N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Entwässerungsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 27.10.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Christian Schlömer
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Göbel
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse
Ausschussmitglied Volker Starck

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Jan Andresen
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung Godber Peters
Gast  ENWACON Engineering GmbH & Co. KG
Klärwärter Rainer Lange
Wilhelm Fülling, Bürgermeister Winnemark
Herr Steinmetz, EZ
Herr Krüger, KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anschluss des Abwassersystems der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen
  Beschlussvorlage - 18/2016
6. Ergebnis der Kostenberechnung zum Bau einer SBR-Anlage auf der Kläranlage Revkuhl
  Beschlussvorlage - 19/2016

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende fragt die Verwaltung nach dem Stand der Abrechnung der Kanalsanierungen entlang der K63. Herr Andresen berichtet, dass die Abnahme der Leistung im September 2016 stattgefunden hat. Bisher wurden rund 700.000 € verausgabt. Die Schlussrechnung liegt dem Amt noch nicht vor, jedoch wurde die Vorlage der Rechnung durch die Firma LTS beim Ingenieurbüro bis Ende Oktober eingefordert. 

zu TOP 5. Anschluss des Abwassersystems der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen
Beschlussvorlage - 18/2016
Beitrag von Herrn Andresen:

Im Zusammenhang mit den Planungen zum Bau einer technischen Kläranlage in Revkuhl wird auch überlegt, ob es nicht wirtschaftlich und ökologisch erstrebenswert sein könnte, die Teichkläranlage der Gemeinde Winnemark zu schließen und das Schmutzwasser zur Reinigung in die Kläranlage Revkuhl zu übergeben. Um die Frage der Wirtschaftlichkeit bewerten zu können, wurden die Kosten für den Bau einer Schmutzwasserdruckrohrleitung von Karlsburg nach Karlberg geschätzt. Diese Schätzung schließt mit rund 380.000 € brutto. Ferner wurden die Bruttobaukosten in Revkuhl auf ca. 1,7 Mio. € geschätzt.

Sowohl die Gemeinde Winnemark als auch der Entwässerungsausschuss des Amtes Schlei-Ostsee haben den Anschluss des Abwassernetzes der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen in den kommenden ca. 5 Jahren grundsätzlich positiv beschlossen. Hierbei wurden nachfolgende Gesichtspunkte berücksichtigt:
  1. Wirtschaftlichkeit durch Wegfall einer Kläranlage
  2. Gewässerschutz durch Entnahme einer Einleitungsstelle in die Schlei und Steigerung der Reinigungsleistung
  3. Langfristige Betriebssicherheit durch höhere und konstantere Einwohnerwerte in einer Kläranlage


Beitrag von Herrn Peters:

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:

Bei einem möglichen Anschluss der Ortsentwässerung Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen sind folgende finanziellen Eckwerte zu betrachten:
  • Restbuchwert des SW-Kanalnetzes Winnemark ohne Klärwerk: 821.455,06 €
  • Investitionskosten für die Errichtung der Schmutzwasserdruckrohrleitung nach Revkuhl: 380.000 €
  • Einkaufswert der Gemeinde Winnemark für das Klärwerk Revkuhl nach der Erneuerung und Erweiterung: 262.000,- €
  • Stand der Schmutzwasserrücklage der Gemeinde Winnemark derzeit 253.300,- €
  • Absolute Schmutzwassergebühren Winnemark (2,59 €/m³) und Revkuhl (2,65 €/m³)
Weitere Vorgehensweise:
  1. Der Einkaufswert der Gemeinde Winnemark für das Klärwerk Revkuhl wäre zu vernachlässigen, da die Gemeinde bei einem Beitritt zur Ortsentwässerung Nordschwansen das eigene Netz für die zukünftige Abwasserentsorgung mit einbringen würde. Dieses hat einen deutlich höheren Wert, so dass hier kein Ausgleichserfordernis entsteht.
  2. Die derzeitigen absoluten Schmutzwasserpreise sind vergleichbar, so dass sich hier eine differenzierte Betrachtung erübrigt.
  3. Um den Anschluss zu realisieren, müsste die Gemeinde Winnemark den Bau der Druckrohrleitung zur Kläranlage Revkuhl finanzieren. Die Investitionskosten von rd. 380.000,- € können jedoch nicht vollständig aus der Abwasserrücklage gedeckt werden. Eine Teilfinanzierung aus allgemeinen Steuermitteln ist problematisch, da die getätigten Investitionen aufgrund der Übergabe der Schmutzwasserbeseitigung nicht durch Abschreibungen für die Gemeinde Winnemark refinanziert werden können.
  4. In den o. g. Betrachtungen sind Investitionen für einen eventuellen Rückbau der vorhandenen Klärteichanlage noch nicht berücksichtigt.
  5. Da ein Anschluss der Gemeinde Winnemark an das Klärwerk Revkuhl ökologisch durchaus sehr sinnvoll wäre, derzeit aber kommunalverfassungsrechtlich aufgrund der Investitionskosten für die Transportleitung noch nicht finanzierbar erscheint, hat die Gemeinde Winnemark am 07.04.2016 beschlossen, dass sie in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren der Ortsentwässerung Nordschwansen beitreten und ihre Einrichtung übergeben möchte, wobei sie die für einen Anschluss erforderliche Schmutwasserdruckrohrleitung zum Klärwerk Revkuhl errichten und finanzieren würde.
  6. Die Ortsentwässerung Nordschwansen kann nunmehr die Erneuerung und Erweiterung des Klärwerkes Revkuhl unter Berücksichtigung des Anschlussbedarfs der Gemeinde Winnemark vorantreiben.
  7. Die Gemeinde kann durch weitere Abschreibungen die Rücklage bis zum vorgesehenen Anschlusszeitpunkt schrittweise erhöhen, so dass dann alle erforderlichen Investitionen aus der Abwasserrücklage getätigt werden können, so dass es zu keinem Verstoß gegen die kommunalverfassungsrechtlichen Einnahmegrundsätze geben würde. 
Der Sachverhalt wird erörtert. Die Ausschussmitglieder begrüßen nach wie vor den Anschluss und Beitritt der Gemeinde Winnemark zur Ortsentwässerung Nordschwansen. Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass, wie in der vergangenen Niederschrift protokolliert, die von ihm angeregte Besprechung zur genaueren Klärung der Parameter möglicher Modelle der Zusammenführung der Abwassersysteme von Winnemark und Nordschwansen stattgefunden hat.
  • Model 1:      Die Gemeinde Winnemark übergibt das Schmutzwasser an die Ortsentwässerung Nordschwansen und behält aber das Netz von Schmutz- und Regenwasser sowie auch die eigene Gebührensatzung. Für die Übergabe des Schmutzwassers wird an die Ortsentwässerung eine Gebühr zu zahlen sein.
  • Model 2:       Die Gemeinde Winnemark übergibt das komplette Abwassersystem (Schmutz- und Regenwasser) an die Ortsentwässerung und schließt sich innerhalb der kommende 5 Jahre der Ortsentwässerung an. Die Gemeinde Winnemark baut die Schmutzwasserdruckrohrleitung und finanziert diese aus Gebührenrücklagenmitteln. Mit dem Anschluss wird die eigene Gebührensatzung der Gemeinde Winnemark aufgegeben und eine neue, "gemeinsame" Satzung für die Ortsentwässerung erforderlich.
  • Model 3:      wie Model 2, jedoch die Gemeinde Winnemark schließt sich schon 2017 / 2018 der Ortsentwässerung an und bringt ihr Schmutz- und Regenwassernetz nebst den Pumpstationen und dem Grundstück der Teichkläranlage sowie auch der Abwassersonderrücklage mit ein. Man baut und finanziert dann quasi die neue SBR-Kläranlage und die Schmutzwasserdruckrohrleitung gemeinsam.

Der Bürgermeister der Gemeinde Winnemark berichtet, dass er auch Gespräche geführt hat und man sowohl das Model 2 ebenso wie auch das Model 3 attraktiv findet.

Der Amtsdirektor und der Kämmerer machen deutlich,dass die Schmutzwassergebühren in jedem Falle deutlich steigen werden. Es lässt sich allerdings auch feststellen, dass die Steigerung der Gebühren mit dem Anschluss der Gemeinde Winnemark geringer ausfallen würde als ohne den Anschluss, weil sich die Fixkosten auf eine um rund 25 % erhöhte Abwassermenge verteilen würden. Grundlage dieser überschlägigen Betrachtung war für die Ortsentwässerung Nordschwansen grob gerundet eine abrechnungsrelevante Schmutzwassermenge von rund 90.000 m³ und für die Gemeinde Winnemark eine Menge von 22.000 m³.

Beschluss:
Das Amt Schlei-Ostsee wird der Übertragung der Aufgabe "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" auf das Amt Schlei-Ostsee und dem Anschluss des Schmutzwassernetzes der Gemeinde an die Ortsentwässerungsanlage Nordschwansen zum 01.08.2018 zustimmen. Das Abwassernetz (Schmutz- und Regenwasser) mit Pumpstationen, Teichkläranlage sowie den Gebührenrücklagen soll zu diesem Zeitpunkt an das Amt übergehen. Die für einen Anschluss erforderliche Schmutzwasserdruckrohrleitung zum Ortsnetz der Ortsentwässerung soll durch die Ortsentwässerung errichtet und finanziert werden. Die Gemeinde Winnemark muss jetzt in diesbezügliche Beratungen eintreten. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Ergebnis der Kostenberechnung zum Bau einer SBR-Anlage auf der Kläranlage Revkuhl
Beschlussvorlage - 19/2016
Nachdem am 20.09.2016 über den Fortgang der Planungen beraten und beschlossen wurde, betreibt das Büro Enwacon zwischenzeitlich die Anpassung und Fertigstellung der Kostenberechnung. Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgetragen.  
Gegenüber den bisherigen Baukostenschätzungen hat sich die jetzt vorgetragene Kostenberechnung um 298.690 € brutto erhöht. Die Gründe dafür können dem, dem Protokoll beigefügten Ausdruck entnommen werden.

Nach der Beratung errechnet sich die im Beschlusstext fixierte Summe wie folgt:
  • Baukosten in Revkuhl:            1.950.000 €
  • Baukosten Druckrohrleitung:      378.000 €

Gesamtbaukosten (Bruttoherstellung):2.328.000 € 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorgestellten Planungen unter Einbeziehung der Winnemarker Schmutzwassermengen sowie der Schmutzwasserdruckrohrleitung in die Tat umzusetzen.
Der Planungsauftrag wird bis einschließlich der Leistungsphase 9 erteilt. Ein Antrag auf Genehmigung der Planungen wird bei den zu beteiligenden Behörden gestellt. Die Planungen sind so voranzutreiben, dass eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bis Ende Februar 2017 erfolgen kann. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Ein Baubeginn im Frühjahr 2017 und eine Baufertigstellung im Spätherbst 2017 ist anzustreben. Der Klärbetrieb der Teichanlage ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der SBR-Anlage zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten.
Die Gesamtkosten in Höhe von 2,33 Mio. € werden anerkannt.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Schlömer  Jan Andresen 
Ausschussvorsitzende/r  Verwaltung