N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 26.11.2013.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk
Amtsvorsteher Rainer Röhl

Abwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung Norbert Jordan
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
Gast Herrn Max Triphaus
Gast Uwe Wichert
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers
4. Bericht des Amtsdirektors
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Vorstellung des neuen Geschäftsführers der Ostseefjord-Schlei GmbH
9. Jahresbericht der Gleichstellungsbeauftragten
10. Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten
  Beschlussvorlage - 13/2013
11. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Beschlussvorlage - 14/2013
12. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen
  Beschlussvorlage - 24/2013
13. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung) (stimmberechtigt sind die genannten Gemeinden)
  Beschlussvorlage - 25/2013
14. Anschaffung eines Kommandofahrzeuges für die Amtswehrführung
  Beschlussvorlage - 15/2013
15. Abwicklung von straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen
  Beschlussvorlage - 33/2013
16. Resolution zum Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)
17. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 31/2013
18. Erlass der Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 32/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Amtsvorsteher beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu ändern:
TOP 16 "Frauenförderplan" soll abgesetzt werden, da hier noch Abstimmungsbedarf besteht. Dieser Punkt wird auf der nächsten Sitzung beraten.
Als neuer TOP 16 soll "Resolution zum Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)" eingefügt werden.
Ferner wird beantragt TOP 19 nicht öffentlich zu beraten.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers

Der Bericht des Amtsvorstehers ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 4. Bericht des Amtsdirektors

Der Bericht des Amtsdirektors ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses

Bürgermeister Pohl fragt nach den Ergebnissen der Beprobung der ehemaligen Mülldeponie in Fleckeby. Bürgermeisterin Schwarzer erläutert, dass beabsichtigt ist, das Ergebnis im Januar auf einer Einwohnerversammlung vorzustellen. Grundsätzlich kann jedoch bereits gesagt werden, dass die Beprobung keine negativen Ergebnisse gebracht hat.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Vorstellung des neuen Geschäftsführers der Ostseefjord-Schlei GmbH

Herr Max Triphaus ist seit dem 01.07.2013 neuer Geschäftsführer der Ostseefjord Schlei GmbH und stellt sich dem Amtsausschuss vor. Die zukünftigen Arbeitsschwerpunkte werden:
  • Profilierung der Ostseefjord Schlei GmbH nach außen
  • Stabilisierung der OfS nach innen
  • Finanzierung
Außerdem ist geplant, die Teilregionen innerhalb der Ostseefjord-Schlei GmbH zu stärken.

Nach der Vorstellung von Herrn Triphaus wirbt der Amtsdirektor noch einmal für den Zusammenhalt der Gemeinden innerhalb der Ostseefjord Schlei GmbH und betont die Wichtigkeit einer geschlossenen Region.


zu TOP 9. Jahresbericht der Gleichstellungsbeauftragten

Der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zum Bericht fragt Bürgermeister Böttcher nach, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt werden soll und wie die Gemeinden dabei helfen können. Diese Frage wird Frau Jeß noch gesondert beantworten.


zu TOP 10. Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten
Beschlussvorlage - 13/2013

Der vorliegende Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde regelt (weiterhin) die Übertragung von Kreisaufgaben auf das Amt. Im Einzelnen handelt es sich um Angelegenheiten des Baumschutzes auf Grundlage von Baumschutzsatzungen, die Errichtung von Tempo-30-Zonen an Gemeindestraßen, straßenverkehrsrechtliche Anordnungen bei Veranstaltungen und Anschriftsänderungen in Fahrzeugpapieren.

Die Aufgabenwahrnehmung kann durch diese Übertragung ortsnäher wahrgenommen werden. 

Der Vertragsentwurf wurde kreisweit abgestimmt.


Beschluss:

Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten wird mit den vom Innenministerium vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde
Beschlussvorlage - 14/2013

Der vorliegende Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde regelt die Übernahme der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Spielhallengesetz durch den Landrat des Kreises.

Aufgrund der geringen Fallzahlen in diesem Bereich macht eine zusammengefasste Bearbeitung auf Kreisebene Sinn.

Der Vertragsentwurf wurde kreisweit abgestimmt.


Beschluss:

Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag über die Übernahme der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Spielhallengesetz wird beschlossen.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen
Beschlussvorlage - 24/2013

Aufgrund des Auslaufens des Vertrages über die Entschlammung von Grundstückskläranlagen war eine neue Ausschreibung erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Preise bilden die Grundlage der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2014 - 2016. Die neu kalkulierten Gebührensätze wurden in § 2 der Nachtragssatzung eingearbeitet.


Beschluss:

Der Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen wird beschlossen.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung) (stimmberechtigt sind die genannten Gemeinden)
Beschlussvorlage - 25/2013

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass folgende Gebührenveränderungen erforderlich sind:
(siehe Artikel 3)
  • Senkung der Grundgebühr für Schmutzwasser von bisher 102,00 € auf 54,00 € pro Einheit
  • Senkung der Zusatzgebühr für Schmutzwasser von bisher 1,25 € auf 1,10 € pro cbm
  • Erhöhung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr von bisher 10,30 € auf 11,70 € pro angefangenen 50 qm überbauter und befestigter Grundstücksfläche

Artikel 1 beinhaltet die Berechnung der Standplätze auf Camping- und Zeltplätzen nach der Zahl der genehmigten Standplätze (Abs.3). Da die Grundgebühr zur Abdeckung der fixen Kosten dient, ist es geboten auf die maximale Auslastung statt auf einen festen Termin abzustellen.
Die weiteren Änderungen im Folgenden:
  • Abs. 9 und 10 - Mitteilungspflicht für nicht eingeleitete Wassermengen bis 31.12. des abzurechnenden Jahres als Anpassung an gängige Praxis.
  • Abs. 11 - Anhebung der Mindestabwassermenge für Grundstücke ohne Wasserzähler oder bei defektem Wasserzähler von bisher 35 auf 40 cbm als Annäherung an den statistischen Jahreswert von 46 cbm und Einbeziehung von Saisonkräften in die Gebührenberechnung.

Mit der Streichung in Artikel 2 entfällt bei der Niederschlagswassergebühr das Abstellen auf die Verhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres, da Veränderungen bei den überbauten und befestigten Flächen innerhalb eines Jahres gebührenrechtlich jederzeit zu berücksichtigen sind.


Beschluss:

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Anschaffung eines Kommandofahrzeuges für die Amtswehrführung
Beschlussvorlage - 15/2013

Der Amtswehrführer beantragt, den Kommandowagen des Löschzuges Gefahrgut, der zum Jahresende zum Verkauf steht, als Kommandofahrzeug für die Amtswehrführung zu erwerben. Die Begründung ist im Detail dem vorliegenden Antrag zu entnehmen. Bevor über die Anschaffung eines bestimmten Fahrzeuges entschieden wird, ist zunächst festzustellen, ob eine grundsätzliche Notwendigkeit besteht.


Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Amtswehrführer Wichert noch einmal seinen Antrag. Amtsdirektor Bock stellt klar, dass der Katastrophenschutz Aufgabe des Kreises und nicht der Ämter ist. In diesem Zusammenhang berichtet er über die Planungen des Kreises zur Beschaffung von Einsatzleitfahrzeugen im Rahmen des Katastrophenschutzes. Diese könnten auch feuerwehrtechnisch genutzt werden. Es wird jedoch nicht in jedem Amt ein Fahrzeug stationiert werden. In welchem zeitlichen Rahmen die Planungen des Kreises umgesetzt werden, ist derzeit noch nicht bekannt.

Grundsätzlich empfiehlt der Amtsdirektor festzustellen, dass die Anschaffung eines Kommandofahrzeuges nicht erforderlich ist.


Beschluss:

Die Anschaffung eines Kommandofahrzeuges für die Amtswehrführung ist erforderlich.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :21
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 15. Abwicklung von straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen
Beschlussvorlage - 33/2013

Die beitragsorientierte Abwicklung straßenausbaubeitragspflichtiger Maßnahmen bedarf einer fachlichen Begleitung, die mit den personellen Möglichkeiten des Amtes nicht leistbar ist. Die Verwaltungsleitung wird sich bis zur Hauptausschusssitzung noch mit Lösungsmöglichkeiten befassen und informiert sodann mündlich in der Sitzung.

Herr Peters informiert die Anwesenden, dass zwei verschiedene Lösungsmöglichkeiten angedacht waren. Zum einen könnte das Personal aufgestockt werden, um die zusätzlich anfallenden Arbeiten abzudecken. Dieses beinhaltet jedoch die Problematik, dass für dieses spezielle Aufgabengebiet kaum qualifiziertes Fachpersonal verfügbar ist. Insofern müssten umfangreiche Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden, die nicht kurzfristig zu einer Verbesserung der Situation führen könnten.

Die andere Lösungsmöglichkeit wäre, die Aufgaben teilweise an eine Fachfirma, hier die Comuna, zu vergeben. Dieses hätte den Vorteil, dass jeweils zum benötigten Zeitpunkt eine hohe fachliche Kompetenz verfügbar wäre, um das eigene Personal bei der Abarbeitung der straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen zu unterstützen. Mittelfristig könnte die Verwaltung dann auch den personellen Bedarf besser abschätzen und verstärkt eigene Kompetenz aufbauen bzw. erweitern. Aus diesem Grund wird die zweite Lösung von der Verwaltung favorisiert.

Herr Peters erläutert dem Ausschuss das nachfolgende Konzept für die Mitwirkung der Comuna bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen.
  1. Leistung der Verwaltung
    • Erstellung der Ausbaubeitragssatzungen für die einzelnen Gemeinden und Beratung der politischen Gremien
    • Generelle Information der Bevölkerung über Ausbaubeiträge in Informationsveranstaltungen
    • Beurteilung der Beitragspflichtigkeit einer geplanten Maßnahme und Bereitstellung der Informationen für die politischen Gremien
  1. Gemeinsame Leistung Verwaltung und Comuna
    • Festlegung der beitragspflichtigen Anlage, die abgerechnet werden soll.
  1. Leistung der Comuna unter Mitwirkung der Verwaltung
    • Erhebung der Beitragsgrundlagen
    • Informationsveranstaltungen zur konkreten beitragspflichtigen Maßnahme für die Bürger
    • Beitragsrechtliche Betreuung der Baumaßnahme
    • Erstellung der Beitragsabrechnung nach Abschluss der Maßnahme
  1. Leistung der Verwaltung
    • Beitragserhebung auf Basis der Beitragsabrechnung
  1. Leistung der Verwaltung unter Mitwirkung der Comuna
    • Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren

Amtsdirektor Bock weist darauf hin, dass die Leistungen der Comuna von der jeweiligen Gemeinde gesondert beauftragt und gezahlt werden müssen. Diese Leistungen werden dann nicht von der Verwaltung erbracht. Die Abrechnung durch die Comuna erfolgt nach Stundensätzen. Die Zahlungen der Gemeinden an die Comuna können nicht in den beitragsfähigen Aufwand eingerechnet werden, sondern müssen aus dem allgemeinen Haushalt getragen werden.


Innerhalb des Amtsausschusses wird kontrovers über die Frage diskutiert, ob die Leistungen der Comuna jeweils von den einzelnen Gemeinden oder über die Amtsumlage finanziert werden sollen. Hierzu weist der Amtsdirektor darauf hin, dass bei einer Finanzierung über die Amtsumlage mit höheren Kosten zu rechnen ist, da die Gemeinden verstärkt Prüfaufträge an die Comuna vergeben würden, wenn diese nicht mit direkten Kosten für den gemeindlichen Haushalt verbunden sind. Außerdem wäre diese Verfahrensweise ungerecht gegenüber Gemeinden, die nicht einmal das Geld haben um eine Maßnahme durchzuführen.

Letztendlich beantragt Bürgermeister Pohl, die Comuna, wie im Hauptausschuss empfohlen, mit der Abwicklung von straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen zu betrauen. Der Beschluss sollte jedoch dahingehend erweitert werden, dass die Kosten der Comuna vom Amt getragen werden.

Aufgrund der kontroversen Diskussion lässt Amtsvorsteher Röhl die einzelnen Aspekte getrennt abstimmen.

Das Konzept für die Mitwirkung der Comuna bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen wird einstimmig beschlossen.

Danach lässt der Amtsvorsteher darüber abstimmen, ob die Kosten von den Gemeinden direkt getragen werden sollen, da es sich hierbei um den weitergehenden Antrag handelt.


Beschluss:

Die Kosten für die Mitwirkung der Comuna bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen werden direkt von den Gemeinden getragen.


Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Resolution zum Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)

Amtsdirektor Bock erläutert die von der Landesregierung geplante Änderung des Finanzausgleichsgesetztes. Obwohl diese sich vordergründig positiv darstellt, ist letztendlich mit einem Minus von ca. 537.000,- € für alle Gemeinden des Amtes zu rechnen. Aus diesem Grund hat er eine Resolution entworfen, die sich gegen die geplante Änderung des FAG ausspricht und die Landesregierung auffordert, den vorliegenden ausgabenorientierten Gesetzesentwurf zu verwerfen und einen neuen Entwurf auf einer aufgabenorientierten Basis zu erarbeiten. Der Gemeindetag wird gebeten, sich ebenfalls dafür einzusetzen. Die Resolution ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Beschluss
Die Resolution zum Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 31/2013

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 118.300,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 5.066.900,00 € auf nunmehr 5.185.200,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 49.700,00 € erhöht und damit gegenüber 277.200,00 € auf nunmehr 326.900,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erlass der Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 32/2013

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    5.121.800 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    5.121.800 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    348.500 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    348.500 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   52,39 Stellen




§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      18,00
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           18,00
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               18,00

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          18,00

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           18,00
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  18,00
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        18,00

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.


Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Rainer Röhl 
Protokollführer  Amtsvorsteher 



Dateianlagen:
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
Bericht des Amtsdirektors
Bericht des Amtsvorstehers