N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 30.10.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Thomas Becker
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls (stellv. für Johann Kempe)
Ausschussmitglied Hilmar Marohn
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt
Ausschussmitglied + (AV) Udo Steinacker
Ausschussmitglied Jutta Werner
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Horst Böttcher (entschuldigt )
stellv. Auschussvorsitzender Johann Kempe (entschuldigt vert. durch Jens Kolls)

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Personalrat René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Außenstelle Damp, Loggia der Küche der Mietwohnung
  Beschlussvorlage - 32/2012
8. Vertrag über die Verwahrung und Betreuung von Fundtieren mit dem Tierschutzverein Angeln / Schwansen e.V.
  Beschlussvorlage - 33/2012
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 35/2012
10. Erlass der Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 36/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Ausschussvorsitzender Becker beantragt, den Tagesordnungspunkt 11 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.


zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses

Anfragen von Mitgliedern des Hauptausschusses werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Außenstelle Damp, Loggia der Küche der Mietwohnung
Beschlussvorlage - 32/2012

Bereits im Jahr 2009 wurde die Loggia des Schlafzimmers der Mietwohnung in der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee in Damp saniert. Seinerzeit hatten sich hier Undichtigkeiten bei der Abdichtung des Bodens zum Erdgeschoss eingestellt. Als Ursache konnte nach Demontage des Bodenbelags eine mangelhafte Entwässerungseinrichtung festgestellt werden. Der Bodenbelag bestand aus Betongehwegplatten, welche auf Mörtelpunkten direkt auf der Abdichtungsbahn gelagert waren. Als Abhilfe wurden die Abdichtung, die Entwässerung und der Belag komplett neu aufgebaut. Dazu musste zur ordnungsgemäßen Herstellung des Wandanschlusses auch die Holzwandverkleidungen demontiert und erneuert werden.

Heute zeigt sich ein ähnliches Bild an der Loggia der Küche. Zwar gibt es noch keine Schäden oder Feuchtigkeitseinwirkungen im Erdgeschoss, jedoch liegen die Betongehwegplatten derart desolat, dass eine mangelhafte Entwässerung unterstellt werden kann. Die Mörtelpunkte unter den Platten haben sich über die Jahre durch Frost- Tauwechsel aufgelöst. Diese Mörtelbestandteile und Dreck, der über die Jahre durch die Fugen unter die Platten gelangt ist, verstopfen zunehmend die Entwässerungseinrichtung.

Diese Umstände veranlassten den Mieter der Wohnung, einen Antrag auf Sanierung dieser Loggia zu stellen (siehe anliegende E-mail vom 12.07.2012).

Die Kosten einer Sanierung werden auf Basis der Erfahrung der Maßnahme aus 2009 mit rund 5.000 € geschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung der Loggia der Küche der Mietwohnung der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee in 2013 zu sanieren. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 5.000 € werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vertrag über die Verwahrung und Betreuung von Fundtieren mit dem Tierschutzverein Angeln / Schwansen e.V.
Beschlussvorlage - 33/2012

Seit vielen Jahren erfolgt die Unterbringung der Fundtiere im Tierheim in Weidefeld. Bisher wurde immer eine Einzeltierabrechnung mit den jeweiligen Städten und Ämtern vorgenommen.
Zuständig für die Unterbringung und Versorgung der Fundtiere sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch das Tierheim, da die betroffenen Städte und Ämter über keine eigenen Tierheime verfügen.

Die Erledigung dieser kommunalen Aufgabe war für den Tierschutzverein mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Durch intensive Gespräche zwischen den Vertretern der Stadt Kappeln, dem Amt Schlei-Ostsee, dem Amt Geltinger Bucht, dem Amt Süderbrarup und der Stadt Eckernförde ist die Bezahlung für die Erledigung der kommunalen Aufgabe auf eine neue und für alle Seiten gerechte Grundlage gestellt worden.

Durch eine gemeinsam abgestimmte Kostenabgrenzungsrechnung ist ermittelt worden, welcher Kostenanteil für Fundtiere beim Tierschutzverein entsteht. Dieser Kostenanteil wird zukünftig auf die beteiligten Ämter und Städte verteilt. Es erfolgt eine Aufteilung zu 50 % über die Einwohnerzahlen und zu 50% nach den tatsächlich abgegebenen Tieren.

Ohne die Änderung der Abrechnungsweise kann der Tierschutzverein seine Arbeit nicht fortsetzen und müsste das Tierheim schließen.

Für die Unterbringung von Fundtieren müssen in den nächsten Jahren ca. 20.000 € an Kosten veranschlagt werden. Hinzu kommen die Behandlungskosten der Tierärzte, die direkt mit den einzelnen Ämtern abgerechnet werden. Insgesamt werden die Kosten auf ca. 21 - 23.000 € jährlich geschätzt.

Der Vertragsentwurf ist mit allen Vertretern der Städte und Ämter abgestimmt und liegt dieser Vorlage bei. Weiterhin ist die Berechnung der Kosten beigefügt.


Beschluss:

Der Vertrag mit dem Tierschutzverein Angeln Schwansen e.V. wird in unveränderter Form abgeschlossen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den Vertrag für das Amt Schlei-Ostsee zu unterzeichnen. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2013 einzustellen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 35/2012

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 37.700,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 4.914.600,00 € auf nunmehr 4.952.300,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 53.400,00 € erhöht und damit gegenüber 415.500,00,- € auf nunmehr 468.900,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 36/2012

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    5.066.900 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    5.066.900 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    277.200 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    277.200 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   51,46 Stellen

§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      19,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           19,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               19,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          19,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           19,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  19,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        19,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Thomas Becker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender