N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Entwässerungsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 20.09.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Damp, Damp
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Frank Göbel
stellv. Ausschussvorsitzende/r Christian Schlömer
Ausschussmitglied Volker Starck

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen (entschuldigt )
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Jan Andresen
Gast  ENWACON Engineering GmbH & Co. KG
Klärwärter Rainer Lange
EZ, Herr Steinmetz
KN, Herr Krüger
Herr Karl-Heinz Hauser aus der Karbyer GV

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl eines Vorsitzenden für den Entwässerungsausschuss
  Beschlussvorlage - 7/2016
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Ergebnisse der bisherigen Planungen zum Bau einer SBR-Anlage auf der Kläranlage Revkuhl
  Beschlussvorlage - 8/2016
7. Kraftfahrzeug für das Klärwerk in Revkuhl
  Beschlussvorlage - 12/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Wahl eines Vorsitzenden für den Entwässerungsausschuss
Beschlussvorlage - 7/2016
Günther Wöhlk war aufgrund seiner Mitgliedschaft (für die Gemeinde Dörphof) im Amtsausschuss auch Mitglied im Entwässerungsausschuss. Herr Wöhlk ist aus dem Amtsausschuss ausgeschieden und Herr Frank Göbel wurde gemäß Hauptsatzung des Amtes als neues Amtsausschussmitglied auch Mitglied des Entwässerungsausschusses. Herr Wöhlk war auch Vorsitzender des Ausschusses, so dass nunmehr ein neuer Ausschussvorsitzender zu wählen ist.
Man beschließt einstimmig, dass unter diesem TOP sowohl ein neuer Ausschussvorsitzender als auch ein Stellvertreter gewählt werden soll. Für die Eindeutigkeit des Protokolls wird dieser Beschluss auch im erst danach behandelten TOP 3 protokolliert.

Beschluss:
In zwei Abstimmungen wird gewählt: Als neuer Ausschussvorsitzender wird Herr Herr Christian Schlömer einstimmig gewählt. Als sein Stellvertreter wird Herr Frank Göbel einstimmig gewählt.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung:
Unter dem TOP 2 wird nicht nur der Ausschussvorsitzende, sondern auch sein Stellvertreter gewählt.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass sowohl die offenen als auch die geschlossenen Kanalsanierungsarbeiten im Vorwege der Asphaltierungen auf der K63 am 20.09.2016 abgenommen wurden. Die Vorlage der Schlussrechnung steht noch aus und wurde für Ende September 2016 angekündigt.

zu TOP 6. Ergebnisse der bisherigen Planungen zum Bau einer SBR-Anlage auf der Kläranlage Revkuhl
Beschlussvorlage - 8/2016
Zuletzt hat der Entwässerungsausschuss am 24.11.2015 über das Thema beraten. Es wurde beschlossen, dass für die Varianten 2 und 4 (2 Reaktoren ohne oder mit Aufnahme des Abwassers aus Winnemark) die Entwurfsplanung i.S.d. HOAI weiter vorangetrieben werden sollte. Ein Anschluss der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen wurde seinerzeit so eingeschätzt, dass dieser nur unter dem Vorbehalt einer Bezuschussung durch Dritte realistisch wäre.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Winnemark in ihrer Gemeindevertretersitzung am 07.04.2016 beschlossen, in einem groben Zeitraum von 5 Jahren der Ortsentwässerung Nordschwansen auch ohne die Gewährung eines Zuschusses beizutreten. Dazu soll über diese Zeit die Abwasserrücklage soweit angespart werden, dass sowohl der Bau der Druckrohrleitung als auch der Anschluss an die Ortentwässerung finanziert werden kann. Die Prüfungen einer Bezuschussung haben unterdessen ergeben, dass es zur Zeit keine Fördertöpfe gibt (siehe auch zur Verfügung gestellter Beschlussauszug der Gemeinde Winnemark vom 07.04.2016).

Somit ist die zunächst betriebene Variantenbetrachtung hinsichtlich der weiteren Planung auf die sogenannte Variante 4 eingeschränkt worden, d.h. Bau einer SBR-Anlage (Sequentielle Biologische Reinigung) mit 2 Reaktoren, deren Größenauslegung die Aufnahme des Abwassers aus der Gemeinde Winnemark gestattet.

Es haben im Dialog zwischen Planungsbüro, Klärwärter und Verwaltung verschiedene Planungsgespräche stattgefunden. Neben der biologischen Auslegung, baugrundgeologischen Erkundungen und den notwendigen Hoch- und Tiefbauplanungen wurde auch der Bestand der technischen Ausstattung durch den Elektroplaner aufgenommen und in die Neubauplanungen einbezogen. Das Ergebnis der Planungen wird durch das Planungsbüro in der Sitzung am 20.09.2016 vorgetragen. Sofern ein Ausschussmitglied im Vorwege der Sitzung Interesse an den schriftlichen Ausarbeitungen hat (1 Aktenordner), können diese bei Herrn Andresen eingesehen werden. Aufgrund des Umfangs wird darauf verzichtet, diese Unterlagen mit dieser Vorlage zu versenden.

Unterm Strich werden die Bruttoherstellungskosten der SBR-Anlage in Variante 4 auf rund 1,6 MIO Euro geschätzt. Die Bruttoherstellungskosten für die Gemeinde Winnemark für den Bau der Druckrohrleitung nebst erforderlicher Pumpen werden auf rund 378.000 € geschätzt. Der beim Bau der Ortsentwässerung schon entstehende Mehraufwand für die größere Auslegung der SBR-Anlage, damit das Abwasser der Gemeinde Winnemark in absehbarer Zeit mit gereinigt werden kann, wird auf rund 72.000 € geschätzt.

In diesen Kostenschätzungen sind einige optionale Dinge, die nicht unmittelbar mit dem Bau einer SBR-Anlage zusammen hängen, nicht berücksichtigt:
  1. Neubau der Phosphatfällung: Derzeit gibt es eine Fällstation mit einem kleinen 2 m³ Lagertank. Es werden heute bzw. zukünftig rund 10 – 15 to Fällmittel pro Jahr benötigt. Der Bezug des Fällmittels in den kleinen Chargen ist unwirtschaftlich und aufwendig, so dass der Bau einer größeren Station mit einem Lagervolumen von 15 to angeregt wird. Die Kosten werden geschätzt auf rund 36.000 €.
    Bezugskostenvergleich bei derzeitigen Preisen (Lieferanten Thielemann, Stockmeier)
    - 12 to in Kleinmengen über IBC-Tanks und Stückguttransport: brutto rund 4.400 €
    - 12 to über Tankwagen in einer Lieferung: brutto rund 2.300 €
    Die Kleinmengenlieferung kostet also mehr als das doppelte. Eine große Station würde sich über die Jahre amortisieren.
  2. Einrichtung eines Schwarz- Weißbereiches:
    Die Arbeitsschutzvorschriften verlangen zum Schutze der Mitarbeiter bei Kläranlagen eine strikte Trennung zwischen dem sauberen Bereich und dem im Rahmen der Arbeit verschmutzten Bereich. Dadurch, dass die ganze Schalttechnik und die Luftverdichter sowieso aus dem jetzigen Betriebsgebäude aus- bzw. umgebaut werden, bietet sich in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer S/W-Trennung an. Dabei fällt die jetzige Werkstatt als Raum zum Opfer, so dass diese z.B. im neuen Schaltgebäude integriert werden könnte. Die Kosten werden geschätzt auf rund 25.000 € - 30.000 €.
  3. Automatisches Schiebetor:
    Die Kläranlage soll jederzeit vor Zutritt unbefugter Personen geschützt werden, d.h. dass Tor soll geschlossen sein. Diese Forderung ließe sich durch ein Automatiktor einfacher einhalten. Die Kosten werden geschätzt auf rund 5.000 € - 10.000 €.
  4. Erweiterung und Sanierung der Heizung im Betriebsgebäude ca. 10.000 €
  5. Abbau des alten Kalksilos. Dieses ist aus Sicherheitsgründen in naher Zukunft ohnehin erforderlich. Das Problem ist, dass das Silo nie in Betrieb war und die Erstfüllung noch enthalten ist. Diese dürfte mittlerweile carbonatisiert und damit steinhart sein.

Somit belaufen sich die Kosten sämtlicher Optionen auf weitere ca. 100.000 €.
Nunmehr muss der Entwässerungsausschuss beraten und beschließen, ob die Variante 4 gebaut werden soll. Neben der Grundsatzentscheidung sind u.a. die beschriebenen Details zu beraten und ggf. zu beschließen.
Zu gegebener Zeit kann der Gemeinde Winnemark durch die Finanzverwaltung ein Angebot mit den genaueren Modalitäten und Kosten für den Beitritt zur Ortsentwässerung Nordschwansen unterbreitet werden.   
Herr Tepperies und Herr Schulz-Pflugbeil präsentieren den aktuellen Planungsstand. Dem Protokoll ist ein Ausdruck des Leinwandvortrages beigefügt.
Im Anschluss der Präsentation schließt sich eine Diskussion um die zukünftige Schlammbehandlung an. Sofern in absehbarer Zeit eine Schlammbehandlung in irgendeiner Form gebaut wird, wäre der geplante Schlammstapelbehälter mit einem Volumen von 2.500 m³ viel zu groß. Zu überlegen wäre, ob man einen kleineren Behälter baut. Sofern dann später eine Schlammbehandlung entsteht, wäre der Behälter nicht maßlos zu groß. Sofern keine Schlammbehandlung entsteht, könnte man später überlegen, einen zweiten kleinen Schlammstapelbehälter dazubauen. Bis dahin müsste der Schlamm dann zweimal pro Jahr abgepresst und verwertet werden.

Die im Sachverhalt benannten Punkte 1 bis 5 sollen in die weitere Planung mit einbezogen werden. Um hinsichtlich der Gesamtkosten eine genauere Aussage treffen zu können, soll die Kostenschätzung als Kostenberechnung konkretisiert werden.

Herr Andresen berichtet, wie sich eine Investition von beispielsweise 1,7 Mio Euro finanzieren ließe. Bei einem angenommenen und über die verschiedenen Bauteile gemittelten Abschreibungssatz von 4,35 % und einem Zinssatz für ein Darlehen von 1 % wäre ein jährlicher Kapitaldienst von rund 100.000 € zu leisten. Bei einer jährlich gebührenwirksamen Abwassermenge von rund 90.000 m³ (nicht die Zulaufmenge von rund 120.000 m³, diese beinhaltet auch das den Kanälen zufließende Fremdwasser) und einer Summe von 2.318 Grundgebühreneinheiten wären unterschiedliche Formen der Umlegung denkbar. Von einer reinen Umlage auf die Grundgebühr oder auf die Verbrauchsgebühr bis zu einer Mischkalkulation über die Grund- und die Verbrauchsgebühr ist vieles denkbar. Bei einer derzeitgen Gebührenhöhe von 1,10 €/m³ und 54 €/Grundgebühreneinheit ist unschwer zu erkennen, dass diese Sätze sich erheblich erhöhen werden. Dem Ausschuss ist dieses bewusst, schließlich kann die wesentliche Verbessung der Abwasserreinigung nicht zum Nulltarif erwartet werden. Die derzeitigen Gebühren sind im Vergleich zu fast allen anderen Abwasserbeseitigungsträgern des Amtes tatsächlich außerordentlich günstig.

Hinsichtlich des Beitritts der Gemeinde Winnemark zur Ortsentwässerung Nordschwansen wünscht der Ausschussvorsitzende die Vorlage genauerer Vertragsinhalte. Beispielsweise soll definiert werden, wann der Kostenanteil bezahlt wird, der durch den Größerbau der SBR-Anlage zur Aufnahme der zusätzlichen ca. 550 EW aus Winnemark entsteht. Dazu soll ein Gespräch zwischen Bürgermeister der Gemeinde Winnemark, Verwaltung und Ausschussvorsitzendem organisiert werden.

Der Ausschuss kommt überein, am 27.10.2016 eine weitere Entwässerungsausschusssitzung durchzuführen. Der Ausschussvorsitzende wird mit dem Kämmerer bis dahin besprechen, welche Daten er zu diesem Termin hinsichtlich der Finanzierung wünscht und welche Vertragsinhalte schon heute mit Winnemark genauer fixiert werden sollen. Einig ist der Ausschuss, dass ein Bau in 2017 weiter angestrebt werden und der Zeitplan des Planungsbüros zunächst nicht verzögert werden soll (siehe letzte Seite der Präsentation).

Bzgl. des Klärschlammmanagements wird angeregt, dass das Amt für alle Gemeinden, die regelmäßig Klärschlamm zu verwerten haben, eine Beschlussvorlage fertigt. Darin soll angeregt werden, dass ein Fachbüro unter Berücksichtigung aller denkbaren Einflussfaktoren ein Konzept für eine neue Verwertungsstrategie erarbeitet. Dabei sollen auch KWK- und/oder Biogasanlagen mit in Betracht gezogen werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen eine SBR-Anlage mit 2 Reaktoren zu bauen. Ferner wird beschlossen, dass ein Antrag der Gemeinde Winnemark zum Beitritt in die Ortsentwässerung innerhalb der kommenden ca. 5 Jahre positiv beschieden werden wird. Daher wird die Größe der Anlage schon heute so geplant und gebaut, dass genügend Reinigungskapazitäten vorhanden sind. Genauere Modalitäten eines Beitrittsvertrages sind noch zu verhandeln.
Der Planungsauftrag wird bis zur Leistungsphase 3 erteilt. Die Planungen sollen so vorangetrieben werden, dass eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bis Ende Februar 2017 erfolgen kann. Ein Baubeginn im Frühjahr 2017 und eine Baufertigstellung im Spätherbst 2017 ist anzustreben.
Ferner wird beschlossen, am 27.10.2016 um 19:30 Uhr eine weitere Entwässerungsausschusssitzung durchzuführen und weitergehende Beschlüsse zu fassen.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Kraftfahrzeug für das Klärwerk in Revkuhl
Beschlussvorlage - 12/2016
Zur sächlichen Ausstattung des Klärwerks in Revkuhl gehört ein Dienstwagen der Marke Ford, Typ Transit-Pritsche. Der Ford Transit wurde seitens des Amtes Schwansen im April 2007 neu beschafft. Nunmehr liegt ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur in Höhe von 6.034,13 € vor. Nach Auskunft des Klärwerksmeister Rainer Lange ist diese Reparatur notwendig, damit der Ford die nächste Hauptuntersuchung besteht.

Herr Lange hat zwei Informationsangebote für eine Neubeschaffung eingeholt. Eine Ersatzbeschaffung wäre ab 28.000,-- € möglich.

Eine Ausschreibung könnte unter Umständen wegen des Behördenrabatts ein günstigeres Ergebnis erzielen. Es sollte entschieden werden, ob eine Reparatur oder eine Neuanschaffung getätigt werden soll.  
Der Ausschuss spricht sich gegen eine Reparatur und für eine Neuanschaffung aus.
Herr Lange erklärt, dass das vorhandene Fahrzeug kein Allrad hat. Die Antriebsachse ist hinten und bei unbeladener Pritsche dreht das Rad, welches den geringsten Widerstand hat, schnell durch. Daher sitzt er regelmäßig fest, nicht nur bei Schnee- und Eisglätte, und muss sich von Landwirten freischleppen lassen. Er würde bei einer Neuanschaffung einem Allradfahrzeug den Vorzug geben.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Da der Dienstwagen auch häufig auf unbefestigten Wegen unterwegs ist, soll ein Allradfahrzeug beschafft werden. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag für die Lieferung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Schlömer  Jan Andresen 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer