Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
2/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
16.01.2013

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss 17.04.2013 
Amtsausschuss 24.04.2013 

Betreff:
Übertragung der Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen auf den Amtsdirektor

Sachverhalt:

§ 76 Abs. 4 Gemeindeordnung wurde im vergangenen Jahr neu im Gesetz aufgenommen. Er regelt den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen und wurde als „Kuchenparagraph“ bekannt, da er zunächst bspw. jede Kuchenspende unter den Genehmigungsvorbehalt der Gemeindevertretung stellt. Sämtliche Gemeinden unseres Amtes haben jedoch in ihren Hauptsatzungen Regelungen, nach denen die Annahme von Spenden bis zu einem bestimmten Betrag in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übertragen wurde. Nach der gesetzlichen Neuregelung verbleibt, dass der Bürgermeister über Zuwendungen die über 50,00 € liegen, jährlich der Gemeindevertretung berichten muss.
Die Regelung ist gemäß § 18 Amtsordnung auch auf das Amt anzuwenden. Hier fehlt es jedoch an einer Regelung in der Hauptsatzung, weshalb es eines Beschlusses bedarf. Die Ermächtigungen in den gemeindlichen Satzungen liegen in mehreren Gemeinden bei 10.000,00 €, weshalb auch fürs Amt vorgeschlagen wird, die Entscheidung bis zu dieser Höhe auf den Amtsdirektor zu übertragen.


Abstimmungstext:

Die Entscheidung über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen wird bis zu einer Höhe von 10.000,00 € auf den Amtsdirektor übertragen, der die Spende dem Spenderwunsch entsprechend weiterleitet. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 € hinausgehen, berichtet der Amtsdirektor dem Amtsausschuss.



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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-