In Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohner(inne)n ist gemäß § 22a der Amtsordnung eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese Bestellung wurde im Amt Schlei-Ostsee bisher zurückgestellt, da die Koalitionspartner ursprünglich eine Aufhebung dieser Verpflichtung im Rahmen der Änderung der Kommunalverfassung angedacht hatten. Zwischenzeitlich wurde die Kommunalverfassung insgesamt überarbeitet. Hierbei blieb jedoch die vorstehend genannte Verpflichtung unverändert bestehen, so dass das Amt eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen hat. Hierfür ist die Hauptsatzung zu ändern und eine Stelle im Stellenplan vorzusehen, wobei eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden und eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 angemessen erscheint. Die Stelle sollte zum 01.01.2013 besetzt werden, so dass eine Personenauswahl rechtzeitig erfolgen muss.
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