N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 02.12.2009.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Amtsvorsteher Udo Steinacker
Amtsaussch.mitgl Thomas Becker
Amtsaussch.mitgl Horst Böttcher
Stellvertreter Amtsausschuss Detlef Damm (stellv. für Hans Georg Reimer)
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige
Amtsaussch.mitgl Wilhelm Fülling
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller
2. stellv. Amtsvorsteher Heinrich Hauschildt
Stellvertreter Amtsausschuss Günther Ina (stellv. für Hans-Heinrich Köpke)
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg
Amtsaussch.mitgl Hilmar Marohn
Stellvertreter Amtsausschuss Raimer Marten (stellv. für Johann Kempe)
1. stellv. Amtsvorsteher Wolf-Dieter Ohrt
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl
Amtsaussch.mitgl Ulrike Rammer
Amtsaussch.mitgl Rainer Röhl
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz
Amtsaussch.mitgl Joachim Siebke
Amtsaussch.mitgl Marlies Thoms-Pfeffer
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen
Amtsaussch.mitgl Jutta Werner
Amtsaussch.mitgl Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:
Amtsaussch.mitgl Claus-Dieter Jestrimsky (entschuldigt )
Amtsaussch.mitgl Johann Willy Kempe (entschuldigt vert. durch Raimer Marten)
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls (entschuldigt )
Amtsaussch.mitgl Hans-Heinrich Köpke (entschuldigt vert. durch Günther Ina)
Amtsaussch.mitgl Hans Georg Reimer (entschuldigt vert. durch Detlef Damm)

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
Verwaltung Wolfgang Will
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers und Vorlage des Tätigkeitsberichtes der Gleichstellungsbeauftragten
(s. Anlage)
4. Einwohnerfragestunde
5. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 12.10.2009
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
  Beschlussvorlage - 45/2009
8. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden
  Beschlussvorlage - 47/2009
9. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen
  Beschlussvorlage - 48/2009
10. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby
  Beschlussvorlage - 52/2009
11. Erlass der Haushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 53/2009
12. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen
  Beschlussvorlage - 56/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Amtsausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers und Vorlage des Tätigkeitsberichtes der Gleichstellungsbeauftragten
(s. Anlage)

Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Die Gleichstellungsbeauftragte hat ihr Amt zum 31.12.2009 niedergelegt
  • Am 20.01.2010 findet eine Infoveranstaltung mit der Gekom zum Thema Wegenutzungsverträge statt.
  • Die Ausschreibung zur Breitbandversorgung ist erfolgt. Leider sind nur für 2 Gemeinden Angebote eingegangen.
  • Teilnahme an einer Veranstaltung bezüglich Tourismusförderung. Zukünftige Voraussetzung für die für die Förderung ist die Mitgliedschaft in einer Lokalen Tourismusorganisation.
  • Teilnahme an der Dienstversammlung mit dem Landrat in Damp
  • Abschluss der Dienstvereinbarung betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Möglichkeit der Zahlung mit EC-Karte in den Bürgerbüros und im Standesamt


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses

Bürgermeisterin Werner berichtet von ihrer Teilnahme an einem Bürgermeisterworkshop an der Feuerwehrschule in Harrislee. Sie empfiehlt diese Teilnahme auch den anderen Kolleginnen und Kollegen.

Bürgermeister Marohn fragt an, warum die Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses erst unter Tagesordnungspunkt 5 gestellt werden können, obwohl § 13 der Geschäftsordnung vorsieht, dass dieses zu Beginn der Sitzung zu geschehen hat. Die Verwaltung wird die Notwendigkeit einer Änderung prüfen.

Bürgermeister Marohn weist darauf hin, dass im Hauptausschuss neben Anfragen auch Anregungen gegeben werden können. Im Amtsausschuss können nach der Tagesordnung jedoch nur Anfragen gestellt werden. Der Amtsvorsteher versichert, dass dieser Tagesordnungspunkt flexibel gehandhabt werden kann.

Bürgermeister Marohn regt an, den zweiten, derzeit nicht beschilderten Behindertenparkplatz als Parkplatz für Eltern mit Kindern auszuweisen, damit Eltern mit einem Kinderwagen von dort aus den Hintereingang nutzen können.

Bürgermeister Marohn bemängelt die zeitlich dichte Abfolge der Hausausschusssitzung und der Amtsausschusssitzung. Sofern der Hauptausschuss Änderungen der Vorlagen beschließt, haben die Mitglieder des Amtsausschusses keine Gelegenheit mehr sich ausreichend damit zu beschäftigen. Die Verwaltung wird zukünftig auf eine bessere Terminierung achten, soweit dieses möglich ist.

Amtsausschussmitglied Koberg regt an, eine Aufstellung der Amtsumlage der früheren Ämter und auch der Nachbarämter anzufertigen, damit Vergleiche bezüglich des Nutzens der Fusion gezogen werden können. LVB Bock erläutert hierzu, dass eine solche Aufstellung angefertigt werden kann. Sie hat aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten jedoch kaum eine Aussagekraft.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 12.10.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 12.10.2009 erhoben.


zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
Beschlussvorlage - 45/2009

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 67.900,00 € vermindert und damit gegenüber bisher 5.327.500,00 € auf nunmehr 5.259.600 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 337.500,00 € erhöht und damit gegenüber 601.000,00,- € auf nunmehr 938.500,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Ja-Stimmen :24
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden
Beschlussvorlage - 47/2009

Die Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden wurde am 02.12.2008 durch den Amtausschuss beschlossen. Dabei wurde bereits festgelegt, dass der § 9 aufgrund der sich ändernden Rechtslage am 31.12.2009 außer Kraft treten sollte. Informationen zu den Änderungen ergeben sich aus der Vorlage 46/2009.
Durch die 1. Nachtragssatzung wird der § 9 nun neu gefasst und an die geänderte Rechtslage angepasst. Die Änderungen in den §§ 7, 14 und 15 sind nur redaktioneller Art.


Beschluss:

Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden wird beschlossen.


Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen
Beschlussvorlage - 48/2009

Aufgrund der geänderten Rechtslage zur Entschlammung der Hauskläranlagen (siehe hierzu 46/2009 und 47/2009) war eine neue Ausschreibung der Leistungen erforderlich. Die sich hieraus ergebenden neuen Gebührensätze wurden in § 2 der Nachtragssatzung eingearbeitet.


Beschluss:

Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen wird beschlossen.


Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby
Beschlussvorlage - 52/2009

Aufgrund der Schließung der Klärschlammbehandlungsanlage Revkuhl und einiger anderer Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen wurde durch die Firma Comuna eine Fortschreibung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 durchgeführt. Die sich verändernden Gebühren wurden in die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby eingearbeitet.

Der absolute Abwasserpreis für Schmutzwasser erhöht sich von 3,05 € auf 3,53 €. Dadurch bedingt steigt die Grundgebühr von bisher 96,00 € pro Abrechnungseinheit auf nunmehr 102,00 € pro Abrechnungseinheit an. Die Zusatzgebühr pro m³ steigt von bisher 1,01 € auf 1,25 €.

Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung steigt die Gebühr von bisher 5,89 € auf nunmehr 10,30 € je 50 m² überbauter und befestigter Grundstücksfläche.


Beschluss:

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby wird erlassen. Die zugrunde liegende Kalkulation wird anerkannt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der Haushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 53/2009

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Im Rahmen des Haushaltsplanes spricht LVB Bock noch einmal folgende Tätigkeitsschwerpunkte seit der Fusion an:
  • Fusionsplanung
  • Umzug in das neue Gebäude
  • EDV Umzug
  • Belastung des Bauamtes durch verschiedene Projekte wie Kanalkataster, Windenergie und Konjunkturpaket
  • Durchführung von 6 Wahlen
  • Umstellung des Finanzverfahrens


Weiterhin verweist LVB Bock auf die Kündigung eines Mitarbeiters des Bauamtes zum 31.12.2009. Hierbei handelt es sich um den Techniker des Amtes. Die Verwaltung beabsichtigt diese Stelle mit einem Ingenieur nach zu besetzen. Als Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Hochbauingenieur wäre die Einstellung eines Tiefbauingenieurs sinnvoll. Dafür müsste die Stelle mit der laufenden Nr. 49 im Stellenplan jedoch auf EG 10 geändert werden. Die Mehrkosten würden sich auf ca. 700,- € monatlich belaufen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 werden mit der durch LVB Bock dargestellten Änderung des Stellenplanes beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    4.924.800 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    4.924.800 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    346.800 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    346.800 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.200.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   53,61 Stellen


§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      20,80
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           20,80
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               20,80

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          20,80

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           20,80
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  20,80
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        20,80

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.


Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen
Beschlussvorlage - 56/2009

Bei dem Vollzug von Kfz-Stilllegungsverfügungen, die von der Zulassungsbehörde des Kreises erlassen worden sind (z.B. bei Fahrzeugmängeln oder wegen mangelnden Versicherungsschutzes), hat der Kreis bisher die Mithilfe der Polizei in Anspruch genommen. Mit dem Hinweis darauf, dass die regelmäßige Vollzugshilfe bei Stilllegungsersuchen nicht zu den Kernaufgaben der Polizei gehört, ist diese bisherige Praxis durch das Innenministerium geändert worden.

Der Kreis hat grundsätzliches Einvernehmen mit dem kreisangehörigen Bereich erzielt, bei dieser Teilaufgabe zusammenzuarbeiten.

Im Amt Schlei-Ostsee wird mit durchschnittlich einer Stillegung je Woche gerechnet, die vom hauptamtlichen Vollstreckungsbeamten wahrgenommen werden soll. Je Stillegung erfolgt eine pauschale Kostenerstattung des Kreises in Höhe von 70,00 €. Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird durch den Kreis sichergestellt.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen wird beschlossen.


Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Udo Steinacker 
Protokollführer  Amtsvorsteher