N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Entwässerungsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 09.07.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Damp, Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Günther Wöhlk
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse
stellv. Ausschussvorsitzende/r Christian Schlömer
Ausschussmitglied Volker Starck

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen (unentschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Protokollführer Jan Andresen
Klärwärter Rainer Lange
Gast Claus Stieghorst
Gast Helge Tepperies
EZ, Herr Steinmetz
KN, Herr Krüger

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Optimierungsmöglichkeiten beim Betrieb der Kläranlage Revkuhl
  Beschlussvorlage - 7/2014
6. Vorgriff auf das Kanalkataster bzgl. des Zustandes der Regen- und Schmutzwasserkanäle in der K 63 zwischen Rohrüh und Gemeindegrenze zu Karby
  Beschlussvorlage - 9/2014
7. Erneuerung der Abwassermengenerfassung auf der Kläranlage Revkuhl
  Beschlussvorlage - 8/2014
8. Ersatzbeschaffung für die abgängige Feststoffpresse der Vorreinigung
  Beschlussvorlage - 13/2014
9. Regulierung der RW-Vorflut von Teilen des "Südhangs" Karby und der neuen Erschließung "Am Hain"
  Beschlussvorlage - 10/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet von zwei Ortsterminen:
  1. Treffen auf der Kläranlage Revkuhl mit Herrn Tepperies, Herrn Lange, Herrn Andresen. Thema der Unterredung war der Sachverhalt, der in TOP 5 beraten wird.
  2. Treffen der Beteiligten an der RW-Vorflut hinter dem neuen Südhang in Karby. Thema der Unterredung war die Frage, wie man die Vorflut neu organisieren könnte. Das Ergebnis soll in TOP 9 beraten werden.


zu TOP 5. Optimierungsmöglichkeiten beim Betrieb der Kläranlage Revkuhl
Beschlussvorlage - 7/2014

Aus bisher nicht eindeutig erkennbaren Gründen kann der Ammonium-Ablaufwert der Kläranlage nicht zuverlässig eingehalten werden. Dieser Umstand kann dazu führen, dass die Wasserbehörde sanktionieren muss. Um dieses zu vermeiden, wurde bereits mit dem Fachingenieur, Herrn Tepperies vom Büro enwacon Kontakt aufgenommen. Er ist bereits beratend tätig geworden, beispielsweise wurde eine Messreihe zur Feststellung des Status Quo durchgeführt. Erste Veränderungen an der Fahrweise der Anlage wurden bereits vorgenommen.
Wahrscheinlich führt der abnehmende Verbrauch von Frischwasser in den Haushalten dazu, dass die Konzentration häuslichen Abwassers stetig steigt. Da eine Teichkläranlage ein äußerst träges System ist, ist es umso schwerer, auf Veränderungen zu reagieren.
Herr Tepperies wird zur Sitzung erscheinen und die Zusammenhänge vortragen. Im Kern ist eine weitere Messreihe bei höchster Auslastung der Kläranlage, sprich während der Hauptsaison des Campingplatzes Schubystrand, zu empfehlen.
Somit wird über den von Herrn Tepperies vorgetragenen Sachverhalt sowie die mit den ggf. zu ergreifenden Maßnahmen verbundenen Kosten zu beraten sein.
Die beiden empfohlenen Messreihen mit einem automatischen Probenentnahmegerät über jeweils eine Woche kosten einschließlich der Analyse der wesentlichen Parameter je rund 1.200 €. Die genaue Vorgehensweise und Zielsetzung wird Herr Tepperies in der Sitzung erläutern.



Herr Tepperies trägt vor (siehe Anlage zum Protokoll). In der Beratung des Ausschusses ergibt sich die Frage, ob möglicherweise toxische Bestandteile des Abwassers dafür sorgen, dass keine Nitrifikanten in der Biologie des belüfteten Abwasserteiches vorzufinden sind.
Um dieser Frage Rechnung zu tragen, kommen die Anwesenden einhellig überein, dass es Sinn macht, neben der Zulaufbeprobung direkt an der Kläranlage eine weitere an der Pumpstation Schubystrand durchzuführen. Bei dieser Beprobung sollen auch Parameter, die bei Abwässern von Campingplätzen einschlägig sein könnten, untersucht werden.

Daher ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Büro enwacon, Herrn Tepperies mit der Betreuung der Messreihen (Zulauf KA und Pumstation Schubystrand) und weiterer, zu ergreifender Maßnahmen zu beauftragen. Der Aufwand wird nach Schätzung bei rund 9.000 - 10.000 € liegen. Der Auftrag soll zum Nachweis erteilt werden, da die Honorartabellen der HOAI in diesem Falle nicht anwendbar sind. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorgriff auf das Kanalkataster bzgl. des Zustandes der Regen- und Schmutzwasserkanäle in der K 63 zwischen Rohrüh und Gemeindegrenze zu Karby
Beschlussvorlage - 9/2014

Der Kreis RD-Eck signalisiert, dass die K 63 von Rohrüh bis Dörphof (bis Höhe HaGe oder ggf. sogar Gemeindegrenze Karby) im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Mit dieser Kenntnis sollten vor Ort in der Gemeinde Dörphof und bei der Ortsentwässerung Nordschwansen folgende Überlegungen angestellt werden:
  1. Überlegungen zum Kanalsystem:
  • Überlegungen bei der Ortsentwässerung Nordschwansen (zuständig für den Kanalbetrieb /-unterhaltung RW und SW).
    • Sind Schäden an den SW- Kanälen oder an den SW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
    • Sind Schäden an den RW- Kanälen oder an den RW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen bei der Gemeinde (zuständig für die Straßenentwässerung *), die Gehwege und die Straßenbeleuchtung)
    • Sind Schäden an den Straßenabläufen und deren Anschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen zu den Querschlägen (Sackungen im Asphalt in Schuby und Dörphof):
    • Machen die Querschläge eine besondere Vorbehandlung vor dem Asphaltieren der neuen Decke erforderlich?

Hinweis: Bisher war bei der Aufstellung des Kanalkatasters nicht vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen RW und die Anschlussleitungen der Regenabläufe der Straße zu inspizieren. Das Schadensbild in der Asphaltdecke der K 63 innerorts zeigt deutlich, dass u.a. diese Anschlussleitungsgräben seinerzeit mangelhaft verdichtet wurden (bereits genannte Querschläge). Um sicher zu gehen, dass diese Leitungen schadlos sind, werden diese Leitungen Anfang Juli 2014 gereinigt und inspiziert. Das Ergebnis wird zur Sitzung möglicherweise schon vorliegen.

Hinweis zur Zuständigkeit nach Straßen- und Wegegesetz:
Zitat § 12 Abs.2
(2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen.

*) Wenngleich die Gemeinde nach Straßen- und Wegegesetz Baulastträger für die Straßenentwässerung ist, so hat die Gemeinde Dörphof diese Aufgabe der Ortsentwässerung Nordschwansen, also dem Amt übertragen.
  1. Überlegungen zur Straßenentwässerung:
  • Wie können die teilweise stehenden Pfützen beseitigt werden (z.B. Schuby Bushaltestelle, Schuby 15 – 17, …)?

Ab hier sind Punkte benannt, die die Ortsentwässerung nicht direkt betreffen. Dennoch seien diese benannt, da die aufgeführten Belange teilweise später auch Einfluss auf Maßnahmen im Kanalbau haben können.
  1. Überlegungen zum innerorts führenden Geh- und Radweg (östlich der K 63):
  • Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben?
  • Soll die Oberfläche erneuert werden? Wenn ja, wie (Asphalt komplett neu? Anstelle Asphalt Pflasterbauweise? Gibt der vorhandene Asphaltoberbau technisch her, nur die Asphaltdecke zu erneuern? Müssen Hochbordsteine saniert werden?
  1. Überlegungen zum innerorts führenden Gehweg (westlich der Kreisstraße):
  • Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben? Müssen Hochbordsteine saniert werden?
  1. Überlegungen zu den gemeindlichen Wegen an der Bushaltestellen im Ort Schuby sowie zur Hausnummer 16:
  • Soll hier auch darüber nachgedacht werden, eine neue Decke aufzubringen?
  1. Überlegungen zur Einmündung der Karlberger Straße:
  • Macht es Sinn, die Gelegenheit des Asphalteinbaus zu nutzen und einen kurzen Teil der Karlberger Straße ebenfalls mit einer neuen Decke zu versehen?
  1. Überlegungen zu Straßenausbaubeiträgen:
  • Baumaßnahmen an der Fahrbahn der Kreisstraße sind generell nicht ausbaubeitragspflichtig, da der Kreis Straßenbaulastträger ist.
  • Baumaßnahmen an der Straßenentwässerung, am Geh- und Radweg, am Gehweg und an der Straßenbeleuchtung sind unter Umständen ausbaubeitragspflichtig, da die Gemeinde Straßenbaulastträger ist.
  1. Überlegungen zur Straßenbeleuchtung:
  • Für den Fall, dass der Rad- und Gehweg in der Oberfläche in irgendeiner Form aufgewertet wird, macht es ggf. Sinn, den Zustand der Straßenbeleuchtungskabel durch Widerstandsmessung zu prüfen? Macht bei Feststellung mangelhafter Kabel eine Erneuerung oder Teilerneuerung Sinn, ggf. in einem Leitungsgraben mit Breitband?
  1. Überlegungen zur Breitbandversorgung
  • Macht es Sinn, Leerrohre für LWL-Kabel zu verlegen? Wenn ja, nur Überbauung des KVZ oder FTTH?
  • Wird es ein amtsweites Konzept geben, wie sieht eine Bezuschussung aus?
  1. Überlegungen zu den Versorgern (Sind hier ohnehin mittelfristig Maßnahmen geplant?)
  • Gasnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Stromnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Telefonnetzversorger (Telekom)

Herr Andresen möchte mit dieser Vorlage nur die Beratungen anstoßen und dafür sorgen, dass rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden. Sollten in der Fahrbahn der K 63 in offener Bauweise Kanalreparaturen durchgeführt werden müssen, dann ist es zu empfehlen, wenn diese bereits im kommenden Jahr 2015 durchgeführt werden. Dann könnten die Rohrgräben provisorisch verschlossen werden und der Verkehr noch ein Jahr darüber rollen und so zu einer Konsolidierung beitragen und spätere Setzungen vermeiden.

Anhand der Vielzahl der aufgezeigten Punkte wird deutlich, dass sich viele Beteiligte verständigen und Beschlüsse herbeiführen müssen.
Beteiligte sind:
  • Gemeinde Dörphof
  • Amt Schlei-Ostsee als Träger der Ortsentwässerung Nordschwansen
  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) als Dienstleister des
    Kreises RD- Eck
  • Genannte Versorger
Sofern man den gedanklichen Ansätzen von Herrn Andresen folgen kann, bedarf es neben den bereits erfolgten Bestandsaufnahmen am Kanal auch darüber hinaus solche an den Oberflächen. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht durch das Bauamt des Amtes geleistet werden, so dass das ohnehin betraute Planungsbüro WVK einzuschalten ist.

Das Ergebnis der Aufstellung des Kanalkatasters für den Bereich der K 63 wurde in der Fertigstellung vorgezogen und wird zur Sitzung durch Herrn Stieghorst vom Büro WVK vorgetragen. Das Kataster der gesamten Ortsentwässerung wird nach den Sommerferien vorzutragen sein.



Herr Stieghorst trägt die bis dato ermittelten Ergebnisse sämtlicher Kanaluntersuchungen entlang der K 63 von Rohrüh bis Dörphof vor. Da noch nicht alle RW-Anschlussleitungen ingenieurmäßig betrachtet wurden, können nur grobe Sanierungskosten abgeschätzt werden.
  • "hohe" Dringlichkeit Hauptkanäle:                                    ca. 100.000 €
  • "mittlere" Dringlichkeit Hauptkanäle:                                    ca. 100.000 €
  • Notwendige Maßnahmen Anschlussleitungen:            ca. 10.000 €

Herr Schlömer plädiert dafür, dass sämtliche Schäden, deren Beseitigung nach heutigen Erkenntnissen in den kommenden 20 Jahren eine Öffnung der Straßenoberfläche verlangt, vor der Deckensanierung der K 63 saniert werden. Aus seiner Erfahrung als Kreistagsabgeordneter kann er abschätzen, dass der Kreis in den kommen 30 Jahren sicherlich keine weitere Deckenerneuerung durchführen wird. Daher sollten Aufgrabungen in der neuen Decke schon heute vermeiden werden.
Herr Stieghorst erklärt die verschiedenen Möglichkeiten der Schadensbeseitigung und empfiehlt, auch die grabenlosen Bauweisen vor der Deckenerneuerung durchzuführen. Es ist schon vorgekommen, dass ein Roboter freigebaggert werden musste.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass zur Klärung der aufgezeigten Fragen über die vorgetragenen Grundlagenermittlungen hinaus die Sanierungsvorplanungen angestrengt werden. Dazu soll das Büro WVK eine Sanierungsplanung für die rot, orange und gelb markierten Kanäle ("hohe und mittlere Dringlichkeit") erstellen und zusammen mit dem fertigen Kanalkataster sowie Sanierungskonpezt der ganzen Ortentwässerung nach den Sommerferien 2014 in einer Entwässerungsausschusssitzung vortragen. Die Gemeinde Dörphof wird die Belange, die in ihrer Verantwortung liegen, in ihren Gremien beraten. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erneuerung der Abwassermengenerfassung auf der Kläranlage Revkuhl
Beschlussvorlage - 8/2014

Der Zulauf der Kläranlage Revkuhl ist mit einem Mengenerfassungsgerät ausgestattet. Bei der eingesetzten Technik handelt es sich um ein IDM (Induktiver Durchflussmesser), welcher zu ersetzen ist. Die richtige Funktion der Mengenerfassung muss im eigenen Interesse der Ortentwässerung sein, da sich anhand der in die Vorflut eingeleiteten Menge gereinigten Abwassers die Höhe der an den Kreis zu entrichtenden Abwasserabgabe bemisst.
Aufgefallen ist die Fehlfunktion dadurch, dass auf der Kläranlage ohnehin gerade ein Fachingenieur beratend tätig ist. Er unterstützt den Klärwärter bei der Optimierung der Fahrweise der Anlage. Aus bisher nicht eindeutig erkennbaren Gründen kann der Ammonium-Ablaufwert der Anlage nicht zuverlässig eingehalten werden. Im Zusammenhang mit ersten Plausibilitätsprüfungen haben der Klärwärter und Herr Tepperies festgestellt, dass das IDM falsch zählt.
Weitere Informationen können dem zur Verfügung gestellten Schriftstück vom 12.05.2014 entnommen werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein neues IDM nebst Bildschirmdatenspeicher anzuschaffen und zu installieren. Die Kosten in Höhe von 3.500 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, einen Auftrag zu erteilen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Ersatzbeschaffung für die abgängige Feststoffpresse der Vorreinigung
Beschlussvorlage - 13/2014

Das auf der Kläranlage ankommende Abwasser wird einer Siebtrommel zugeführt. Diese befreit das Abwasser von Feststoffen (Hygieneartikel etc.). Diese Feststoffe müssen anschließend zur Massereduktion über eine Presse entwässert und dann einem 1,1-m³-Container zugeführt werden.
Die Presse wurde in den vergangenen Jahren durch Reparaturen stets funktionstüchtig gehalten. Nunmehr lassen die verschlissenen Blechstärken und die fortschreitende Korrosion kein schweißen und reparieren mehr zu, so dass eine Ersatzbeschaffung notwendig ist. Der Klärwärter hat sich verschiedenen Typen anbieten lassen. Die Angebotspreise liegen zwischen 5 und 25 Tsd. Euro. Er wird zur Sitzung vortragen und seine Empfehlung aussprechen.



Herr Lange trägt vor und übergibt verschiedene Angebote von Fachfirmen. Die vorhandene Presse stammt aus 1986 von der Firma Noggerath. Noggerath wurde durch Bilfinger übernommen und kann nur noch bedingt Ersatzteile liefern. Der Kolben nebst Rohr würde 5.800 € + Montage ohne jegliche Gewährleistung kosten. Diese Option wird vom Ausschuss als unwirtschaftlich erachtet.
Die Firma GEFA hat eine Kolbenpresse für 11.500 € + Montage angeboten. Die Firma Huber hat für eine neue Schneckenpresse einen Richtpreis von 25.000 € benannt.
Der Ausschuss kommt überein, dass nur eine Erneuerung mit dem GEFA-Gerät sinnvoll ist. Daher wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine neue Feststoffpresse zu beschaffen. Die Kosten von 15.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 eingestellt. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, den Auftrag zu vergeben.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Regulierung der RW-Vorflut von Teilen des "Südhangs" Karby und der neuen Erschließung "Am Hain"
Beschlussvorlage - 10/2014

Am 27. Mai fand ein Ortstermin statt, um die Entwässerungssituation von Regenwasser, südlich des neuen Baugebiets "Am Hain", zu diskutieren und zu verbessern. Zurzeit verbindet ein ca. 114 m langer verrohrter Abschnitt (gestrichelt gelb dargestellt) den offenen Entwässerungsgraben. Diese Rohrleitung ist nach Erkenntnis des Bauamtes stark verwurzelt und die Wasserzügigkeit nur bedingt gegeben. Einvernehmlich hegt sich bei allen Anwesenden der Gedanke den Rohrgraben auf der gesamten Strecke zu öffnen und wie im Plan dargestellt (blaue Linie) an der Grundstücksgrenze entlang zu führen. Dadurch ergibt sich eine längere Grabenstrecke und somit einen deutlich größeren Retentionsraum für das anfallende Regenwasser. Außerdem könnte der Graben so besser unterhalten werden. Das beauftragte Ingenieurbüro zur Umsetzung des Baugebietes "Am Hain" wird in Kürze ein Höhenprofil erstellen, um die Durchführbarkeit der angedachten Maßnahme sicherzustellen.    



Der Ausschuss berät und der Ausschussvorsitzende sowie Herr Lange berichten, dass die Anlieger dem Vorhaben nach Erläuterung beim Ortstermin wohlbesonnen gegenüber stehen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt aufgezeigte Lösung zur Beseitigung der Probleme der Regenwasser- Entwässerungssituation zu wählen. Die Kosten von rund 7.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mitte werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereit gestellt. Bevor die Maßnahme umgesetzt wird, soll geprüft werden, ob die UNB und UWB zu beteiligen sind. Zudem ist das schriftliche Einvernehmen der Landanlieger einzuholen und die Sicherung öffentlicher Interessen herbeizuführen. Ferner soll geprüft werden, ob der Graben zu einer Anlage des Wasser- und Bodenverbandes Winnemark-Kopperby deklariert werden kann / muss (Vorteilsgebiet).


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, wird nichts mehr bekannt gegeben.



Jan Andresen  Günther Wöhlk 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender 



Dateianlagen:
Anlage Protokoll Entwässerungsausschuss 09.07.2014