Hampel als Schiedsmann für den Bezirk Schlei für 5 Jahre gewählt. Herr Thom wird als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Schlei für 5 Jahre gewählt.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Windeby
Beschlussvorlage - 5/2015

Die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmanns für den Bezirk Windeby, Herrn Hans-Heinrich Köpke, geb.14.05.1944, Ringstraße 19, 24360 Barkelsby, endet am 16.03.2015. Herr Köpke steht für die Wiederwahl zur Verfügung. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl des Schiedsmanns vom Amtsausschuss ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Eckernförde zu bestätigen.


Beschluss:

Gemäß § 3 SchO wird Herr Hans-Heinrich Köpke als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Windeby für 5 Jahre gewählt.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Schwansen
Beschlussvorlage - 7/2015

Die stellvertretende Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirkes Schwansen kann ihr Amt aufgrund einer Erkrankung nicht weiter ausüben. Herr Raidum Rodde, geb. 25.08.1974 in Eckernförde, wohnhaft Schwastrumhof, 24351 Damp, selbstständiger Baufinanzierer, hat sich um dieses Ehrenamt beworben. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl der Schiedsperson vom Amtsausschuss ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Eckernförde zu bestätigen.


Beschluss:

Gemäß § 3 SchO wird Herr Raidum Rodde als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Schwansen für 5 Jahre gewählt.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Geschäftsordnung für den Amtsausschuss
Beschlussvorlage - 34/2014

Die Geschäftsordnung für den Amtsausschuss datiert vom 26.02.2008. Insbesondere durch den Wechsel von der ehrenamtlichen zur hauptamtlichen Leitung des Amtes haben sich diverse Änderungsbedarfe ergeben.

Folgende redaktionelle Änderungen sind erforderlich:
- Umnummerierung § 10 Einwohnerfragezeit
- § 11 Abs. 2 Ergänzung um das Wort "zu"


Im Rahmen der Diskussion wird angeregt, in § 5 Abs. 3 nach dem Wort "Ladungsfrist" die Worte "von einer Woche" aufzunehmen.


Beschluss:

Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung für den Amtsausschuss wird mit dem im Hauptausschuss genannten redaktionellen Änderungen und der hier vorgeschlagenen Änderung in § 5 Abs.3 beschlossen.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung
Beschlussvorlage - 8/2015

Das Gemeindeprüfungsamt hat die Amtsverwaltung vom 19.08. bis 15.10.2014 geprüft. Der Bericht über die überörtliche Prüfung (Kassen- und Ordnungsprüfung) liegt seit dem 26.03.2015 vor. Die geprüfte Körperschaft hat innerhalb von 6 Monaten gegenüber dem Gemeindeprüfungsamt und der Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. Das Prüfungsergebnis und die durch den Amtsausschuss beschlossene Stellungnahme wird öffentlich ausgelegt, nachdem das Vorliegen des Prüfungsberichtes bekannt gemacht wurde.


Beschluss:

Die vorliegende Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Unterstützung der sprachlichen Eingliederung von Flüchtlingen
Beschlussvorlage - 11/2015

Das Amt Schlei-Ostsee ist zuständig für die Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge.
Die diesbezüglichen Kosten werden dem Amt genauso erstattet, wie die Gewährung weiterer Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus erhält das Amt Betreuungskostenpauschalen von 95,00 € je Quartal und Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung, die für eine hauptamtliche Betreuung (bisher wöchentlich 15 Stunden, ab 01.06.2015 wöchentlich 25 Stunden) verwendet werden. Seit 01.01.2015 werden auch Pauschalen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Höhe von 6,25 € je Quartal und Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung zur Verfügung gestellt, welche über die Konten der Kirchengemeinden an die einzelnen Willkommenskreise weitergeleitet werden. Diese Willkommenskreise leisten besondere ehrenamtliche Arbeit. Sie haben sich in Fleckeby, Damp und Höxmark/Dörphof etabliert. In jedem dieser Bereiche ist eine Volkshochschule tätig, die sich um eine der wesentlichen Integrationsmaßnahmen kümmert - die Verständigung in deutscher Sprache. Diese Leistung ist jedoch dauerhaft nicht ehrenamtlich leistbar. "Offizielle" Deutschkurse werden erst nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens, welches durchschnittlich 6 bis 12 Monate dauert, angeboten. Sinn stiftend ist jedoch, entsprechende Möglichkeiten bereits frühzeitig anzubieten. Land und Bund sind hier gefordert. Der Kreis RD-Eck unterstützt Deutschunterricht im Jahr 2015 einmalig mit einem Zuschuss, von dem die Volkshochschulen Fleckeby und Damp (insgesamt ca. 5.000,00 €) profitiert haben. In Gesprächen mit Volkshochschulverantwortlichen hat sich ergeben, dass ein Betrag in Höhe von 5.000,00 € je VHS den diesjährigen Deutschunterricht sicherstellen würde.


Beschluss:

Den Volkshochschulen in Fleckeby, Damp und Karby sollen für den Deutschunterricht im Jahr 2015 nach Abzug anderer Zuschüsse je 5.000,00 € zur Verfügung gestellt werden.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Kanalsanierungen in der Ortsentwässerung Nordschwansen
Beschlussvorlage - 2/2015

Nachdem in der Entwässerungsausschusssitzung am 19.11.2014 umfassend über das Ergebnis der Kanalkatasteraufnahme und das erstellte Sanierungskonzept beraten wurde, wurden folgende zwei Beschlüsse gefasst:
1. zu TOP 6: Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Vorplanung der Kanalsanierung (LP2) zu verhandeln und zu erstellen. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Entwässerungsausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.

Da die Kreisstraße 63 im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll, wurde in einem weiteren TOP ein weitergehender Beschluss gefasst:

2. zu TOP 7: Es wird beschlossen, die entlang der K 63 erforderlichen Kanalsanierungen in 2015 durchzuführen. Die geschätzten Kosten in Höhe von 375.000 € werden anerkannt und über den Haushalt bereitgestellt. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, notwendige Planungsaufträge zu verhandeln und zu erteilen, Ausschreibungen der Bauleistungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Unterdessen hat Herr Andresen am 16.03.2015 mit Herrn Kreutzfeldt vom LBV-SH eine Bereisung der für 2016 im Amtsgebiet anstehenden Deckenerneuerungen an Kreisstraßen durchgeführt und dabei neue Erkenntnisse gewonnen. Tatsächlich sehen es die Planungen des Kreises vor, dass das Bauende nicht an der Gemeindegrenze zwischen Dörphof und Karby, sondern an der Kreuzung der Brodersbyer Straße / K 62 in Karby sein soll.
Somit verlängert sich das entlang der Asphaltdeckenmaßnahme verlaufende und zu sanierende Kanalnetz auch von 1.500 m auf 2.150 m (hier nur lfdm Straße gemeint, nicht lfdm Kanal).
Zudem wurden parallel Bereiche des Kanalsystems, die bei der Ausführungsplanung noch Unklarheiten aufgezeigt haben, nachgereinigt und nachinspiziert. Das gilt insbesondere für die Regenwasseranschlussleitungen zu den Grundstücken und den Straßenabläufen. Diese Inspektionen sind bekanntermaßen im Zuge der Erstellung des Kanalkatasters nicht gefordert gewesen.
Dadurch bedingt erhöhen sich die Sanierungskosten gegenüber der einstigen Schätzkosten wesentlich.
Zwischenzeitlich wurde beschlussgemäß die Ausschreibung durchgeführt. Die Submission der Angebote fand am 28.04.2015 statt. Bis zur Sitzung der am 30.04.2015 eingeladenen Entwässerungsausschusssitzung am 13.05.2015 werden die Angebote gewertet und eine Vergabeempfehlung verfasst sein. In dieser Ausschreibung ist der Mehrumfang der Leistung bereits berücksichtigt.
Herr Stieghorst wird in dieser Entwässerungsausschusssitzung detailliert berichten, welche Maßnahmen zu welchen Kosten führen. Da das Prüfergebnis der Ausschreibung noch nicht vorliegt, kann die Auftragssumme nur abgeschätzt werden. Herr Andresen schätzt, dass sich die Gesamtherstellungskosten (Bau- und Planungskosten) auf rund 750.000 € belaufen.

Zur Beratung der Möglichkeiten der Finanzierung der Maßnahme sei an dieser Stelle der Rücklagenbestand der Ortsentwässerung Nordschwansen zum Jahreswechsel 2014 / 2015 mit rund 1,3 Mio € benannt.

Das Beratungsergebnis des Entwässerungsausschusses wird die Grundlage der Beratung und Beschlussfassung im Amtsausschuss sein.


Mit dieser Vorlage soll zur Beratung und Beschlussfassung des Amtsausschusses über die Maßnahmen und Mittelbereitstellungen aufgefordert werden.

Abstimmungsberechtigt sind die Amtsausschussmitglieder der Gemeinden Brodersby, Karby und Dörphof.


Bürgermeister Möse bedankt sich für die Fleißarbeit, die die Mitarbeiter Herr Andresen und Herr Lange im Rahmen dieses Projektes geleistet haben.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Vorplanung der Kanalsanierung Mittel in Höhe von 20.000 € und für die Kanalsanierungsmaßnahmen entlang der K63 weitere Mittel in Höhe von 750.000 € über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2015 bereit zu stellen. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, notwendige Planungsaufträge zu verhandeln und zu erteilen, Ausschreibungen der Bauleistungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 6/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob

1.      der Haushaltsplan eingehalten ist,
2.      die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und       belegt worden sind,
3.      bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4.      die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 des Amtes Schlei-Ostseewurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass der Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 1/2015

An der Grundschule Mittelschwansen besteht ein Bedarf an einer Ferienbetreuung während der gesetzlichen Schulferien.

Diese soll folgende Rahmenbedingungen abdecken:
  • Betreuung für 5 Wochen im Jahr, davon 3 Wochen in den Sommerferien, 1 Woche in den Osterferien sowie 1 Woche in den Herbstferien.
  • Betreuung montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
  • Buchung nur für die kompletten 5 Wochen möglich.
  • Gebühr in Höhe von 92,00 EUR pro Kind und Woche (einschließlich des Mittagessens).

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung ist eine Ermäßigung der Benutzungsgebühren für die Betreute Grundschule auf Grundlage der Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde möglich. Da eine Erstattung der daraus resultierenden Einnahmeausfälle vom Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht erfolgt, werden sie in voller Höhe vom Schulträger übernommen. Zu klären wäre daher, ob diese Ermäßigungsmöglichkeit auch für die Gebühren der Ferienbetreuung gelten sollte.

Die vorgenannten Bedingungen wurden in die Satzung eingearbeitet, die als Entwurf in der Anlage beigefügt ist. Die Änderungen sind farblich markiert.


Beschluss:

Die Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen wird in der im Schulausschuss erarbeiteten Form beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Rainer Röhl 
Protokollführer  Amtsvorsteher