N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Schulausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 30.10.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Damp, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.33 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Horst Böttcher
Ausschussmitglied Ulrike von Bargen
stellv. Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Dirk Radeck
Ausschussmitglied Udo Steinacker
Ausschussmitglied Peter Tramm (stellv. für Raidum Rodde)

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Raidum Rodde (entschuldigt vert. durch Peter Tramm)

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
Schule Waabs Sabine Medler
Schulelternbeirat Oliver Radtke
Betreute Grundschule Silke Stöcks
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2017 der Schule Mittelschwansen.
  Beschlussvorlage - 17/2017
7. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 der Schule Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 18/2017
8. Ferienbetreuung in der Schule
  Beschlussvorlage - 19/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 4. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Radtke fragt nach, ob die Waabser Sporthalle auch in den Ferien für Badminton nutzbar ist.
Ausschussvorsitzender Böttcher erklärt hierzu, dass Frau Medler für die Sporthalle in Waabs zuständig ist, während die Sporthalle in Seeholz durch den VfL Damp verwaltet wird. Frau Medler stellt dar, dass die Sporthalle in den Ferien grundsätzlich nicht für Sport zur Verfügung steht. Abweichende Regelungen wären mit dem örtlichen Sportverein zu treffen. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 6. Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2017 der Schule Mittelschwansen.
Beschlussvorlage - 17/2017
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.

Für das Amt Schlei-Ostsee wurde eine Nachtragshaushaltssatzung und ein Nachtragshaushaltsplan erstellt. Damit wurde auch der Bereich der Schule Mittelschwansen geändert.     

Beschluss:
Der Nachtragshaushaltsplan für den Bereich der Schule Mittelschwansen wird beschlossen. Die Schulverbandsumlage beträgt 372.100,- € und wird wie folgt verteilt:

Gemeinde Damp:             128.040,19 €
Gemeinde Holzdorf:            53.146,56 €
Gemeinde Thumby:            14.236,98 €
Gemeinde Waabs:            176.676,27 €     

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 der Schule Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 18/2017
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung hat das Amt für die Schule Mittelschwansen einen Haushaltsplan zu beschließen. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Schulbereich voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung, und er ermächtigt die Verwaltung und Schule, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung und die Schule, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist im Schulausschuss zu beraten und beschließen. Die einzelnen Haushaltsplanansätze ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2018.    

Beschluss:
Die Schulverbandsumlage beträgt 363.300,- € und wird nach Finanzkraft und Schülerzahl verteilt. Die Verteilung ergibt folgende Anteile:
  • Damp             135.343,32 €
  • Holzdorf            42.860,22 €
  • Thumby            9.131,71 €
  • Waabs            175.964,75 €       

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Ferienbetreuung in der Schule
Beschlussvorlage - 19/2017
In der letzten Sitzung des Schulausschusses wurde aufgrund von Elternanfragen das Thema Ferienbetreuung kurz angesprochen. Dabei wurde festgestellt, dass viele Eltern das Angebot als unattraktiv empfinden. Es bestand der Wunsch, diese Thematik in einer weiteren Sitzung erneut zu diskutieren.

Nach der Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen gelten derzeit folgende Regelungen für die Ferienbetreuung:

In den gesetzlichen Schulferien besteht für insgesamt 5 Wochen die Möglichkeit einer Ferienbetreuung in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Diese findet in den Sommerferien für 3 Wochen, in den Osterferien für 1 Woche sowie in den Herbstferien für 1 Woche statt. Die Kalenderwochen werden vom Träger der Grundschule Mittelschwansen festgelegt. Die Ferienbetreuung kann nur je Kalenderjahr für die gesamten 5 Wochen gebucht werden. Die Gebühren betragen je Kind und Woche 92,- €.

Da für die Ferienbetreuung zusätzliches Personal bereitgestellt werden muss, hat die Kalkulation ergeben, dass mindestens 10 Kinder das Angebot nutzen müssen, um annähernd kostendeckend zu arbeiten. Bei Unterschreitung dieser Mindestzahl wird daher keine Ferienbetreuung angeboten.  
Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet über verschiedene Möglichkeiten der Ferienbetreuung und deren Ausgestaltung in den übrigen Grundschulen des Amtsbereiches. Innerhalb des Ausschusses erhebt sich eine Diskussion um die verschiedenen, den Eltern am Markt zur Verfügung stehenden Angebote und die tatsächlichen Bedürfnisse. Auch der finanzielle Rahmen mit der Fragestellung der Subventionierung des Angebotes wird erörtert.
Frau Medler bittet darum, die Ferienbetreuung und die Schließzeiten der Kindertagesstätten aufeinander abzustimmen. 

Beschluss:
Ausschussvorsitzender Böttcher wird sich zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten mit den Organisationen in Eckernförde in Verbindung setzten, um die Möglichkeiten des Angebotes einer Ferienbetreuung in der Schule zu erörtern. Ein Bericht hierzu soll in der nächsten Schulausschusssitzung erfolgen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Horst Böttcher 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender