Sitzungsort: | im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, 24340 Eckernförde, Holm 13 |
Beginn der Sitzung: | 20.10 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.45 Uhr |
Ausschussvorsitzender Thomas Becker |
Ausschussmitglied Horst Böttcher |
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt |
stellv. Auschussvorsitzender Johann Willy Kempe |
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt |
stellv. Mitglied Uwe Satriep (stellv. für Hilmar Marohn) |
Ausschussmitglied + (AV) Udo Steinacker |
Ausschussmitglied Jutta Werner |
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock |
Ausschussmitglied Hilmar Marohn (entschuldigt vert. durch Uwe Satriep) |
LVB Gunnar Bock |
Personalrat René Kinza |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige |
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen |
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg |
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls |
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl |
Amtsaussch.mitgl Rainer Röhl |
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz |
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 19/2010 | |
8. | Erlass der Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 20/2010 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
10. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 5. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
Anregungen und Anfragen von Mitgliedern des Hauptausschusses liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 19/2010 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. |
Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2010 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 94.400,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 4.924.800,00 € auf nunmehr 5.019.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 25.600,00 € erhöht und damit gegenüber 346.800,00,- € auf nunmehr 372.400,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 20/2010 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 4.750.600 EUR in der Ausgabe auf 4.750.600 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 349.300 EUR in der Ausgabe auf 349.300 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.100.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 52,81 Stellen § 3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Amtsumlage auf a) von Steuerkraftzahlen v.H. 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 20,00 (Grundsteuer A) 2. für die Grundstücke 20,00 (Grundsteuer B) 3. der Gewerbesteuer 20,00 b) vom Anteil an der Einkommensteuer 20,00 c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG 20,00 -Sonderausgleich- d) von den Schlüsselzuweisungen und 20,00 Sonderschlüsselzuweisungen e) vom Anteil an der Umsatzsteuer 20,00 § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 10. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Godber Peters | Thomas Becker |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |