Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung hat das Amt für die Ortsentwässerung Nordschwansen einen Haushaltsplan zu beschließen. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bereich der Ortsentwässerung Nordschwansen voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist im Entwässerungsausschuss zu beraten und beschließen. Die einzelnen Haushaltsplanansätze ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2014.