Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
26/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
14.10.2013

Beratungsfolge Sitzung
Entwässerungsausschuss 30.10.2013 

Betreff:
Regenwasservorflut von Teilen der Schule, dem Sportheim und dem Sportplatz in Karby

Sachverhalt:

Die im zur Verfügung gestellten Lageplan rot gekennzeichnete Regenwasserleitung auf dem Flurstück 94/5 ist verwurzelt. Im mit "2" gekennzeichneten roten Bereich findet nahezu gar kein Abfluss mehr statt. Im mit "1" gekennzeichneten Bereich dürfte auch eine Verwurzelung vorhanden sein, allerdings dringt noch langsam Wasser hindurch. Beide Leitungen liegen auf Privatgrund. Bei stärkeren Regenfällen bildet sich nach Aussage des Hausmeisters der Schule (Herrn Jacobsen) ein Rückstau in den Keller der Schule und sorgt so für eine Überschwemmung. Ferner wird das private Grundstück durch aufstauendes Wasser infolge der Verstopfung regelmäßig überflutet. Aus diesen Gründen ist eine kurzfristige Abstellung des Mangels erforderlich.

Der private Anlieger hat für die Abführung seines Dachwassers vom Wohnhaus einen Regenwasseranschluss in der Straße "Alte Siedlung" und leitet daher möglicherweise nur das Dachwasser eines kleinen Schuppens in die verwurzelte Leitung ein. Aufgrund der langjährigen Duldung der Leitung auf dem privaten Grundstück sollte man die geringen Einleitmengen und damit eine Beteiligung des privaten Grundeigentümers an den Kosten einer Leitungserneuerung vernachlässigen.

Daher entwässern nur folgende Grundstücke / Beteiligte ihr Regenwasser durch die beschriebene Leitung (Vorteilshabende):
  • Nahbereichsschulverband mit Teilen der Gebäude und Hofflächen der Schule
  • TSV mit dem Sportheim
  • Gemeinde Karby mit dem Sportplatz

Da ein durch die Stadt Kappeln initiierter Versuch einer Reinigung der verstopften Leitungen nicht den erhofften Erfolg gebracht hat, hat die Stadtverwaltung ein Angebot für die Erneuerung des Leitungsabschnittes 2 eingeholt. Vorgesehen wäre die Neuverlegung auf dem Grundstück der Gemeinde Karby, also im öffentlichen Grund und Boden. Diese Leitung ist auf dem zur Verfügung gestellten Plan in lila skizziert. Nach Auskunft der Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Kappeln existiert ein Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten, aus dem eine Drittelteilung der Kosten hervorgeht. Herr Andresen hat recherchiert und nur eine Vereinbarung aus dem Jahre 1979 gefunden. Diese hat eine Nutzungsvereinbarung des Sportplatzes in Karby zum Inhalt. Am 28.01.2004 hat es eine Sitzung mit den Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark im Amt Schwansen gegeben, in der lediglich im Innenverhältnis der genannten Gemeinden eine ergänzende Kostenteilung vereinbart wurde. Kurzum lag Herrn Andresen bis zum Schreiben einer Beschlussvorlage am 20.09.2013 kein Vertragswerk vor, welches bereits eine Kostenteilung der erforderlichen Leitungserneuerung regeln würde. Daher wurde durch Herrn Andresen ein Kostenteilungsschlüssel nach dem Vorteilsprinzip ermittelt und zur Beratung in den Bauausschuss der Gemeinde Karby gegeben. Im Vorwege der Sitzung war sich Herr Bürgermeister Möse schon sicher, dass es ein Vertragswerk mit der Ortsentwässerung Nordschwansen gebe, welches die Übernahme der nunmehr schadhaften Leitung regelt. In der Bauausschusssitzung am 07.10.2013 erinnerten sich zusammen mit dem Bürgermeister auch andere Gemeindevertreter, so dass beschlossen wurde, dass in der Amtsverwaltung erneut recherchiert werden solle. Tatsächlich wurde Frau Schnutz fündig, so dass die Zuständigkeit nicht zuletzt auch für die Finanzierung klar zu 100 % bei der Ortsentwässerung Nordschwansen ist.

Da das kurzfristige Erfordernis der Mangelbeseitigung unstrittig sein dürfte, hat Herr Andresen ein Vergleichsangebot zu dem bereits von der Stadt Kappeln eingeholten Angebot von einer weiteren Fachfirma erbeten. Dieses liegt vor und schließt für die Erneuerung des Bereiches 2 mit gerundet 8.000 € und ist damit im Vergleich wesentlich wirtschaftlicher. Parallel wurde ein Angebot für die Erneuerung des Bereiches 1 erbeten. Dieses schließt mit einer Summe von gerundet 6.500 €. Aus technischer Sicht macht eine Gesamterneuerung der Bereiche 1 und 2 Sinn. Somit ergibt sich ein Mittelbedarf von rund 14.500 €.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Leitung kurzfristig zu erneuern. Die Kosten von rund 14.500 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt der Ortsentwässerung bereitgestellt.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Lageplan mit Legende
  • Auszug aus dem Übernahmeprotokoll aus 1991