Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
2/2014
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
20.03.2014

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss 26.03.2014 
Amtsausschuss 14.04.2014 

Betreff:
Förderung der Lokalen Tourismusorganisation

Sachverhalt:

Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll. Erneut ist die Stadt Schleswig bereit, die Ausschreibung und Vergabe vorzunehmen.

Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
  • Touristische Weiterentwicklung des Vermarktungsgebietes und regionale Projektarbeit (Z. B. Radfahren, Wandern, Gesundheitstourismus)
  • Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten
  • Entwicklung und Ver- bzw. Betrieb von touristischen Informationsmedien und Vertriebsplattformen - von Infobroschüren bis zum Internetportal
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung der Region durch Beratung und Information
  • Interessenvertretung der Region beim Land, Kreis und weiteren Ebenen
  • Interessenvertretung des Tourismus innerhalb der Region
  • Leistungsträgerberatung und Umsetzung von Qualitätszielen

Das Amt ist seit 2005 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015.
Die beabsichtigte Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes ist der Anlage 1 des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zu entnehmen. Die Aufteilung innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann der ebenfalls vorliegenden Tabelle entnommen werden. Vereinzelt sind noch Ergänzungen bzw. Änderungen vorzunehmen, da noch die abgestimmten Beschlussfassungen verschiedener Gremien Berücksichtigung finden müssen. Wesentliche Veränderungen werden jedoch nicht erwartet.

Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 und die Präsentation auf "www.amt-schlei-ostsee.de/aktuelles" verwiesen.


Abstimmungstext:

Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens und Wahrnehmung des Betrauungsaktes zur Förderung des Tourismus in der Region durch die Stadt Schleswig wird beschlossen. Soweit geringfügige Änderungen nötig sein sollten, die sich weder inhaltlich noch in der Kostenverteilung zum Nachteil des Amtes Schlei-Ostsee oder seiner amtsangehörigen Gemeinden auswirken, wird der Amtsdirektor ermächtigt, diese vorzunehmen.
Die Kostenverteilung erfolgt innerhalb des amtsangehörigen Bereiches nach der Tabelle "Kostenaufteilung der Lokalen Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee", wobei Kostenveränderungen im Verhältnis der Spalte "Grundlage ab 2015 in %" Berücksichtigung finden.



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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-

Anlagen:
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
    • Anlage 2 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
  • Tabelle "Kostenaufteilung der Lokalen Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee