N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 27.10.2010.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, 24340 Eckernförde, Holm 13
Beginn der Sitzung:  20.10 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Thomas Becker
Ausschussmitglied Horst Böttcher
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt
stellv. Auschussvorsitzender Johann Willy Kempe
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt
stellv. Mitglied Uwe Satriep (stellv. für Hilmar Marohn)
Ausschussmitglied + (AV) Udo Steinacker
Ausschussmitglied Jutta Werner
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hilmar Marohn (entschuldigt vert. durch Uwe Satriep)

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Personalrat René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl
Amtsaussch.mitgl Rainer Röhl
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 19/2010
8. Erlass der Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 20/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 31.07. Verabschiedung von Herrn Witt in den Ruhestand
  • 29.10. Verabschiedung von Frau Will in den Ruhestand
  • Nachfolger von Herrn Witt wurde Herr Erichsen
  • Die Aufgaben von Herrn Erichsen hat zum Teil Herr Schlömer übernommen.
  • Für die Außenstelle in Rieseby wird eine halbe Stelle befristet bis April 2012 ausgeschrieben. Danach wird eine Auszubildende die Ausbildung abschließen. Außerdem kommen verschiedene Mitarbeiterinnen aus dem Mutterschutz zurück.


zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses

Anregungen und Anfragen von Mitgliedern des Hauptausschusses liegen nicht vor.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 19/2010

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2010 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 94.400,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 4.924.800,00 € auf nunmehr

5.019.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 25.600,00 € erhöht und damit gegenüber 346.800,00,- € auf nunmehr 372.400,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 20/2010

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    4.750.600 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    4.750.600 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    349.300 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    349.300 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   52,81 Stellen







§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      20,00
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           20,00
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               20,00

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          20,00

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           20,00
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  20,00
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        20,00

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Godber Peters  Thomas Becker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender