N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 04.11.2010.

Sitzungsort:  im Restaurant Stratos, Kirchenstraße 5, Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Amtsaussch.mitgl Thomas Becker
Amtsaussch.mitgl Horst Böttcher
Amtsaussch.mitgl Wilhelm Fülling
2. stellv. Amtsvorsteher Heinrich Hauschildt
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen
Amtsaussch.mitgl Johann Willy Kempe
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls
Amtsaussch.mitgl Hilmar Marohn
1. stellv. Amtsvorsteher Wolf-Dieter Ohrt
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl
Stellvertreter Amtsausschuss Helmut Prager (stellv. für Christian Schlömer)
Amtsaussch.mitgl Hans Georg Reimer
Stellvertreter Amtsausschuss Margrit Riemer (stellv. für Ulrike Rammer)
Amtsaussch.mitgl Rainer Röhl
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz
Amtsaussch.mitgl Joachim Siebke
Stellvertreter Amtsausschuss Volker Starck (stellv. für Hans-Peter Thomsen)
Amtsvorsteher Udo Steinacker
Amtsaussch.mitgl Jutta Werner
Amtsaussch.mitgl Uwe Wichert
Amtsaussch.mitgl Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige (entschuldigt )
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller (entschuldigt )
Amtsaussch.mitgl Gerhard Jordan (entschuldigt )
Stellvertreter Amtsausschuss Gabriele Marten (entschuldigt )
Amtsaussch.mitgl Ulrike Rammer (entschuldigt vert. durch Margrit Riemer)
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep (entschuldigt )
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer (entschuldigt vert. durch Helmut Prager)
Amtsaussch.mitgl Marlies Thoms-Pfeffer (entschuldigt )
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen (entschuldigt vert. durch Volker Starck)

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
Gast Gunnar Hansen
Gast Hartmut Schmidt
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers
4. Einwohnerfragestunde
5. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Schlei
  Beschlussvorlage - 14/2010
8. Nachwahl von Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern
  Beschlussvorlage - 15/2010
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 19/2010
10. Investitionen auf der Kläranlage Revkuhl 2011 (Abstimmungsberechtigt: Brodersby, Dörphof, Karby)
  Beschlussvorlage - 16/2010
11. Einbau einer Alarmanlage in der Schule Waabs (Abstimmungsberechtigt: Damp, Holzdorf, Thumby, Waabs)
  Beschlussvorlage - 21/2010
12. Erlass der Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 20/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt


ab hier anwesend: Herr Ralf Koberg

zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers

Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 26.05. Vorstandssitzung Aktiv Region in Kappeln
  • 01.06. Beförderung von LVB Bock
  • 30.06. Aufsichtsratssitzung Ostseefjord-Schlei
  • 02.07. Kreissommerfest in Altenhof
  • 22.07. Auswahlgespräch für die Schulsekretärin
  • 30.07. Verabschiedung von Hans-Jürgen Witt
  • 04.08. 25 jähriges Dienstjubiläum Rene Kinza und Anja Schnutz
  • 04.08. 120 Jahr Freiwillige Feuerwehr Waabs / 10 Jahre Jugendfeuerwehr
  • 20.09. Vorstandssitzung Aktiv Region
  • 30.09. Verabschiedung der Schulsekretärin Frau Andresen
  • 09.10. Neues gebrauchtes Feuerwehrauto für Bohnert
  • 11.10. Besprechung des Amtsvorstehers und seiner Stellvertreter mit der Verwaltung
  • 27.10. Besuch des Landrates und Hauptausschuss
  • 29.10. Verabschiedung von Gudrun Will
  • 03.11. Personalversammlung
  • 03.11. Energieforum EON in Wittensee
  • Auf Anregung von Bgm Marohn werden die Gemeinden gebeten, eine Wappen für den Aushang im Amtsgebäude bereit zu stellen
  • Die Einladung für das Amtspokalschießen in Kochendorf ist diesem Protokoll beigefügt

LVB Bock berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Das Eckpunktepapier für die Veränderung der Kommunalverfassung liegt dem Kabinett vor
  • Im Rahmen der Aktiv Region wird ein Kernwegekonzept erarbeitet
  • Ab 01.11. kann der neue Personalausweis beantragt werden. Noch 367 Anträge für den alten Personalausweis in der letzten Woche
  • Microzensus 2011
  • Veranstaltung zur Einführung der einheitlichen Behördennummer 115
  • Teilnahmewettbewerb Kanalkataster ist abgeschlossen. Die Ergebnisse werden den gemeinden nach der Auswertung bekannt gegeben.
  • Änderung des Ablagesystems in der Kasse auf elektronische Ablage ab dem 01.01.2011
  • Personalveränderungen
  • Finanzsituation


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.


ab hier anwesend: Herr Heinz Zimmermann-Stock

zu TOP 5. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses

Amtsausschussmitglied Pohl verweist auf das Angebot der NetzAG zum Erwerb von Aktien. Hierzu fand am 03.11. eine Informationsveranstaltung statt. Dort wurde auch eine Kreditfinanzierung zum Aktienerwerb vorgestellt. Amtsausschussmitglied Böttcher erläutert, dass auch die Gründung eines Zweckverbandes angesprochen wurde. Hierzu führt LVB Bock aus, dass dieses nur amtsübergreifend und nicht innerhalb eines Amtes möglich ist. Insgesamt besteht in dieser Angelegenheit jedoch noch Informationsbedarf. Herr Pohl regt an, Herrn Loell zu einem Informationstermin einzuladen.

Amtsausschussmitglied Hauschildt verweist darauf, dass bei dem Besuch des Landrates auch die Kita und U3 Finanzierung angesprochen wurde. Am 25.11. findet eine Informationsveranstaltung mit Herrn Norbert Schmidt vom Fachbereich Jugend und Familie des Kreises statt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung erhoben.


zu TOP 7. Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Schlei
Beschlussvorlage - 14/2010

Die vom Amtsausschuss gewählte Schiedsfrau für den Schiedsbezirk Schlei Frau Ingeborg Johannsen ist verstorben.

Es ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Schiedsbezirk Schlei, zu dem die Gemeinden Fleckeby, Hummelfeld, Güby, Kosel und Rieseby gehören, zu wählen.

Der Aufruf, sich formlos und schriftlich um dieses Ehrenamt zu bewerben erfolgte im Bekanntmachungsblatt des Amtes Schlei-Ostsee (darüber hinaus wurde im redaktionellen Teil der örtlich erscheinenden Tageszeitungen „Eckernförder Zeitung“ und „Kieler Nachrichten“ darüber berichtet).

Die Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein sieht keine besonderen „Eignungsvoraussetzungen“ für die Bekleidung des Schiedsamtes vor. Die Schiedsperson soll das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsbezirk wohnen.

Ansonsten ist erforderlich, dass die Person für öffentliche Ämter wählbar ist, nicht unter Betreuung steht und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet ist.
Die vom Amtsausschuss zu wählende Person ist durch den Direktor des Amtsgerichts zu bestätigen.

Es liegen folgende Bewerbungen vor:

  • Hartmut Schmidt, Langheide 4, 24354 Rieseby, Alter: 58
  • Gunnar Hansen, Buburg, 24354 Kosel, Alter: 47

Die Bewerber für die Position des Schiedmanns für den Schiedsbezirk Schlei stellen sich vor und beantworten Fragen der Amtsausschussmitglieder.

Amtsausschussmitglied Pohl beantragt geheime Wahl.

Beschluss:

Auf Herrn Gunnar Hansen entfallen 13 Stimmen.
Auf Herrn Hartmut Schmidt entfallen 9 Stimmen.

Damit hat der Amtsausschuss Herrn Gunnar Hansen als Schiedsmann für den Schiedsbezirk Schlei gewählt.


zu TOP 8. Nachwahl von Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern
Beschlussvorlage - 15/2010

Die Amtsausschussmitglieder Hans-Heinrich Köpke und Dieter Jestrimsky sind aus dem Amtsausschuss und damit aus dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes ausgeschieden. Durch den Amtsausschuss sind zwei Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss nachzuwählen. Außerdem sind die „persönlichen Stellvertreter“ (bisher Wilhelm Fülling und Ralf Koberg) neu zu wählen.


Beschluss:

Amtsausschussmitglieder Kolls und Fülling werden in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt. Als Stellvertreter werden Herr Koberg für Herrn Kolls und Herr Feige für Herrn Fülling gewählt.


Ja-Stimmen :21
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 19/2010

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2010 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 94.400,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 4.924.800,00 € auf nunmehr

5.019.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 25.600,00 € erhöht und damit gegenüber 346.800,00,- € auf nunmehr 372.400,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Ja-Stimmen :22
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Investitionen auf der Kläranlage Revkuhl 2011 (Abstimmungsberechtigt: Brodersby, Dörphof, Karby)
Beschlussvorlage - 16/2010
Kläranlage Revkuhl
Haushaltsplanung 2011 - Vermögenshaushalt -
Ertüchtigung Abwasserdesinfektion + Erneuerung der Verdichter    

Abwasserdesinfektion

Leider hat sich herausgestellt, dass die UV- Bestrahlungsanlage der in 2004 gebauten Abwasserdesinfektion nicht dauerhaft funktionstüchtig ist. Seinerzeit hat die Firma Windhoff das günstigste Angebot für die UV-Desinfektion abgegeben. Das planende Büro Buss + Hempel hat die Vergabe empfohlen und den Einbau sowie auch die Gewährleistungszeit begleitet. Leider hat sich herausgestellt, dass der wohl wichtigste Teil der Abwasserdesinfektionsanlage problembehaftet bleibt. Die Firma Windhoff hat jedes Jahr mehrfach nachbessern müssen, leider nie abschließend. Die Betreuung des Büros Buss- und Hempel war am Ende von Resignation geprägt.

Festzustellen ist, dass seinerzeit das zweite Angebot der UV-Anlage von der Firma Wedeco stammte. Dieses scheint seinerzeit wohl schon das wirtschaftlichere Angebot gewesen zu sein.

Da die Betreuung des Büros Buss + Hempel am Ende enttäuschend gewesen ist und das Büro mit Sitz in Bad Oldesloe zu weit weg ist, hat sich das Amt ein Planungsbüro gesucht, welches sich im Amt und den amtsangehörigen Gemeinden als äußerst fachkundig erwiesen hat. Es ist das Planungsbüro IGN Schleswig, insbesondere der Mitarbeiter, Herr Tepperies.

Seine Aufarbeitung des Themas ergibt, dass die vorhandenen Einbauten abgängig sind. Diese Einschätzung wird auch von Rainer Lange geteilt. Er hat in den vergangenen zwei Jahren stets versucht, mit Bordmitteln die Funktion der Bestrahlung aufrecht zu erhalten. Zuletzt war dieses nur noch mit der halben Anlage möglich. Die andere Hälfte ist komplett ausgefallen. Die seinerzeit tätigen Firmen haben umfirmiert und sind nicht mehr eindeutig zu greifen.

Das seinerzeit zweite Angebot der Firma Wedeco zeigt sich heute als das wirtschaftlichere. Damals war dieses Angebot schon doppelt so teuer.

Also ergibt sich folgender Investitionsbedarf.

UV Anlage                        26.500 EUR
Montage                            3.700 EUR
Elektrik                        1.800 EUR
Summe                          32.000 EUR, netto
Summe                      38.080 EUR, brutto
Planung…ᾉ            5.000 EUR
z. Rdg.                  1.920 EUR
Gesamtsumme    45.000 EUR

 
Gebläse und Belüftungssteuerung

Die Verdichter (Gebläse) sind so alt wie die Kläranlage, d.h. sie stammen aus 1986 und sind damit 24 Jahre alt. Der Wirkungsgrad ist derart gesunken, dass nur noch genügend Luft in die Teiche gefördert werden kann, wenn zwei Verdichter zusammen laufen. Damit wird doppelte Energie aufgewendet, um ein einigermaßen ordentliches Belüftungsbild zu erhalten. Mit der immer schlechter werdenden Belüftung sinkt auch die biologische Aktivität und damit die Leistungsfähigkeit der Kläranlage.
In Winnemark hat man vergangenes Jahr die Verdichter erneuert und erfahren, dass der Austausch sich über die Stromersparnis in wenigen Jahren amortisieren wird.
Dieses zum Anlass nehmend, wird die Erneuerung der Verdichter in Revkuhl auch empfohlen. Daneben muss geprüft werden, warum die Luftleitung stets mit Wasser gefüllt ist (Leck, Kondenzproblem…?).

Also ergibt sich folgender Investitionsbedarf.

Gebläse neu    10.000 EUR (2 Stück)
Steuerung         5.000 EUR
Leitung neu   3.000 EUR
Summe           18.000 EUR, netto
Summe           21.400 EUR, brutto
Planung            5.000 EUR
z. Rdg               3.600 EUR, brutto
Gesamt           30.000 EUR

è

Planung für Vermögenshaushalt 2011

Gesamtsumme für Haushalt = 75.000 EUR



Beschluss:
Es wird beschlossen, die im Sachverhalt dargestellten Maßnahmen in 2011 zu planen und umzusetzen. Es werden 75.000 € in den Vermögenshaushalt eingestellt.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einbau einer Alarmanlage in der Schule Waabs (Abstimmungsberechtigt: Damp, Holzdorf, Thumby, Waabs)
Beschlussvorlage - 21/2010

Nachdem in jüngster Vergangenheit zweimal in den Verwaltungstrakt der Schule Waabs eingebrochen wurde, zuletzt 08./09.11.09, wurde über den Einbau einer Alarmanlage nachgedacht. In der Sitzung am 20.04.2010 wurde erklärt, dass dieses Thema in die Haushaltsberatungen 2011 einfließen soll (vergl. Protokoll TOP 3, Absatz 1).

Die Schadenshöhe bei den Einbrüchen belief sich jeweils auf rund 5.000 €. Die Itzehoer Versicherung hat anstandslos den Ausgleich der Schäden vorgenommen und bisher noch keine Forderung eines Einbaus einer Alarmanlage geäußert.
Über die tatsächlich mit einem Einbruch einhergehenden Beeinträchtigungen im Schulbetrieb könnte die Schulleitung in der Sitzung Ausführungen machen.

Der Einbau einer Alarmanlage bedeutet immer eine Einschränkung in der Freiheit der Nutzer. Um Fehlalarmen und Fehlfunktionen vorzubeugen, müsste eine gut geplante und solide Anlage gebaut werden. Baumarktartikel sind fehl am Platze.




Herr Andresen hat sich bereits Ende des vergangenen Jahres ein Angebot von einer namhaften Fachfirma geben lassen (hat sich bei einigen gemeindlichen Gebäuden als fachkundig und zuverlässig erwiesen). Geschützt würde nur der Verwaltungstrakt der Schule, die übrigen Räume der Schule bleiben ungeschützt.

Dieses Angebot schließt mit einer Summe von rund 6.000 €.
Darin enthalten sind folgende Leistungen:
  • Alarmzentrale mit Bedienteil
  • Scharfschalteinrichtung / berührungsloser Leser, 15 berührungslose Transponder für das Schulpersonal
  • Überwachung zweier Türen über Magnetkontakte
  • Überwachung der Schulbüroräume mit Infrarotmeldern
  • Innen- und Außensirenen und Blinklichter
  • Installation, Inbetriebnahme und Einweisung


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Einbau einer Alarmanlage vorzunehmen. Die notwendigen Mittel in Höhe von rund 6.000 € werden in den Vermögenshaushalt 2011 eingestellt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. Erlass der Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 20/2010

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    4.750.600 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    4.750.600 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    349.300 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    349.300 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   52,81 Stellen







§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      20,00
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           20,00
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               20,00

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          20,00

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           20,00
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  20,00
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        20,00

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.


Ja-Stimmen :22
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.


Godber Peters  Udo Steinacker 
Protokollführer  Amtsvorsteher