N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 08.11.2012.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.50 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Amtsaussch.mitgl Ulrike von Bargen
Amtsaussch.mitgl Thomas Becker
Amtsaussch.mitgl Gunnar Bock
Amtsaussch.mitgl Horst Böttcher
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige
Amtsaussch.mitgl Wilhelm Fülling
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller
2. stellv. Amtsvorsteher Heinrich Hauschildt
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls
Amtsaussch.mitgl Hilmar Marohn
Stellvertreter Amtsausschuss Raimer Marten (stellv. für Johann Kempe)
1. stellv. Amtsvorsteher Wolf-Dieter Ohrt
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl
Amtsaussch.mitgl Hans Georg Reimer
Stellvertreter Amtsausschuss Margrit Riemer (stellv. für Ulrike Rammer)
Amtsaussch.mitgl Rainer Röhl
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz
Amtsvorsteher Udo Steinacker
Amtsaussch.mitgl Marlies Thoms-Pfeffer
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen
Amtsaussch.mitgl Jutta Werner
Amtsaussch.mitgl Uwe Wichert
Amtsaussch.mitgl Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:
Amtsaussch.mitgl Johann Kempe (entschuldigt vert. durch Raimer Marten)
Amtsaussch.mitgl Ulrike Rammer (entschuldigt vert. durch Margrit Riemer)

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Norbert Jordan
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
Verwaltung Christoph Stöcks
Nina Jeß
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Ernennung und Vereidigung des Amtsdirektors und seiner Stellvertreter
4. Bericht des Amtsvorstehers
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
  Beschlussvorlage - 20/2012
9. Vertrag über die Verwahrung und Betreuung von Fundtieren mit dem Tierschutzverein Angeln / Schwansen e.V.
  Beschlussvorlage - 33/2012
10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 35/2012
11. Erlass der Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 36/2012
12. Schenkung von 2 Elektro-Fahrrädern
  Beschlussvorlage - 39/2012

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Amtsvorsteher beantragt, den Punkt „“Schenkung von 2 Elektro-Fahrrädern“ als TOP 12 auf die Tagesordnung aufzunehmen.


Ja-Stimmen :27
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Ernennung und Vereidigung des Amtsdirektors und seiner Stellvertreter

Herr Gunnar Bock wird durch den Amtsvorsteher zum Amtsdirektor ernannt und vereidigt.
Herr Hilmar Marohn wird durch den Amtsvorsteher zum 2. stellv. Amtsdirektor ernannt und vereidigt.


zu TOP 4. Bericht des Amtsvorstehers

Der Amtsvorsteher berichtet anlässlich dieser Sitzung von den Schwierigkeiten und auch den Erfolgen bei dem Zusammenwachsen der Verwaltung nach der Fusion. Ein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in besonderer Weise um die Ausbildung des Verwaltungsnachwuchses kümmern. Er hat in seiner Zeit als Leiter der Behörde versucht, durch ständige Informationsgespräche mit seinen Stellvertretern auch die Entscheidungen transparent zu gestalten.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Herr Kellinghusen verweist auf den geplanten Abschluss eines Pauschalvertrages über die Verwahrung und Betreuung von Fundtieren. Seiner Meinung nach fallen dabei deutlich höhere Kosten an, als bei der bisherigen Einzelabrechnung. Dieses bedeutet für die Gemeinde Holzdorf Mehrkosten in Höhe von ca. 1.000,- €. Da die Gemeinde sehr um Sparmaßnahmen bemüht ist und in diesem Rahmen auch bereits zahlreiche freiwillige Leistungen gestrichen hat, sieht er diese Mehrkosten als unverhältnismäßig an.

Amtsvorsteher Steinacker erläutert in diesem Zusammenhang, dass die bisherige Einzelabrechnung die Kosten des Tierheims nicht gedeckt hat. Daher ist eine Veränderung erforderlich, auch wenn diese mit höheren Kosten verbunden ist. Auch Herr Kinza verweist noch einmal darauf, dass hier eine öffentliche Aufgabe wahrzunehmen ist, wenn diese durch einen Vertragspartner wahrgenommen wird, ist es erforderlich, die tatsächlichen Kosten zu erstatten. Diese Vorgehensweise ist auf jeden Fall günstiger als eine eigene Wahrnehmung der Aufgabe.


zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses

LVB Bock spricht kurz folgende Themen an:
  • Hinweis auf reservierte ECK Kennzeichen.
  • Die Körperschaftssteuerpflicht für kommunale Kindertagesstätten wird derzeit auf Landesebene geprüft. Es besteht derzeit kein dringender Handlungsbedarf seitens der Kommunen.
  • Erstellung von kleinräumigen Auswertungsdaten aus dem Zensus 2011
  • Hinweis auf die Versuche der Gewerbeauskunftszentrale Abo-Kunden zu gewinnen. Alle gemeindlichen Institutionen dürfen auf keinen Fall die Angebote unterschreiben.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Beschlussvorlage - 20/2012

Der Hauptausschuss wird eine Vorauswahl für die Besetzung der Stelle der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten vornehmen und dem Amtsausschuss einen entsprechenden Vorschlag für die Bestellung unterbreiten.


Beschluss:

Frau Nina Jeß wird zur hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für das Amt Schlei-Ostsee bestellt.


Ja-Stimmen :27
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vertrag über die Verwahrung und Betreuung von Fundtieren mit dem Tierschutzverein Angeln / Schwansen e.V.
Beschlussvorlage - 33/2012

Seit vielen Jahren erfolgt die Unterbringung der Fundtiere im Tierheim in Weidefeld. Bisher wurde immer eine Einzeltierabrechnung mit den jeweiligen Städten und Ämtern vorgenommen.
Zuständig für die Unterbringung und Versorgung der Fundtiere sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch das Tierheim, da die betroffenen Städte und Ämter über keine eigenen Tierheime verfügen.

Die Erledigung dieser kommunalen Aufgabe war für den Tierschutzverein mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Durch intensive Gespräche zwischen den Vertretern der Stadt Kappeln, dem Amt Schlei-Ostsee, dem Amt Geltinger Bucht, dem Amt Süderbrarup und der Stadt Eckernförde ist die Bezahlung für die Erledigung der kommunalen Aufgabe auf eine neue und für alle Seiten gerechte Grundlage gestellt worden.

Durch eine gemeinsam abgestimmte Kostenabgrenzungsrechnung ist ermittelt worden, welcher Kostenanteil für Fundtiere beim Tierschutzverein entsteht. Dieser Kostenanteil wird zukünftig auf die beteiligten Ämter und Städte verteilt. Es erfolgt eine Aufteilung zu 50 % über die Einwohnerzahlen und zu 50% nach den tatsächlich abgegebenen Tieren.

Ohne die Änderung der Abrechnungsweise kann der Tierschutzverein seine Arbeit nicht fortsetzen und müsste das Tierheim schließen.

Für die Unterbringung von Fundtieren müssen in den nächsten Jahren ca. 20.000 € an Kosten veranschlagt werden. Hinzu kommen die Behandlungskosten der Tierärzte, die direkt mit den einzelnen Ämtern abgerechnet werden. Insgesamt werden die Kosten auf ca. 21 - 23.000 € jährlich geschätzt.

Der Vertragsentwurf ist mit allen Vertretern der Städte und Ämter abgestimmt und liegt dieser Vorlage bei. Weiterhin ist die Berechnung der Kosten beigefügt.


Beschluss:

Der Vertrag mit dem Tierschutzverein Angeln Schwansen e.V. wird in unveränderter Form abgeschlossen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den Vertrag für das Amt Schlei-Ostsee zu unterzeichnen. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2013 einzustellen.


Ja-Stimmen :27
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 35/2012

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 37.700,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 4.914.600,00 € auf nunmehr 4.952.300,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 53.400,00 € erhöht und damit gegenüber 415.500,00,- € auf nunmehr 468.900,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Ja-Stimmen :27
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 36/2012

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    5.066.900 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    5.066.900 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    277.200 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    277.200 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   51,46 Stellen

§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      19,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           19,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               19,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          19,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           19,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  19,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        19,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.


Ja-Stimmen :27
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Schenkung von 2 Elektro-Fahrrädern
Beschlussvorlage - 39/2012

Die Stadtwerke Schleswig möchten dem Amt 2 Elektrofahrräder schenken, um die Möglichkeiten der E-Mobilität bekannter zu machen und zu fördern. Der Wert eines Fahrrades wird auf ca. 1.500,00 € geschätzt. Die Fahrräder können bspw. für Postfahrten eingesetzt werden. Es sind jedoch auch andere Verwendungen denkbar. Über die Annahme dieser Schenkung entscheidet gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung i. V. m. § 18 der Amtsordnung der Amtsausschuss.


Beschluss:

Die Schenkung von 2 Elektrofahrrädern der Stadtwerke Schleswig wird angenommen.


Ja-Stimmen :27
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Udo Steinacker 
Protokollführer  Amtsvorsteher