N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 14.05.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Thomas Becker
Ausschussmitglied Horst Böttcher
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt
stellv. Auschussvorsitzender Johann Kempe
Ausschussmitglied Hilmar Marohn
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt
Ausschussmitglied + (AV) Udo Steinacker
Ausschussmitglied Jutta Werner
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Verwaltung Norbert Jordan
Personalrat René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Neufestsetzung der Gebührentabelle zur Satzung des Amtes über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
  Beschlussvorlage - 3/2012
8. Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
  Beschlussvorlage - 4/2012
9. Einführung einer hauptamtlichen Leitung des Amtes
  Beschlussvorlage - 5/2012
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert LVB Bock die Änderungen im Kommunalverfassungsrecht. Danach sind grundsätzlich alle Sitzungen der Ausschüsse öffentlich. Auch nichtöffentliche Tagesordnungspunkt können zunächst lediglich als voraussichtlich nichtöffentlich gekennzeichnet werden. Der Beschluss, einen Tagesordnungspunkt nichtöffentlich zu behandeln muss dann in der jeweiligen Sitzung erfolgen.

Unter Beachtung dieser Ausführungen beantragt Ausschussmitglied Ohrt den Tagesordnungspunkt 9 in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Ausschussvorsitzender Becker beantragt den Tagesordnungspunkt 10 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gesellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.


zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses

Ausschussmitglied Marohn regt an, an der Treppe des Haupteinganges eine Rampe für Kinderwagen zu errichten. Er hat bereits öfter Mütter mit Kinderwagen beobachtet, die Schwierigkeiten haben, die Treppe zu überwinden.

LVB Bock erläutert hierzu, dass in den Gremien bereits einmal eine solche Planung diskutiert und abgelehnt wurde. Die Verwaltung wird eine aktualisierte Planung zu den Haushaltsberatungen vorlegen, so dass die Angelegenheit noch einmal diskutiert werden kann.

Ausschussmitglied Marohn fragt nach, welche Nebentätigkeiten in welchen Umfang von den Mitarbeitern des Amtes wahrgenommen werden. LVB Bock wird die rechtlichen Rahmenbedingen für Nebentätigkeiten klären und die entsprechenden Daten ermitteln.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Ausschussmitglied Marohn bittet darum, auch die Anwesenheit von Zuschauern zu protokollieren. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Neufestsetzung der Gebührentabelle zur Satzung des Amtes über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Beschlussvorlage - 3/2012

Auf Grundlage der Rahmengrundsätze für die Gebührenbemessung nach dem Zeitaufwand im staatlichen Bereich hat das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die anzuwendenden Stundensätze für die Personalkosten neu festgesetzt. Diese Festsetzungen wurden in die Gebührentabelle übernommen (Ziffer 28). Im Rahmen dieser Änderung wurde auch weitere Gebühren in Bezug auf die Kostenhöhe und den zeitlichen Aufwand überprüft und neu festgesetzt. Außerdem wurden neue Tatbestände in die Gebührentabelle aufgenommen (Ziffern 29 und 30). Die letzte Anpassung der Gebührentabelle ist im Jahre 2008 erfolgt.


Beschluss:

Die vorliegende Gebührentabelle zur Satzung des Amtes über die Erhebung von Verwaltungsgebühren wird beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Beschlussvorlage - 4/2012

In Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohner(inne)n ist gemäß § 22a der Amtsordnung eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese Bestellung wurde im Amt Schlei-Ostsee bisher zurückgestellt, da die Koalitionspartner ursprünglich eine Aufhebung dieser Verpflichtung im Rahmen der Änderung der Kommunalverfassung angedacht hatten. Zwischenzeitlich wurde die Kommunalverfassung insgesamt überarbeitet. Hierbei blieb jedoch die vorstehend genannte Verpflichtung unverändert bestehen, so dass das Amt eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen hat. Hierfür ist die Hauptsatzung zu ändern und eine Stelle im Stellenplan vorzusehen, wobei eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden und eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 angemessen erscheint. Die Stelle sollte zum 01.01.2013 besetzt werden, so dass eine Personenauswahl rechtzeitig erfolgen muss.


Beschluss:

Ein Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung zum 01.01.2013 ist zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine entsprechende Stelle ist bei der Aufstellung des Haushaltes 2013 im Stellenplan zu berücksichtigen. Die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten zum 01.01.2013 ist vorzubereiten.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einführung einer hauptamtlichen Leitung des Amtes
Beschlussvorlage - 5/2012

Mit Schreiben vom 26.04.2012 regen die stellvertretenden Amtsvorsteher Wolf-Dieter Ohrt und Heinrich Hauschildt sowie der ehemalige Amtsvorsteher Johann-Willy Kempe an, die Einführung einer hauptamtlichen Leitung des Amtes erneut zu erörtern, nachdem sich das Nachbaramt Hüttener Berge einstimmig für eine solche Regelung ausgesprochen hat. In der Begründung gehen die genannten Bürgermeister darauf ein, dass im Kreisgebiet nur noch 4 Verwaltungen ehrenamtlich verwaltet werden. Ergänzen lässt sich, dass das Amt Schlei-Ostsee nicht nur 50% mehr Einwohner hat als das Größte der verbleibenden 3 Ämter (Amt Eiderkanal mit 12.373 Einwohnern und 7 Gemeinden), sondern auch fast doppelt soviel Gemeinden zu verwalten hat, als das insofern größte Amt (Jevenstedt) mit 10 Gemeinden und 11.421 Einwohnern. Es verbleibt noch das Amt Dänischenhagen mit 8.908 Einwohnern und 4 Gemeinden.

In der Hauptargumentation wird jedoch nicht auf andere Ämter verwiesen, sondern auf die besondere Verantwortung und Arbeitsbelastung, die eine Verwaltungsleitung (verbunden mit dem entsprechenden Haftungsrisiko) wahrzunehmen hat, was ehrenamtlich sowohl fachlich als auch zeitlich schwer zu leisten ist. Diesbezüglich lässt sich ergänzen, dass der Amtsvorsteher Behörde ist und als solche bedeutsame hoheitliche Eingriffe in Rechtssituationen einzelner oder mehrerer Personen vornimmt (bspw. als örtliche Ordnungsbehörde oder in der Leistungsverwaltung). Dies unterscheidet das Ehrenamt des Amtsvorstehers maßgeblich von anderen Ehrenämtern, die i. d. R. „nur“ Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die hiermit verbundene besondere Haftungssituation sowohl für den Amtsvorsteher, als auch für die in der Hauptverwaltung verantwortlich handelnden Personen interessiert solange nicht, wie alles gut geht.

Nachstehende Tabelle stellt wesentliche Regelungen der unterschiedlichen Systeme dar:
ehrenamtliche Leitung
hauptamtliche Leitung
Gesetzlicher Vertreter
Amtsvorsteher
Amtsdirektor
Behörde
Amtsvorsteher
Amtsdirektor
Verwaltungsleitung
Amtsvorsteher
Amtsdirektor
Verantwortlichkeit
Amtsvorsteher
Amtsdirektor
Repräsentant
Amtsvorsteher
Amtsvorsteher/Amtsdirektor
Vorsitzender des Amtsausschusses
Amtsvorsteher
Amtsvorsteher
Dienstvorgesetzter
Leitender Verwaltungsbeamter
Amtsdirektor
Führung der laufenden Geschäfte
Leitender Verwaltungsbeamter
Amtsdirektor
Wahlzeit AV bzw. AD
5 Jahre
6 bis 8 Jahre
Kosten
AV 1.478,00 € + LVB 4.872,48 € (A14) = 6.350,48 € mtl.
AV 480,00 € + AD 6.305,85 € (A16+AE) = 6.785,85 € mtl. nach 2 Jahren + 261,96 € (B2)


Die Angelegenheit wird unter den Anwesenden intensiv und kontrovers diskutiert. Die Anmerkungen von Ausschussmitglied Marohn sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee soll zum 01.01.2013 hauptamtlich geleitet werden. Ein Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung ist dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben. Die nächste Hauptausschusssitzung wird am 24.05. stattfinden.



Godber Peters  Thomas Becker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender