N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 01.11.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Pohl
stellv. Ausschussvorsitzender Fritz-Wilhelm Blaas
Amtsdirektor Gunnar Bock
Ausschussmitglied Horst Böttcher
Ausschussmitglied Frank Dreves
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
Ausschussmitglied Jens Kolls
Ausschussmitglied Christian Schlömer
Ausschussmitglied Udo Steinacker

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Marlies Thoms-Pfeffer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
Personalrat René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 16/2017
8. Erlass der Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 20/2017
9. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 23/2017
10. Verzicht auf Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors
  Beschlussvorlage - 10/2017
11. 10jähriges Bestehen des Amtes Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 11/2017
12. Reduzierung der Öffnungszeiten der Außenstelle Fleckeby
  Beschlussvorlage - 13/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende beantragt, den Tagesordnungspunkt 13 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Eingeschränkte Melderegisterauskünfte über Jubiläen
  • Rückläufige Zahl von Asylbewerbern
  • Reduzierung der Unterkünfte des Amtes
  • Einstellung Sprachunterricht wegen des nachlassenden Bedarfs

zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 16/2017
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.          

Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 281.400,00 € vermindert und damit gegenüber bisher 6.095.700,00 € auf nunmehr 5.814.300,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um jeweils 1.034.900,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.980.400,00 € auf nunmehr 3.015.300,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 1.200.000,00 € auf nunmehr 1.746.000,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 20/2017
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.         
Bürgermeister Kolls regt an, die Amtsumlage aufgrund des Überschusses um 1 % abzusenken. Hierzu wird durch Amtsdirektor Bock darauf verwiesen, dass dieses in der Vergangenheit immer dann durchgeführt wurde, wenn die Rücklage des Amtes 1 Million erreicht hat. Die Rücklage dient als Puffer, um in problematischen Situationen Ausgaben abzufedern, ohne die Amtsumlage anheben zu müssen. Durch Herrn Peters wird zusätzlich auf die Unsicherheiten des Plans für 2018, wie die fehlenden Einwohnerzahlen für die korrekte Berechnung der Schlüsselzuweisungen oder der Bereich der Unterbringung von Asylbewerbern, hingewiesen.

Bürgermeister Böttcher regt an, über eine Erneuerung des Mobiliars im Sitzungsraum der Außenstelle in Vogelsang nachzudenken.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    6.206.800 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    6.206.800 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    997.100 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    997.100 EUR

festgesetzt.

§ 2


Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   53,25 Stellen




§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      17,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           17,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               17,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          17,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           17,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  17,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        17,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.         

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 23/2017
Wie schon aus vorherigen Beratungen bekannt ist, wird die Gemeinde Winnemark künftig ihr Abwasser in die Kläranlage Revkuhl einleiten. Daher ist es notwendig, dass der Entwässerungsausschuss um die Gemeinde Winnemark ergänzt wird.
Gleichzeitig wird auch die Zahl der Mitglieder auf die Personen reduziert, die auch bei der Sitzung des Amtsausschusses anwesend und stimmberechtigt sind.   
Bürgermeister Schlömer erklärt, dass aus dem Entwässerungsausschuss der Wunsch entstanden ist, den Ausschuss zukünftig mit 8 Mitgliedern zu besetzen. Der veränderte Satzungstext lautet dann wie folgt:

Zusammensetzung:
Die Amtsausschussmitglieder aus den am Klärwerk Revkuhl beteiligten Gemeinden sowie ein weiteres Mitglied aus der jeweiligen Gemeindevertretung.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der veränderten Form zu erlassen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verzicht auf Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors
Beschlussvorlage - 10/2017
Die 6jährige Amtszeit von Amtsdirektor Bock endet mit Ablauf des kommenden Jahres. Bei einer Wiederwahl kann gemäß § 15b Abs. 4 der Amtsordnung durch Beschluss der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Amtsausschusses (mindestens 14 von 27) von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle abgesehen werden. Bei entsprechender qualifizierter Mehrheit soll damit einer "Scheinausschreibung" begegnet werden. Die Wahl selbst findet bis zu einem halben Jahr vor Ablauf der Amtszeit statt.   

Beschluss:
Von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors zum 01.01.2019 wird abgesehen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 10jähriges Bestehen des Amtes Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 11/2017
Das Amt Schlei-Ostsee wurde am 01.01.2008 gegründet, so dass es am 01.01.2018 seit 10 Jahren besteht. Es soll erörtert werden, ob und ggf. wie dieses Ereignis im Laufe des Jahres 2018 gefeiert werden soll.   
Amtsdirektor Bock erläutert die Idee, mit den Mitarbeitern und dem Ehrenamt eine Schleifahrt durchzuführen. Auch Ehemalige sollten eingeladen werden. Als Termin käme der Zeitraum nach den Sommerferien im September in Betracht.

Im Rahmen der Diskussion herrscht im Gremium Einigkeit über die Durchführung einer Feierlichkeit.

Beschluss:
Es werden maximal 15.000,- € für eine Feier zum 10-jährigen Jubiläum bereitgestellt. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Amtsdirektor, dem Amtsvorsteher, dem Hauptausschussvorsitzenden, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat wird sich um die Ausgestaltung kümmern.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Reduzierung der Öffnungszeiten der Außenstelle Fleckeby
Beschlussvorlage - 13/2017
Das Bürgerbüro Fleckeby ist derzeit montags-freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die seit der Ämterfusion in Fleckeby eingesetzte Mitarbeiterin geht am 01.03.2018 in Rente, weshalb die personelle Nachbesetzung durch den Amtsdirektor geregelt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die erforderliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit festzulegen, die folgelogisch von den Öffnungszeiten abhängt.

Der Fusionsvertrag der Ämter Schlei, Schwansen und Windeby vom 08. November 2006 regelt hierzu grundsätzlich, dass die Öffnungszeiten an den bisherigen (alten) Amtssitzen der Öffnungszeit am neuen Amtssitz entsprechen sollen. Er führt dann weiter aus, dass der Umfang der Aufgaben der Bürgerbüros sowie die Öffnungszeiten den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen sind. Der Amtsdirektor hat bereits vor einem Jahr berichtet, dass eine Reduzierung der Öffnungszeit in Fleckeby bedarfsgerecht wäre. Aufgrund der Inanspruchnahme des Büros durch die Bürgerinnen und Bürger wird eine Öffnungszeit von wöchentlich 12 Stunden für angemessen erachtet, die alternierend zur Öffnung des Riesebyer Bürgerbüros angeboten werden sollte, so dass das Bürgerbüro Fleckeby dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet wäre.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Öffnungszeiten des Fleckebyer Bürgerbüros ab 01.03.2018 wie folgt festzulegen:
            Dienstag                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
            Donnerstag            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender