N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 04.11.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Pohl
stellv. Ausschussvorsitzender Fritz-Wilhelm Blaas
Amtsdirektor Gunnar Bock
Ausschussmitglied Horst Böttcher
stellv. Mitglied Heinz Haller (stellv. für Frank Dreves)
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
Ausschussmitglied Jens Kolls
Ausschussmitglied Christian Schlömer
Ausschussmitglied Udo Steinacker
Ausschussmitglied Marlies Thoms-Pfeffer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Frank Dreves (entschuldigt vert. durch Heinz Haller)

Weiterhin sind anwesend:
Personalrat René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Dipl. Ing. Jens Lassen
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Wohnunterkünfte für Flüchtlinge
7.1 Umbau des linken Flügels der Außenstelle Damp zu einer Asylbewerberunterkunft
  Beschlussvorlage - 18/2015
7.2 Neubau von Unterkünften
  Beschlussvorlage - 21/2015
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 14/2015
9. Erlass der Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 15/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Ausschussvorsitzender Pohl beantragt, die Tagesordnung um TOP 11 " Personalangelegenheit" im nichtöffentlichen Teil zu erweitern. Außerdem soll Tagesordnungspunkt 10 nichtöffentlich behandelt werden.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Ausschussvorsitzender Pohl berichtet zu folgenden Punkten in Flüchtlingsangelegenheiten:
  • Die Verwaltung macht gute Arbeit
  • Das Ehrenamt ist sehr engagiert
  • Verweis auf die problematische Politik des Bundes
  • Problematik des langen Asylverfahrens und der mangelnden Abschiebung

Die Präsentation des Amtsdirektors zur Flüchtlingsproblematik ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
Bürgermeister Steinacker fragt nach, warum das Land die Kommunen nicht durch konsequente Abschiebung entlastet. Im Ausschuss erhebt sich eine ausführliche Diskussion um diese Fragestellung.

Bürgermeister Steinacker verweist auf die Gefahr der Kreisumlagenerhöhung. Auch hierzu erhebt sich eine ausführliche Diskussion über die Finanzierung der Kosten der Flüchtlingsunterbringung und -integration.

Bürgermeister Steinacker fragt nach, ob es eine Stellungnahme des Amtes zur angedachten Schließung der Zulassungsstelle in Eckernförde durch den Kreis gibt. Dieses wird durch Amtsdirektor Bock verneint.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Wohnunterkünfte für Flüchtlinge

zu TOP 7.1 Umbau des linken Flügels der Außenstelle Damp zu einer Asylbewerberunterkunft
Beschlussvorlage - 18/2015
In einer E-Mail vom 28.08.2015 mit dem Betreff "Termine und Entwicklung Asylbewerber" hat der Amtsdirektor darüber informiert, dass die Entwicklung der Asylbewerberzahlen die zügige Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten bedarf. Da die Büros des linken Flügels der Außenstelle des Amtes in Vogelsang derzeit quasi gänzlich unvermietet sind, hat das Ordnungsamt deren Nutzung angeregt. Nachdem technische Optionen der Nutzung für insgesamt ca. 18 Bewohner, nicht zuletzt auch in Hinblick auf die sanitären Anlagen, geprüft wurden, wurden die Kosten eines Umbaus in der genannten E-Mail auf 50 – 70 Tsd. Euro geschätzt. Da es bzgl. des Inhalts der Mail keinen Widerstand gegeben hat, wurden die Planungen schleunigst beauftragt und durchgeführt, Angebote eingeholt und ein Nutzungsänderungsantrag gestellt sowie Aufträge erteilt.

In der Summe sind Aufträge im Wert von rund 90.000 € erteilt worden. Tatsächlich stellte sich der Umbau eines Büros als Unisex-Sanitärbereich doch schwieriger da, als zunächst angenommen.


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Die Finanzierung erfolgt zunächst aus Mitteln der Amtsrücklage. Über die Unterbringungsentgelte wird nach heutigem Ermessen die Refinanzierung möglich sein.
Die Nutzung der Räume kann spätestens ab dem 01.11.2015 beginnen. Tatsächlich können realistischer Weise wohl doch nur 16 Personen untergebracht werden, weil einer der Räume weiterhin als ein Teil des EDV- Netzwerksystems des Amtes erhalten bleibt. Dieser Umbau wurde aus Kostengründen verworfen.


Seitens Herrn Andresen wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Umbau keine Luxusmaßnahmen besonderer Art beinhaltet. Beispielsweise behalten alle Büros, die als Schlafräume fungieren, die alten Teppiche, und es werden hier keine Malerarbeiten etc. durchgeführt. Ferner bleiben die alten Büro-Einbauschränke erhalten. Die wesentlichen Kosten entstehen aus der Herrichtung der gemeinschaftlich zu nutzenden Räume wie Küche und Sanitär. 

Beschluss:
Die Umbaumaßnahme wird genehmigt. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Neubau von Unterkünften
Beschlussvorlage - 21/2015
Die Amtsverwaltung wird bis Ende 2015 voraussichtlich Wohnraum für über 300 Flüchtlinge bereitgestellt haben. Für das Jahr 2016 ist mit einer weiteren Flüchtlingszuweisung zu rechnen. Der Bau amtseigener Flüchtlingsunterkünfte kann daher sinnvoll sein.

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat am 14.10.2015 mitgeteilt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau das Gesamtvolumen ihrer Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" aufgrund der weiterhin enormen Nachfrage aufgestockt hat, nachdem die ersten Mittel zügig verbraucht waren. Zur Finanzierung von Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften stehen weitere 500 Millionen Euro zinsfrei auf 10 Jahre zur Verfügung. Die Anträge werden in Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Ist auch die aufgestockte Sonderfazilität ausgeschöpft, können kommunale Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen "nur" noch normal zinsgünstig über die KfW finanziert werden. Wegen des "Windhundprinzips" hat der Amtsdirektor am 16.10.2015 einen entsprechenden Kreditantrag über 1,7 Mio. € gestellt und der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2016 enthält sowohl eine entsprechende Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung wie investive Ausgaben für Grunderwerb und die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften in gleicher Höhe im Vermögenshaushalt. Die Zahlen orientieren sich an einem Modell, welches von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (www.arge-sh.de/) für Flüchtlingsunterkünfte in Schleswig-Holstein im Auftrag des Innenministeriums erarbeitet wurde. Die Amtsverwaltung ist von 3 Gebäuden in unterschiedlichen Gemeinden ausgegangen, in denen je 24 Bewohner untergebracht werden können. Eine baufachliche Konkretisierung erfolgt in der Sitzung des Hauptausschusses. 
Architekt Lassen stellt die möglichen Planungen für die zu errichtenden Flüchtlingsunterkünfte vor. In diesem Rahmen wird durch Herrn Peters noch einmal die geänderte Finanzierung durch die Aufteilung des Darlehens auf die Haushaltsjahre 2015 und 2016 erläutert.

Bürgermeister Böttcher bittet die Verwaltung, noch einmal Informationen über den sozialen Wohnungsbau zusammenzustellen.

Beschluss:
Der Bau von bis zu 3 Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 14/2015
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. 

Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 210.000,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 5.396.600,00 € auf nunmehr 5.606.600,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 1.262.000,00 € erhöht und damit gegenüber 446.600,00 € auf nunmehr 1.708.600,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 0,00 € auf nunmehr 500.000,- € festgesetzt. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird von bisher 55,39 Stellen auf 55,75 Stellen erhöht. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 15/2015
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    5.897.200 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    5.897.200 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    1.438.000 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    1.438.000 EUR

festgesetzt.

§ 2


Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    1.200.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   55,69 Stellen




§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      17,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           17,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               17,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          17,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           17,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  17,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        17,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender