Sitzungsort: | im "Landgasthof Güby", Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.20 Uhr |
Amtsvorsteher Udo Steinacker |
Amtsaussch.mitgl Thomas Becker |
Amtsaussch.mitgl Horst Böttcher |
Stellvertreter Amtsausschuss Detlef Damm (stellv. für Hans Georg Reimer) |
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige |
Amtsaussch.mitgl Wilhelm Fülling |
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller |
2. stellv. Amtsvorsteher Heinrich Hauschildt |
Stellvertreter Amtsausschuss Günther Ina (stellv. für Hans-Heinrich Köpke) |
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen |
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg |
Amtsaussch.mitgl Hilmar Marohn |
Stellvertreter Amtsausschuss Raimer Marten (stellv. für Johann Kempe) |
1. stellv. Amtsvorsteher Wolf-Dieter Ohrt |
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl |
Amtsaussch.mitgl Ulrike Rammer |
Amtsaussch.mitgl Rainer Röhl |
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep |
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer |
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz |
Amtsaussch.mitgl Joachim Siebke |
Amtsaussch.mitgl Marlies Thoms-Pfeffer |
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen |
Amtsaussch.mitgl Jutta Werner |
Amtsaussch.mitgl Heinz Zimmermann-Stock |
Amtsaussch.mitgl Claus-Dieter Jestrimsky (entschuldigt ) |
Amtsaussch.mitgl Johann Willy Kempe (entschuldigt vert. durch Raimer Marten) |
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls (entschuldigt ) |
Amtsaussch.mitgl Hans-Heinrich Köpke (entschuldigt vert. durch Günther Ina) |
Amtsaussch.mitgl Hans Georg Reimer (entschuldigt vert. durch Detlef Damm) |
LVB Gunnar Bock |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
Verwaltung Wolfgang Will |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers und Vorlage des Tätigkeitsberichtes der Gleichstellungsbeauftragten (s. Anlage) |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 12.10.2009 |
7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 45/2009 | |
8. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden |
Beschlussvorlage - 47/2009 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen |
Beschlussvorlage - 48/2009 | |
10. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby |
Beschlussvorlage - 52/2009 | |
11. | Erlass der Haushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 53/2009 | |
12. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen |
Beschlussvorlage - 56/2009 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
18. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Amtsausschusses fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers und Vorlage des Tätigkeitsberichtes der Gleichstellungsbeauftragten (s. Anlage) |
Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten:
|
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Bürgermeisterin Werner berichtet von ihrer Teilnahme an einem Bürgermeisterworkshop an der Feuerwehrschule in Harrislee. Sie empfiehlt diese Teilnahme auch den anderen Kolleginnen und Kollegen. Bürgermeister Marohn fragt an, warum die Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses erst unter Tagesordnungspunkt 5 gestellt werden können, obwohl § 13 der Geschäftsordnung vorsieht, dass dieses zu Beginn der Sitzung zu geschehen hat. Die Verwaltung wird die Notwendigkeit einer Änderung prüfen. Bürgermeister Marohn weist darauf hin, dass im Hauptausschuss neben Anfragen auch Anregungen gegeben werden können. Im Amtsausschuss können nach der Tagesordnung jedoch nur Anfragen gestellt werden. Der Amtsvorsteher versichert, dass dieser Tagesordnungspunkt flexibel gehandhabt werden kann. Bürgermeister Marohn regt an, den zweiten, derzeit nicht beschilderten Behindertenparkplatz als Parkplatz für Eltern mit Kindern auszuweisen, damit Eltern mit einem Kinderwagen von dort aus den Hintereingang nutzen können. Bürgermeister Marohn bemängelt die zeitlich dichte Abfolge der Hausausschusssitzung und der Amtsausschusssitzung. Sofern der Hauptausschuss Änderungen der Vorlagen beschließt, haben die Mitglieder des Amtsausschusses keine Gelegenheit mehr sich ausreichend damit zu beschäftigen. Die Verwaltung wird zukünftig auf eine bessere Terminierung achten, soweit dieses möglich ist. Amtsausschussmitglied Koberg regt an, eine Aufstellung der Amtsumlage der früheren Ämter und auch der Nachbarämter anzufertigen, damit Vergleiche bezüglich des Nutzens der Fusion gezogen werden können. LVB Bock erläutert hierzu, dass eine solche Aufstellung angefertigt werden kann. Sie hat aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten jedoch kaum eine Aussagekraft. |
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 12.10.2009 |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 12.10.2009 erhoben. |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 45/2009 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. |
Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 67.900,00 € vermindert und damit gegenüber bisher 5.327.500,00 € auf nunmehr 5.259.600 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 337.500,00 € erhöht und damit gegenüber 601.000,00,- € auf nunmehr 938.500,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Ja-Stimmen | :24 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden |
Beschlussvorlage - 47/2009 Die Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden wurde am 02.12.2008 durch den Amtausschuss beschlossen. Dabei wurde bereits festgelegt, dass der § 9 aufgrund der sich ändernden Rechtslage am 31.12.2009 außer Kraft treten sollte. Informationen zu den Änderungen ergeben sich aus der Vorlage 46/2009. Durch die 1. Nachtragssatzung wird der § 9 nun neu gefasst und an die geänderte Rechtslage angepasst. Die Änderungen in den §§ 7, 14 und 15 sind nur redaktioneller Art. |
Beschluss: Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen |
Beschlussvorlage - 48/2009 Aufgrund der geänderten Rechtslage zur Entschlammung der Hauskläranlagen (siehe hierzu 46/2009 und 47/2009) war eine neue Ausschreibung der Leistungen erforderlich. Die sich hieraus ergebenden neuen Gebührensätze wurden in § 2 der Nachtragssatzung eingearbeitet. |
Beschluss: Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby |
Beschlussvorlage - 52/2009 Aufgrund der Schließung der Klärschlammbehandlungsanlage Revkuhl und einiger anderer Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen wurde durch die Firma Comuna eine Fortschreibung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 durchgeführt. Die sich verändernden Gebühren wurden in die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby eingearbeitet. Der absolute Abwasserpreis für Schmutzwasser erhöht sich von 3,05 € auf 3,53 €. Dadurch bedingt steigt die Grundgebühr von bisher 96,00 € pro Abrechnungseinheit auf nunmehr 102,00 € pro Abrechnungseinheit an. Die Zusatzgebühr pro m³ steigt von bisher 1,01 € auf 1,25 €. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung steigt die Gebühr von bisher 5,89 € auf nunmehr 10,30 € je 50 m² überbauter und befestigter Grundstücksfläche. |
Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby wird erlassen. Die zugrunde liegende Kalkulation wird anerkannt. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der Haushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 53/2009 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Im Rahmen des Haushaltsplanes spricht LVB Bock noch einmal folgende Tätigkeitsschwerpunkte seit der Fusion an:
Weiterhin verweist LVB Bock auf die Kündigung eines Mitarbeiters des Bauamtes zum 31.12.2009. Hierbei handelt es sich um den Techniker des Amtes. Die Verwaltung beabsichtigt diese Stelle mit einem Ingenieur nach zu besetzen. Als Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Hochbauingenieur wäre die Einstellung eines Tiefbauingenieurs sinnvoll. Dafür müsste die Stelle mit der laufenden Nr. 49 im Stellenplan jedoch auf EG 10 geändert werden. Die Mehrkosten würden sich auf ca. 700,- € monatlich belaufen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 werden mit der durch LVB Bock dargestellten Änderung des Stellenplanes beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 4.924.800 EUR in der Ausgabe auf 4.924.800 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 346.800 EUR in der Ausgabe auf 346.800 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.200.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 53,61 Stellen § 3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Amtsumlage auf a) von Steuerkraftzahlen v.H. 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 20,80 (Grundsteuer A) 2. für die Grundstücke 20,80 (Grundsteuer B) 3. der Gewerbesteuer 20,80 b) vom Anteil an der Einkommensteuer 20,80 c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG 20,80 -Sonderausgleich- d) von den Schlüsselzuweisungen und 20,80 Sonderschlüsselzuweisungen e) vom Anteil an der Umsatzsteuer 20,80 § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. |
Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen |
Beschlussvorlage - 56/2009 Bei dem Vollzug von Kfz-Stilllegungsverfügungen, die von der Zulassungsbehörde des Kreises erlassen worden sind (z.B. bei Fahrzeugmängeln oder wegen mangelnden Versicherungsschutzes), hat der Kreis bisher die Mithilfe der Polizei in Anspruch genommen. Mit dem Hinweis darauf, dass die regelmäßige Vollzugshilfe bei Stilllegungsersuchen nicht zu den Kernaufgaben der Polizei gehört, ist diese bisherige Praxis durch das Innenministerium geändert worden. Der Kreis hat grundsätzliches Einvernehmen mit dem kreisangehörigen Bereich erzielt, bei dieser Teilaufgabe zusammenzuarbeiten. Im Amt Schlei-Ostsee wird mit durchschnittlich einer Stillegung je Woche gerechnet, die vom hauptamtlichen Vollstreckungsbeamten wahrgenommen werden soll. Je Stillegung erfolgt eine pauschale Kostenerstattung des Kreises in Höhe von 70,00 €. Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird durch den Kreis sichergestellt. |
Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 18. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Godber Peters | Udo Steinacker |
Protokollführer | Amtsvorsteher |