Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.12 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Ausschussvorsitzender Christian Schlömer |
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Göbel |
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen |
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse |
Ausschussmitglied Volker Starck |
Verwaltung Jan Andresen |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
Klärwärter Rainer Lange |
Mitglied im Amtsausschuss (Nur Protokoll) Wilhelm Fülling |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Abwasserbeseitigung der Gemeinden Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark, der Gemeinde Dörphof und der Gemeinde Karby (Abwasserbeseitigungssatzung) |
Beschlussvorlage - 14/2017 | |
6. | Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 12/2017 | |
7. | Grundstücke Teichkläranlage und Pumpstationsstandorte Winnemark |
Beschlussvorlage - 15/2017 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über den Baufortschritt der Erweiterung der Kläranlage Revkuhl und den Anschluss der Gemeinde Winnemark.
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zu TOP 5. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Abwasserbeseitigung der Gemeinden Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark, der Gemeinde Dörphof und der Gemeinde Karby (Abwasserbeseitigungssatzung) |
Beschlussvorlage - 14/2017 Mit Beschluss des Amtsausschusses vom 08.11.2016 wurde entschieden, dass das Amt Schlei-Ostsee vorbehaltlich eines entsprechenden Antrages der Gemeinde Winnemark der Übertragung der Aufgabe "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" auf das Amt Schlei-Ostsee und dem Anschluss des Schmutzwassernetzes der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen zum 01.01.2018 zustimmt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark hat hierüber am 01.12.2016 beraten und einstimmig beschlossen, die Aufgabe der "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" zum zuvor genannten Termin auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen und somit an die Ortsentwässerung Nordschwansen anzuschließen. Unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen und der damit eintretenden Erweiterung des Einzugsgebietes ist die Abwasserbeseitigungssatzung des Amtes Schlei-Ostsee für die Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark, der Gemeinde Dörphof und der Gemeinde Karby anzupassen.
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Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung des Amtes Schlei-Ostsee für die Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark, der Gemeinde Dörphof und der Gemeinde Karby vom 19.09.2017 wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 12/2017 Der Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung) ist erforderlich: Aufgrund des Umbaus und der Erweiterung der Kläranlage Revkuhl, durchgeführter Sanierungsarbeiten am Leitungsnetz und des Anschlusses der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen erfolgte eine Neukalkulation der Abwassergebühren. Außerdem ist die Gemeinde Winnemark in die Überschrift der Satzung aufzunehmen. Folgende Gebührenveränderungen wurden ermittelt:
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Innerhalb des Ausschusses wird intensiv über das Verhältnis von Grundgebühren und Zusatzgebühren diskutiert. Der Zuschauer Herr Steinort erhält Gelegenheit, die Auswirkungen der sich erhöhenden Grundgebühr für den Campingplatz darzustellen. Letztendlich stellt Bürgermeister Möse den Antrag, wie in der Vorlage dargestellt, die Grundgebühr auf 75,- € je Einheit und die Zusatzgebühr auf 1,85 €/m² festzulegen. Dieser Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
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Beschluss: Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Grundstücke Teichkläranlage und Pumpstationsstandorte Winnemark |
Beschlussvorlage - 15/2017 Beim Übergang der Ortsentwässerung Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen muss seitens der beiden Vertragspartner beraten werden, wie mit dem Grundeigentum der Teichkläranlage und der Pumpstationen Winnemark umgegangen wird.
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Innerhalb des Ausschuss gibt es noch keine konkreten Vorstellungen, wie mit dem ehemaligen Kläranlagengelände der Kläranlage Winnemark verfahren werden soll. Ausschussvorsitzender Schlömer weist auf die Möglichkeit hin, dass die Kläranlage komplett zurückgebaut werden muss. Die Kosten hierfür würden zu Lasten des Amtes gehen, da die Gemeinde Winnemark die Abwasserbeseitigungsanlage zum 01.01.2018 auf das Amt überträgt. Ein Beschluss wird in dieser Angelegenheit nicht gefasst.
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Beschluss: |
Klärwärter Lange regt an, den 2-jährigen Rhythmus der Kanalspülungen wieder aufzunehmen. Danach müsste das Leitungsnetz in 2018 gespült werden. Innerhalb des Ausschusses herrscht Einigkeit, das Kanalnetz im Frühjahr 2018 zu spülen. Die Verwaltung wird aufgefordert, hierzu Angebote einzuholen. Klärwärter Lange appelliert an die Anlieger, die Straßeneinläufe oberflächlich einmal von Laub zu säubern, damit das Niederschlagswasser besser abfließen kann. Gleichzeitig regt er an, die halbjährliche Reinigung der Fangkörbe der Straßeneinläufe an eine Fremdfirma zu vergeben, da die Aufgabe durch den Beitritt von Winnemark zeitlich und auch körperlich schwieriger geworden ist. Innerhalb des Ausschusses herrscht Einigkeit, dass die Verwaltung hierzu Angebote einholen soll.
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Godber Peters | Christian Schlömer |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |