N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 05.11.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Pohl
stellv. Ausschussvorsitzender Fritz-Wilhelm Blaas
Amtsdirektor Gunnar Bock
Ausschussmitglied Horst Böttcher
stellv. Mitglied Heinz Haller (stellv. für Frank Dreves)
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
Ausschussmitglied Jens Kolls
Ausschussmitglied Udo Steinacker
Ausschussmitglied Marlies Thoms-Pfeffer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Frank Dreves (entschuldigt vert. durch Heinz Haller)
Ausschussmitglied Christian Schlömer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Personalrat René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Information über die im Bereich des Amtes Schlei-Ostsee aufzunehmenden Flüchtlinge in 2014 und 2015
  Beschlussvorlage - 25/2014
8. Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Betreuung der Flüchtlinge, die dem Amt Schlei-Ostsee zugewiesen und dezentral untergebracht werden.
  Beschlussvorlage - 27/2014
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 30/2014
10. Erlass der Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 31/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Ausschussvorsitzender Pohl beantragt, die Tagesordnungspunkte 11 und 12 nichtöffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.


zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses

Anregungen und Anfragen von Mitgliedern des Hauptausschusses werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


ab hier anwesend: Frau Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer

zu TOP 7. Information über die im Bereich des Amtes Schlei-Ostsee aufzunehmenden Flüchtlinge in 2014 und 2015
Beschlussvorlage - 25/2014

Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen


Im Rahmen der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen sowie Spätaussiedlern wurde dem Amt Schlei-Ostsee per Verfügung eine sog. Aufnahmequote vorgegeben. Diese Quote lag per Verfügung v. 19.12.2013 für das Jahr 2014 bei 37 Personen und wurde per Verfügung v. 13.08.2014 auf 66 Personen für 2014 angehoben aufgrund der deutlich angestiegenen Zugangszahlen.

Für die Unterbringung der zugewiesenen Personen nutzt das Amt Schlei-Ostsee bisher die eigenen Unterkünfte im Appeljord in Fleckeby. Dort stehen insgesamt 6 Wohnungen zur Verfügung. Weiterhin wurden inzwischen 9 Wohnungen angemietet. Vom Zuweisungssoll 2014 von nunmehr 66 Personen konnten bislang 47 Personen untergebracht werden. 2014 werden daher noch 19 Personen zugewiesen. (Stand 23.10.2014)

Es ist davon auszugehen, dass nach dem derzeitigen Erkenntnisstand auf der Basis der bisherigen Zugangszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen das zu erwartende Zuweisungssoll für 2015 (mindestens) ähnlich hoch wie das erhöhte Zuweisungssoll 2014 ausfallen wird.

Im Zuge dieser Entwicklung erfolgte die Anmietung des ehemaligen Hotels "Alte Dorfschmiede" in Damp. In diesem Gebäude können bis zu 25 Personen untergebracht werden. In Abstimmung mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist es erforderlich, dort eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage einzubauen.

Weiterhin hat das Amt Schlei-Ostsee das ehemalige Alten- und Pflegeheim "Ostseeblick" in Höxmark, Gemeinde Brodersby, angemietet. In diesem Gebäude können bis zu 50 Personen untergebracht werden. Mietbeginn ist hier der 01.01.2015. Eine Unterbringung erfolgt dort erst ab 01.03.2015.

Die weitere Entwicklung muss hier genau beobachtet werden, da trotz der zahlreichen Anmietungen von Wohnungen bisher nicht sichergestellt werden kann, dass die Zuweisungen für 2015 erfüllt werden können.

Es wurde inzwischen ein Betreuungskonzept entwickelt. Für die Betreuung der Flüchtlinge hat das Amt Schlei-Ostsee einen Vertrag mit einem Sozialdienst abgeschlossen. Ein Sozialarbeiter wird vorerst befristet bis 31.12.2014 auf einer Basis von 15 Wochenstunden eine Betreuung vornehmen. Es wurden folgende Schwerpunkte für die Betreuung festgelegt:
  • Orientierungshilfe im neuen Wohnumfeld
  • Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe
  • Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten (nicht das Asylverfahren betreffend)
  • Unterstützung der sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung
  • Eingliederung in Schulen und Kindergärten
  • Förderung sozialer Kontakte
  • Vermittlung von Freizeitangeboten
  • Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern
  • Betreuung in Fragen der Unterkünfte in Zusammenarbeit mit dem Hausmeister Herrn Hachulla


Der Ausschussvorsitzende verweist darauf, dass die Flüchtlingsströme aufgrund der weltpolitischen Lage zunehmen werden. Für diese Menschen ist eine Betreuung erforderlich. Hierfüretabliert sich derzeit ehrenamtliche Hilfe.

Im Folgenden stellt Ordnungsamtsleiter Kinza noch einmal die derzeitige Situation im Amt Schlei-Ostsee dar. Der Vortrag ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Kein Beschluss


zu TOP 8. Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Betreuung der Flüchtlinge, die dem Amt Schlei-Ostsee zugewiesen und dezentral untergebracht werden.
Beschlussvorlage - 27/2014

Für die im Bereich des Amtes Schlei-Ostsee dezentral untergebrachten Flüchtlinge ist es erforderlich, eine Betreuung durch eine Sozialarbeiterin / einen Sozialarbeiter zu organisieren. Für den Zeitraum Oktober bis einschließlich Dezember 2014 wurde eine Honorarkraft für die Betreuung der Flüchtlinge beauftragt. Betreuer ist Herr Volker Schimkus aus Rieseby. Herr Schimkus ist angestellt bei der Alten Weberei Wege für Ambulante Begleitung. 

Die Betreuung der Asylbewerber verfolgt insbesondere folgende Betreuungsschwerpunkte:

Orientierungshilfe im neuen Wohnumfeld
Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe
Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten (nicht das Asylverfahren betreffend)
Unterstützung der sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung
Eingliederung in Schulen und Kindergärten
Förderung sozialer Kontakte
Vermittlung von Freizeitangeboten
Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern
Betreuung in Fragen der Unterkünfte in Zusammenarbeit mit dem Hausmeister.

Der Umfang der Betreuung ist bis 31.12.2014 mit 15 Wochenstunden beauftragt. Abgerechnet wird die Betreuungsleistung mit einem Stundensatz von 40,00 € pro Stunde zuzüglich Wegstreckenentschädigung.

Für 2014 werden hierfür Kosten in Höhe von ca. 7.800 € entstehen.
Das Land Schleswig-Holstein zahlt den Kreisen für die dezentrale Betreuung von Asylbewerbern, die über eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfügen, eine Betreuungskostenpauschale von 63,91€/Quartal (255,64 € jährlich). Die Abrechnung richtet sich nach den tatsächlich zugewiesenen Personen, die eine Aufenthaltsgestattung haben. Die durch das Land zur Verfügung gestellten Mittel werden an die Ämter weitergereicht. Hierzu erfolgt jährlich eine Abrechnung mit dem Kreis Rendsburg- Eckernförde.

Für 2014 ist hier mit einer Einnahme von 8.000 – 10.000 € zu rechnen.

Die Kosten für 2015 werden bei der gleichen Wochenstundenzahl bei ca. 30.000 € liegen. Die Erstattung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wird lediglich bei ca. 15.000 € liegen.

Ein Anspruch auf eine Betreuung besteht nicht.

Daher muss politisch entschieden werden, ob entsprechende Mittel für die Betreuung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden.


Von Ausschussmitglied Böttcher wird die Problematik der Finanzierung von Deutschkursen für Asylbewerber in der VHS Fleckeby angesprochen. Hier entstehen ca. 6.000,- € ungedeckte Kosten. Gleiches berichtet Bürgermeisterin Schwarzer von der VHS Fleckeby. Auch hier werden ungedeckte Kosten entstehen. Beide Volkshochschulen werden Fördermittel für die Deutschkurse beantragen.

Innerhalb des Hauptausschusses herrscht Einigkeit bis zu einer endgültigen Klärung der Bezuschussung bzw. der Zuständigkeit der Finanzierung von Deutschkursen, eine Finanzierung über den Amtshaushalt bis zu 10.000,- € vorzunehmen. Amtsdirektor Bock wird die Finanzierungsfrage klären. Gegebenenfalls muss das Thema in der nächsten Hauptausschusssitzung erneut beraten werden.


Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2015 werden im Amtshaushalt 30.000 € für die Betreuung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 30/2014

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 201.400,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 5.121.800,00 € auf nunmehr 5.323.200,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 30.100,00 € erhöht und damit gegenüber 348.500,00 € auf nunmehr 378.600,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 31/2014

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    5.396.600 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    5.396.600 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    446.600 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    446.600 EUR

festgesetzt.

§ 2


Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   55,39 Stellen




§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      17,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           17,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               17,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          17,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           17,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  17,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        17,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender