Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
18/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
22.07.2014

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss 27.08.2014 
Amtsausschuss 01.09.2014 

Betreff:
Übertragung von Aufgaben auf das Amt Schlei-Ostsee

Sachverhalt:

Das Landesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Februar 2010 (Az.: LVerfG/09) folgendes festgestellt:
"Die Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 93), ist mittlerweile insofern mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 3 Absatz 1 der Landesverfassung unvereinbar, als sie in § 5 Absatz 1 Satz 1 die Möglichkeit eröffnet, dass sich die Ämter in Folge zunehmender Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben durch die Gemeinden zu Gemeindeverbänden entwickeln, sie aber für diesen Fall in § 9 keine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses als des zentralen Entscheidungsorgans der Ämter durch das Volk vorsieht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die verfassungswidrige Rechtslage bis spätestens zum 31. Dezember 2014 durch eine Neuregelung zu beseitigen. Bis dahin bleibt § 9 der Amtsordnung insgesamt anwendbar."

Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 u. a. § 5 der Amtsordnung (AO) geändert. Seit dem können mehrere amtsangehörige Gemeinden gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von höchstens fünf Selbstverwaltungsaufgaben aus einem Katalog von 16 definierten Aufgaben übertragen.

Dem Amt Schlei-Ostsee (bzw. seinen Rechtsvorgängern) wurden von jeweils mehreren Gemeinden folgende Aufgaben übertragen (s. auch untenstehende Tabelle):
  • Dezentrale Abwasserbeseitigung
  • Ortsentwässerung Nordschwansen
  • Schulträgerschaft Mittelschwansen
  • Volkshochschule Fleckeby
  • Förderung der Kindertagesstätten in Karby
  • Jugendfeuerwehr Schwansen
  • Wahrnehmung der Gesellschafteraufgaben in der Ostseefjord Schlei GmbH
  • Integrierte Ländliche Entwicklung/AktivRegion

Folglich wurden dem Amt ursprünglich insgesamt 8 Aufgaben übertragen, wobei die dezentrale Abwasserbeseitigung und die Ortsentwässerung Nordschwansen unter dem Oberbegriff "Abwasserbeseitigung" zusammen als nur eine Aufgabe zählen. Folglich hatte das Amt die zulässigen fünf übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben um 2 Aufgaben überschritten.

Grundsätzlich passen alle genannten übertragenen Aufgaben in den Katalog des § 5 der Amtsordnung, so dass sich aus diesem Grunde keine zwingende Auswahl einer Rückübertragung ergeben hatte. Diese war vielmehr nach praktischen Erwägungen vorzunehmen. Verschiedene Gemeinden im jetzigen Amt Schlei-Ostsee haben in ehemals verschiedenen Ämtern zu verschiedenen Zeiten verschiedene Aufgaben übertragen. Anlässlich der gesetzlichen Änderung wurden wiederum die Aufgaben "Volkshochschule Fleckeby" und "Jugendfeuerwehr Schwansen" an die Gemeinden (bzw. den Schulverband Fleckeby) zurück übertragen. Nunmehr macht es Sinn, die aktuellen Aufgabenübertragungen einmal zusammenfassend darzustellen und die (weitere) Zustimmung zur Wahrnehmung dieser Aufgaben durch das Amt zu beschließen. Selbstverständlich gilt die Aufgabenübertragung nur insoweit, wie auch amtsangehörige Gemeinden die Übertragung beschlossen haben. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich von jeder Gemeinde binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und dass im Amtsausschuss nur die jeweiligen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.

Zu den einzelnen Aufgaben:
  • Die dezentrale Abwasserbeseitigung beinhaltet die Abfuhr des Klärschlamms aus den Kleinkläranlagen mit der entsprechenden Gebührenerhebung und dem Satzungsrecht. Alle 19 Gemeinden haben diese Aufgabe übertragen, so dass eine einheitliche Vorgehensweise bspw. bei der Ausschreibung der Abfuhr insgesamt zu günstigeren Konditionen führt. 38 Satzungen in 19 Gemeinden werden durch zwei Amtssatzungen ersetzt, womit eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung einhergeht. Wesentliche Satzungsgestaltungsmöglichkeiten sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin nicht gegeben und die Ausführung der Satzung obliegt so oder so dem Amt. Mit der Übertragung ist folglich eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung verbunden, ohne dass eine Einschränkung gemeindlicher Rechte zu befürchten ist. Folglich soll diese Aufgabe beim Amt verbleiben, so dass die erste Katalogauswahl "Abwasserbeseitigung" heißt.
  • Damit "belastet" die Ortsentwässerung Nordschwansen keine gesonderte Aufgabe und kann ebenfalls in Amtsträgerschaft verbleiben. Damit wird die Schaffung eines zusätzlichen Abwasserzweckverbandes überflüssig.
  • Die Trägerschaft für die Schule Mittelschwansen wurde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erörtert. Hierbei wurde einvernehmlich zwischen Kreis und Schulträger festgestellt, dass die Amtsträgerschaft als zweite Aufgabe beibehalten werden soll.
  • Die Aufgabe "Volkshochschule Fleckeby" wurde ursprünglich von den Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel auf das Amt übertragen. Die Rückübertragung auf den Schulverband Fleckeby, der sich aus den gleichen Gemeinden zusammensetzt, ist bereits zum 01.01.2013 erfolgt.
  • Die Förderung der Kindertagesstätten in Karby beinhaltet die Vertragspartnerschaft zur Kirchengemeinde Karby, die Trägerin der Einrichtungen ist. In einer Großzahl anderer Gemeinden besteht eine direkte Vertragsbeziehung der Gemeinden zur Kirchengemeinde, so dass auch hier eine Rückübertragung auf die Gemeinden erfolgen könnte. Hierfür wäre eine notarielle Änderung der Rechtsnachfolge eines Erbbaurechtsvertrages erforderlich, da das Amt Erbbauberechtigter eines Kindergartengrundstücks der Kirchengemeinde ist und den dortigen Kindergarten erstellt hat. Der Beginn einer diesbezüglichen Beratung wird noch im Jahr 2014 angedacht, so dass die Aufgabe derzeit noch als dritte Aufgabe beim Amt verbleibt.
  • Die Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen" wurde als Teil der originären Aufgabe der Gemeinden für den Brandschutz an die Gemeinden zurückübertragen. Die Gemeinden haben durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.11.2013 die Gemeinden Waabs und Winnemark für ihre jeweiligen Standorte beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
  • Die Beteiligung an der Ostseefjord Schlei GmbH kann nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden, da je Amt nur ein Gesellschafteranteil ausgegeben wird. Folglich ist als vierte Katalogaufgabe die Förderung des Tourismus zu nennen.
  • Die Wahrnehmung der Aufgabe "AktivRegion (Integrierte Ländliche Entwicklung)" wurde von allen 16 Gemeinden, die im Gebiet der AktivRegion Schlei-Ostsee liegen, auf das Amt übertragen. Eine wirksame Vertretung im Vorstand der AktivRegion ist bei der Vielzahl der Gemeinden im AktivRegions-Gebiet nur über das Amt möglich. Dies schließt ausdrücklich eine Mitarbeit der Gemeinden nicht aus. Die Aufgabe soll somit als fünfte Katalogaufgabe beim Amt angesiedelt bleiben.


Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Amt Schlei-Ostsee (weiterhin) im Rahmen der Übertragungsbeschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden in folgenden fünf Aufgabenbereichen nach § 5 AO die Trägerschaft übernimmt:
  • Abwasserbeseitigung
  • Schulträgerschaft
  • Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen sowie Durchführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Förderung des Tourismus
  • Integrierte Ländliche Entwicklung

Folgende Aufgaben wurden rückübertragen:
  • Volkshochschule Fleckeby
  • Jugendfeuerwehr Schwansen
Tabelle der gemeindlichen Übertragungsbeschlüsse:
 
Abwasserbeseitigung
Schule
Kindergarten
Tourismus
I. Ländl. Entwickl.
 
dezentral
zentral
in Waabs
Karby
überörtl.
AktivReg.
Altenhof
09.02.1982
-
-
-
-
-
Barkelsby
16.02.1982
-
-
-
19.02.2014
13.09.2007
Brodersby
09.11.1981
* 03.08.1984
-
1998/2000/01
-
01.07.2014
Damp
17.02.1982
-
"22.07.1975"
-
08.12.2004
19.09.2007
Dörphof
29.04.1981
25.07.1984
-
1998/2001
11.11.2004
21.08.2007
Fleckeby
28.10.2008
-
-
-
08.11.2007
07.12.2006
Gammelby
28.01.1982
-
-
-
25.02.2014
18.09.2007
Goosefeld
08.06.1984
-
-
-
-
-
Güby
30.09.2008
-
-
-
30.10.2007
12.06.2007
Holzdorf
02.09.1981
-
"29.07.1975"
-
18.10.2004
12.12.2007
Hummelfeld
10.11.2008
-
-
-
17.03.2014
28.07.2014
Karby
17.12.1981
27.06.1984
-
1998/2000/01
08.12.2004
08.10.2007
Kosel
11.11.2008
-
-
-
27.02.2014
12.07.2007
Loose
13.09.1983
-
-
-
-
24.07.2014
Rieseby
06.10.2008
-
-
-
02.04.2014
07.05.2007
Thumby
07.04.1981
-
"16.09.1975"
-
13.12.2004
13.12.2007
Waabs
20.10.1981
-
25.07.1975
-
07.04.2014
05.11.2007
Windeby
29.12.1981
-
-
-
-
-
Winnemark
27.10.1981
-
-
1998/2000
14.10.2004
06.09.2007
                                    * nur OT Brodersby
 und OT Höxmark


Abstimmungstext:

Das Amt Schlei-Ostsee ist grundsätzlich bereit, Trägerschaften im Bereich folgender 5 Katalogaufgaben nach § 5 AO zu übernehmen:
  • Abwasserbeseitigung
  • Schulträgerschaft
  • Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen sowie Durchführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Förderung des Tourismus
  • Integrierte Ländliche Entwicklung

Der Übernahme der Trägerschaften entsprechend der in vorstehender Tabelle genannten Übertragungsbeschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden wird zugestimmt.



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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-