Sitzungsort: | im "Riesby Krog", Dorfstraße 35, 24354, 24354 Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.05 Uhr |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen |
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas |
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige |
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder |
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger |
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg |
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls |
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll |
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse |
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler |
Stellvertreter Amtsausschuss Dieter Olma (stellv. für Christian Schlömer) |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak |
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck |
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde |
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep |
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt |
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer |
Stellvertreter Amtsausschuss Heike Stolz (stellv. für Marlies Thoms-Pfeffer) |
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt |
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk |
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer (entschuldigt vert. durch Dieter Olma) |
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer (entschuldigt vert. durch Heike Stolz) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Verwaltung Norbert Jordan |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
Verwaltung Christoph Stöcks |
Gast Hans-Heinrich Köpke |
Gast Enriquè Ruiz Hampel |
Gast Rolf-Oliver Schwemer |
Gast Detlef Thom |
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Bericht des Amtsdirektors |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Schiedspersonen für den Bezirk Schlei |
Beschlussvorlage - 9/2015 | |
9. | Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Windeby |
Beschlussvorlage - 5/2015 | |
10. | Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Schwansen |
Beschlussvorlage - 7/2015 | |
11. | Geschäftsordnung für den Amtsausschuss |
Beschlussvorlage - 34/2014 | |
12. | Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung |
Beschlussvorlage - 8/2015 | |
13. | Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Unterstützung der sprachlichen Eingliederung von Flüchtlingen |
Beschlussvorlage - 11/2015 | |
14. | Kanalsanierungen in der Ortsentwässerung Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 2/2015 | |
15. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 6/2015 | |
16. | Erlass der Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen |
Beschlussvorlage - 1/2015 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Der Amtsvorsteher bittet darum, sich zu einer Gedenkminute für die verstorbene Mitarbeiterin des Amtes Maren Lenz und den verstorbenen Schiedsmann Gunnar Hansen zu erheben. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Amtsvorsteher beantragt, die Tagesordnung um TOP 16 "Erlass der Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Mittelschwansen" zu erweitern. |
Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung teilgenommen: 24.11.2014 Informationsgespräch zur Entwicklung bzw. Sanierung des Ostseewanderweges Erfreulicherweise hat man auch auf höherer politischer Ebene die Wichtigkeit dieses Weges erkannt und schnelles Handeln zugesichert. 30.11.2014 Internationale Chorakademie in Schleswig Die Stadtwerke Schleswig hatten zu diesem schönen Event in der A.P. Möller Skolen eingeladen. Die Eintrittsgelder fließen in soziale Einrichtungen. 01.12.2014 Informationsveranstaltung zum Bergrecht 05.12.2014 Weihnachtsfeier der Amtsverwaltung 17.12.2014 geplante Breitbandversorgung Die ersten Schritte zur gemeindeübergreifenden Breitbandversorgung (FTTH) wurden auf den Weg gebracht. Derzeitiger Sachstand heute Abend. 30.12.2014 Jahresabschlussgrüße an die Mitarbeiter des Amtes 11.01.2015 Neujahrsempfang in Kosel 13.01.2015 Besprechung zum Bildband des Kreises Neujahrsempfang der Marine des Standortes Eckernförde 02.03.2015 Erstes Informationsgespräch zum Urteil des OVG im Amt Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zu den Windeignungsflächen wurde besprochen, die weiteren Maßnahmen abgestimmt. 05.03.2015 IHK-Empfang bei Fa. Behn in Eckernförde 12/13.03.2015 Dienstversammlung in Damp Der Innenminister und der Landrat informierten u.a über die derzeitigen Sachstände im Bereich der Flüchtlingssituationen. 17.03.2015 Zukunft Schleibrücke Lindaunis Der Verkehrsminister informierte über die weitere Planung zum Neubau der Schleibrücke. Der Neubau soll Ende 2017 fertiggestellt sein. 22.03.2015 20 Jahre Jugendfeuerwehr Fleckeby 26.03.2015 Gewerbeentwicklung im Kreis Seminar zur möglichen Entwicklung von Gewerbeflächen/Gebieten im Kreis und der kreisfreien Städte. 13.04.2015 Vorgespräch für den Amts- und Hauptausschuss 28.04.2014 Gesprächsrunde im Kreis zu aktuellen Themen 08.05.2015 Amtsvorstehertagung in Molfsee Auch hier ging es schwerpunktmäßig um die Flüchtlingssituation. 09.05.2015 Amtsbereisung Teil 2 Diesmal ging es in die südlichen Gemeinden des Amtes. Nochmals vielen Dank an die Bürgermeister(innen) für die ausführlichen Erläuterungen ihrer Gemeinde. Es war eine sehr interessante und schöne Rundreise. 26.05.2015 Hauptausschusssitzung |
zu TOP 4. | Bericht des Amtsdirektors |
Die Steuer- und Finanzkraftzahlen der einzelnen Gemeinden je Einwohner:
Damit stehen den Gemeinden unseres Amtes jährlich ca. 1.300.000,00 € weniger Finanzmittel zur Verfügung, als nach dem schleswig-holsteinischen Durchschnitt zur Verfügung stehen würde. Zentralörtliche Mittel sind hierbei unberücksichtigt. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hat die Ungerechtigkeit noch deutlich gefördert.
Als möglicher zusätzlicher Partner kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Nunmehr sind die Weichen so gestellt, dass eine abgestimmte Planung vorgenommen werden kann. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.
Die Sinnhaftigkeit der Einleitung oder Fortführung von Bauleitplanungen in unseren Gemeinden kann erst beurteilt werden, wenn die landesplanerischen Vorgaben geklärt sind. Die Gemeinden können sich für diesbezügliche Entscheidungen solange Zeit lassen, bis konkrete Anträge von Vorhabenträgern vorliegen. Bis zu einer landesplanerischen Klärung und Konkretisierung von Vorhaben sind gemeindliche Planungen nicht sinnvoll möglich. An der Neuaufstellung des Teilregionalplanes "Windeignungsflächen" werden sämtliche Gemeinden in den nächsten Jahren (erneut) durch das Land beteiligt.
Ich danke allen, die bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge Unterstützung leisten, insbesondere den ehrenamtlichen Helfern, die für eine besondere Willkommenskultur vor Ort sorgen.
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Aus der Zuhörerschaft ergibt sich die Frage, wie lange für ein faunistisches Gutachten vor Ort recherchiert werden muss. Bauamtsleiter Jordan erläutert hierzu, dass es hierzu klare Vorgaben des LLUR gibt, die von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Er rät der Fragestellerin, sich hierzu direkt mit dem LLUR in Verbindung zu setzen. Es wird weiterhin nachgefragt, wieso in Bezug auf die Fledermäuse in den Gutachten nur auf die Kollisionsproblematik aber nicht auf die Problematik der Druckunterschiede hinter den Windkraftanlagen eingegangen wird. Auch hierzu verweist Herr Jordan direkt an die Fachleute des LLUR. |
zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Amtsausschussmitglied Haller fragt an, ob bei den Ladungsfristen der Sitzungseinladung auch die sehr schleppende Postzustellung vor Ort berücksichtigt wird. Dieses wird vom Amtsdirektor bejaht. Gleichzeitig erklärt er, dass im Rahmen des Poststreiks sogar die Bürgermeister gebeten werden, die Einladungen zu verteilen, damit die Ladungsfristen eingehalten werden. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Schiedspersonen für den Bezirk Schlei |
Beschlussvorlage - 9/2015 Der Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes Schlei, Herr Gunnar Hansen, ist am 17.04.2015 verstorben. Herr Enrique Ruiz-Hampel, geb. 30.11.1966 in Marburg, wohnhaft Holmbrook 4, 24354 Rieseby, Beamter bei der Bundesagentur für Arbeit, der zur Zeit das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes innehat und bereits diverse Seminare besucht hat, bewirbt sich nun als 1. Schiedsmann. Außerdem hat sich Herr Detlef Thom, geb. 28.05.1960 in Hildesheim, wohnhaft Breekstücken 5 c, 24354 Kosel, zurzeit Hausmann, davor Tätigkeit als Assessor in einer Anwaltskanzlei, beworben. Er strebt das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes an. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl des Schiedsmannes vom Amtsausschuss ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Eckernförde zu bestätigen. |
Beschluss: Gemäß § 30 SchO wird Herr Ruiz-Hampel als Schiedsmann für den Bezirk Schlei für 5 Jahre gewählt. Herr Thom wird als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Schlei für 5 Jahre gewählt. |
Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Windeby |
Beschlussvorlage - 5/2015 Die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmanns für den Bezirk Windeby, Herrn Hans-Heinrich Köpke, geb.14.05.1944, Ringstraße 19, 24360 Barkelsby, endet am 16.03.2015. Herr Köpke steht für die Wiederwahl zur Verfügung. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl des Schiedsmanns vom Amtsausschuss ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Eckernförde zu bestätigen. |
Beschluss: Gemäß § 3 SchO wird Herr Hans-Heinrich Köpke als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Windeby für 5 Jahre gewählt. |
Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Schwansen |
Beschlussvorlage - 7/2015 Die stellvertretende Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirkes Schwansen kann ihr Amt aufgrund einer Erkrankung nicht weiter ausüben. Herr Raidum Rodde, geb. 25.08.1974 in Eckernförde, wohnhaft Schwastrumhof, 24351 Damp, selbstständiger Baufinanzierer, hat sich um dieses Ehrenamt beworben. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl der Schiedsperson vom Amtsausschuss ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Eckernförde zu bestätigen. |
Beschluss: Gemäß § 3 SchO wird Herr Raidum Rodde als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Schwansen für 5 Jahre gewählt. |
Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Geschäftsordnung für den Amtsausschuss |
Beschlussvorlage - 34/2014 Die Geschäftsordnung für den Amtsausschuss datiert vom 26.02.2008. Insbesondere durch den Wechsel von der ehrenamtlichen zur hauptamtlichen Leitung des Amtes haben sich diverse Änderungsbedarfe ergeben. Folgende redaktionelle Änderungen sind erforderlich: - Umnummerierung § 10 Einwohnerfragezeit - § 11 Abs. 2 Ergänzung um das Wort "zu" |
Im Rahmen der Diskussion wird angeregt, in § 5 Abs. 3 nach dem Wort "Ladungsfrist" die Worte "von einer Woche" aufzunehmen. |
Beschluss: Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung für den Amtsausschuss wird mit dem im Hauptausschuss genannten redaktionellen Änderungen und der hier vorgeschlagenen Änderung in § 5 Abs.3 beschlossen. |
Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung |
Beschlussvorlage - 8/2015 Das Gemeindeprüfungsamt hat die Amtsverwaltung vom 19.08. bis 15.10.2014 geprüft. Der Bericht über die überörtliche Prüfung (Kassen- und Ordnungsprüfung) liegt seit dem 26.03.2015 vor. Die geprüfte Körperschaft hat innerhalb von 6 Monaten gegenüber dem Gemeindeprüfungsamt und der Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. Das Prüfungsergebnis und die durch den Amtsausschuss beschlossene Stellungnahme wird öffentlich ausgelegt, nachdem das Vorliegen des Prüfungsberichtes bekannt gemacht wurde. |
Beschluss: Die vorliegende Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Unterstützung der sprachlichen Eingliederung von Flüchtlingen |
Beschlussvorlage - 11/2015 Das Amt Schlei-Ostsee ist zuständig für die Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge. Die diesbezüglichen Kosten werden dem Amt genauso erstattet, wie die Gewährung weiterer Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus erhält das Amt Betreuungskostenpauschalen von 95,00 € je Quartal und Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung, die für eine hauptamtliche Betreuung (bisher wöchentlich 15 Stunden, ab 01.06.2015 wöchentlich 25 Stunden) verwendet werden. Seit 01.01.2015 werden auch Pauschalen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Höhe von 6,25 € je Quartal und Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung zur Verfügung gestellt, welche über die Konten der Kirchengemeinden an die einzelnen Willkommenskreise weitergeleitet werden. Diese Willkommenskreise leisten besondere ehrenamtliche Arbeit. Sie haben sich in Fleckeby, Damp und Höxmark/Dörphof etabliert. In jedem dieser Bereiche ist eine Volkshochschule tätig, die sich um eine der wesentlichen Integrationsmaßnahmen kümmert - die Verständigung in deutscher Sprache. Diese Leistung ist jedoch dauerhaft nicht ehrenamtlich leistbar. "Offizielle" Deutschkurse werden erst nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens, welches durchschnittlich 6 bis 12 Monate dauert, angeboten. Sinn stiftend ist jedoch, entsprechende Möglichkeiten bereits frühzeitig anzubieten. Land und Bund sind hier gefordert. Der Kreis RD-Eck unterstützt Deutschunterricht im Jahr 2015 einmalig mit einem Zuschuss, von dem die Volkshochschulen Fleckeby und Damp (insgesamt ca. 5.000,00 €) profitiert haben. In Gesprächen mit Volkshochschulverantwortlichen hat sich ergeben, dass ein Betrag in Höhe von 5.000,00 € je VHS den diesjährigen Deutschunterricht sicherstellen würde. |
Beschluss: Den Volkshochschulen in Fleckeby, Damp und Karby sollen für den Deutschunterricht im Jahr 2015 nach Abzug anderer Zuschüsse je 5.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. |
Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Kanalsanierungen in der Ortsentwässerung Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 2/2015 Nachdem in der Entwässerungsausschusssitzung am 19.11.2014 umfassend über das Ergebnis der Kanalkatasteraufnahme und das erstellte Sanierungskonzept beraten wurde, wurden folgende zwei Beschlüsse gefasst: 1. zu TOP 6: Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Vorplanung der Kanalsanierung (LP2) zu verhandeln und zu erstellen. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Entwässerungsausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen. Da die Kreisstraße 63 im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll, wurde in einem weiteren TOP ein weitergehender Beschluss gefasst: 2. zu TOP 7: Es wird beschlossen, die entlang der K 63 erforderlichen Kanalsanierungen in 2015 durchzuführen. Die geschätzten Kosten in Höhe von 375.000 € werden anerkannt und über den Haushalt bereitgestellt. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, notwendige Planungsaufträge zu verhandeln und zu erteilen, Ausschreibungen der Bauleistungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Unterdessen hat Herr Andresen am 16.03.2015 mit Herrn Kreutzfeldt vom LBV-SH eine Bereisung der für 2016 im Amtsgebiet anstehenden Deckenerneuerungen an Kreisstraßen durchgeführt und dabei neue Erkenntnisse gewonnen. Tatsächlich sehen es die Planungen des Kreises vor, dass das Bauende nicht an der Gemeindegrenze zwischen Dörphof und Karby, sondern an der Kreuzung der Brodersbyer Straße / K 62 in Karby sein soll. Somit verlängert sich das entlang der Asphaltdeckenmaßnahme verlaufende und zu sanierende Kanalnetz auch von 1.500 m auf 2.150 m (hier nur lfdm Straße gemeint, nicht lfdm Kanal). Zudem wurden parallel Bereiche des Kanalsystems, die bei der Ausführungsplanung noch Unklarheiten aufgezeigt haben, nachgereinigt und nachinspiziert. Das gilt insbesondere für die Regenwasseranschlussleitungen zu den Grundstücken und den Straßenabläufen. Diese Inspektionen sind bekanntermaßen im Zuge der Erstellung des Kanalkatasters nicht gefordert gewesen. Dadurch bedingt erhöhen sich die Sanierungskosten gegenüber der einstigen Schätzkosten wesentlich. Zwischenzeitlich wurde beschlussgemäß die Ausschreibung durchgeführt. Die Submission der Angebote fand am 28.04.2015 statt. Bis zur Sitzung der am 30.04.2015 eingeladenen Entwässerungsausschusssitzung am 13.05.2015 werden die Angebote gewertet und eine Vergabeempfehlung verfasst sein. In dieser Ausschreibung ist der Mehrumfang der Leistung bereits berücksichtigt. Herr Stieghorst wird in dieser Entwässerungsausschusssitzung detailliert berichten, welche Maßnahmen zu welchen Kosten führen. Da das Prüfergebnis der Ausschreibung noch nicht vorliegt, kann die Auftragssumme nur abgeschätzt werden. Herr Andresen schätzt, dass sich die Gesamtherstellungskosten (Bau- und Planungskosten) auf rund 750.000 € belaufen. Zur Beratung der Möglichkeiten der Finanzierung der Maßnahme sei an dieser Stelle der Rücklagenbestand der Ortsentwässerung Nordschwansen zum Jahreswechsel 2014 / 2015 mit rund 1,3 Mio € benannt. Das Beratungsergebnis des Entwässerungsausschusses wird die Grundlage der Beratung und Beschlussfassung im Amtsausschuss sein. Mit dieser Vorlage soll zur Beratung und Beschlussfassung des Amtsausschusses über die Maßnahmen und Mittelbereitstellungen aufgefordert werden. Abstimmungsberechtigt sind die Amtsausschussmitglieder der Gemeinden Brodersby, Karby und Dörphof. |
Bürgermeister Möse bedankt sich für die Fleißarbeit, die die Mitarbeiter Herr Andresen und Herr Lange im Rahmen dieses Projektes geleistet haben. |
Beschluss: Es wird beschlossen, für die Vorplanung der Kanalsanierung Mittel in Höhe von 20.000 € und für die Kanalsanierungsmaßnahmen entlang der K63 weitere Mittel in Höhe von 750.000 € über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2015 bereit zu stellen. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, notwendige Planungsaufträge zu verhandeln und zu erteilen, Ausschreibungen der Bauleistungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 6/2015 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2014. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2014 des Amtes Schlei-Ostseewurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Erlass der Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen |
Beschlussvorlage - 1/2015 An der Grundschule Mittelschwansen besteht ein Bedarf an einer Ferienbetreuung während der gesetzlichen Schulferien. Diese soll folgende Rahmenbedingungen abdecken:
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung ist eine Ermäßigung der Benutzungsgebühren für die Betreute Grundschule auf Grundlage der Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde möglich. Da eine Erstattung der daraus resultierenden Einnahmeausfälle vom Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht erfolgt, werden sie in voller Höhe vom Schulträger übernommen. Zu klären wäre daher, ob diese Ermäßigungsmöglichkeit auch für die Gebühren der Ferienbetreuung gelten sollte. Die vorgenannten Bedingungen wurden in die Satzung eingearbeitet, die als Entwurf in der Anlage beigefügt ist. Die Änderungen sind farblich markiert. |
Beschluss: Die Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen wird in der im Schulausschuss erarbeiteten Form beschlossen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Rainer Röhl |
Protokollführer | Amtsvorsteher |